Bischof Zsifkovics für freie Wahl beim Zölibat

MODERNISMUS

Ägidius Johann Zsifkovics, Bischof von Eisenstadt
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Kirche sollte über Neuerungen nachdenken. Der Eisenstädter Diözesanbischof Ägidius Zsifkovics spricht sich dafür aus, dass den Priestern der Zölibat freigestellt wird.

Im Interview mit dem ORF Burgenland anlässlich seines 60. Geburtstags erklärte er, dass sowohl die zölibatäre als auch die nicht zölibatäre Lebensweise ihren Wert haben sollte: „Und der Priester sollte frei wählen können.“

Die Frage des Zölibats, also der untersagten Priesterehe, habe die Kirchengeschichte schon immer bewegt und sei in den vergangenen Jahren wieder mehr öffentlich geworden, stellte Zsifkovics fest. Die ganze Kirche sei gefordert darüber nachzudenken, ob man dieses kirchliche Gesetz nicht ändern sollte, indem man es freistellt. „Es soll der Zölibat seinen Wert haben und es soll genauso auch die zölibatäre und nicht zölibatäre Lebensweise auch ihren Wert haben“, meinte der Bischof.

Papst Franziskus hatte den Zölibat erst kürzlich als „revidierbar“ bezeichnet. In Österreich tagte die römisch-katholische Bischofskonferenz Mitte März und der Salzburger Erzbischof Franz Lackner als deren Vorsitzender zeigte sich in dieser Frage wesentlich zurückhaltender als nun Zsifkovics. „Es ist niemand radikal dagegen, und es schreit niemand, es muss morgen kommen“, meinte Lackner nach den Beratungen der Bischofskonferenz.

Quelle: bvz.at Bild:CFM.SCJ Archiv Alexandria

Ein Gedanke zu „Bischof Zsifkovics für freie Wahl beim Zölibat

  1. Markus Dörner

    Obgleich es der Bischof sicher gut meint, er sollte dessen ungeachtet bitte weiter denken. Auch Pfarrfrau (oder im Gegenzug Mann einer Pfarrerin) zu sein, ist eine Berufung. Da kann „man“ nicht einfach nur kommen und wollen. Ich muss das Amt und die Berufung meines Ehepartners, Tag und Nacht für Ratsuchende, Sterbende und ähnliche Herausforderungen da zu sein, mittragen können und wollen.

    Nicht von ungefähr gibt es ja bei den Ständigen Diakonen, welche heiraten dürfen, diesbezügliche Auflagen, um sicher stellen zu können, dass es beide nach reiflicher innerer Prüfung ernst meinen: Der Kandidat muss nicht nur phil.- theol. Studien/ Weiterbildungen absolviert haben, einen bestimmten guten Leumund haben. Vielmehr muss er laut Kirchenrecht mindestens 35 Jahre alt d. h. reif sein und seine Frau muss seiner Weihe offiziell, auch schriftlich, zustimmen –> Das heißt, konsequent seine Berufung mittragen!

    Was müsste da ein Bistum an Maßnahmen, Schulungen für etwaige Ehepartner bereitstellen, damit wir nicht eines Tages zerrüttete Priester – Ehen haben, unter denen ganze Gemeinden zu leiden haben, gespalten wären?

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