Kommunion für Muslim: Wer hat diesen Erzbischof ernannt?

Während einer Eucharistiefeier am 28. August in der Kathedrale von Londrina, Brasilien, reichte der örtliche Erzbischof Geremias Steinmetz (58) dem Scheich Ahmad Saleh Mahairi, dem Gründer der Rei-Faiçal-Moschee in Londrina, die Handkommunion.

Medienberichten zufolge konsumierte Mahairi die Hostie nicht. In einer Notiz vom 30. August rechtfertigte (sic!) Steinmetz seine Aktion, indem er sich absurderweise auf Zitate von Franziskus bezog, wonach das letzte Abendmahl unverdient sei.

Ein Erstkommunionkind weiß, dass ein Ungetaufter nicht zu anderen Sakramenten zugelassen werden kann. Es ist unerklärlich, wie Benedikt XVI. Steinmetz 2011 zum Bischof ernennen konnte, der vom Glauben, den er vertreten und schützen sollte, keinen blassen Schimmer hat.

Quelle: gloria.tv Bild: gloria.tv (Screenshot)

Ein Gedanke zu „Kommunion für Muslim: Wer hat diesen Erzbischof ernannt?

  1. Markus Dörner

    Das war außergewöhnlich unverständig. Zum einen glaubt ein Moslem nicht, dass er mit der Hostie Jesus als Gott, mit Fleisch und Blut empfängt. Also sind hier sprichwörtlich „Perlen vor die Säue“, ist das „Heilige den Hunden“ vorgeworfen.

    Etwas anders wäre es gewesen, wenn der Moslem sich konkret für den Heiland entschieden und mit ehrlichem Interesse begehrt hätte, in die Kirche aufgenommen zu werden. Aber auch dann wäre es zumindest pastoral unklug gewesen, ihm gleich die Kommunion zu reichen.

    Vielleicht wusste es der Scheich auch nicht besser, was im Gottesdienst vorging und ging einfach der Gewohnheit und/ oder Höflichkeit halber nach vorn, mit den christlichen Kommunikanten. Da wird der Bischof künftig gut beraten sein, wenn er zu solch öffentlichen Anlässen mit Messfeier

    vorher schriftlich und mündlich informiert, dass Nichtchristen/ Nichtkatholiken nicht zur Kommunion dürfen. Und wenn er diesen den Gottesdienstablauf kurz erklärt.

    Zudem hätte er den Scheich lange vorher fragen müssen, ob er den Leib Christi überhaupt empfangen wolle; mit großer Sicherheit hätte der „Nein“ gesagt. So gab es, mal wieder, eine Zwangsbeglückung.

    Auch in traditionell – altlutherischen Gemeinden ist es Usus, Nichtlutheraner vom Abendmahl, das oft auch nach dem eigentlichen Gottesdienst gespendet wird, auszuschließen. Genau, wie es die frühe Kirche mit den Taufbewerbern gemacht hat. Warum also hier einen Sonderweg für den Scheich?!

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