Angebliche Kardinälin vor Gericht

Sie sei mit Benedikt XVI. verwandt, er habe sie 2010 auch zur Kardinälin ernannt, dies aber nie öffentlich gemacht, behauptet eine Ex-Pastorin. Aktuell steht sie wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verleumdung vor Gericht.

Nach Hodentritt und Spuckattacke: Angebliche Kardinälin vor Gericht

Beleidigung und gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verleumdung: Wegen dieser Vorwürfe muss sich aktuell eine 59-jährige evangelische Ex-Pfarrerin vor dem Landgericht Regensburg verantworten, berichtet der „Münchner Merkur“ am Mittwoch. Sie soll die Leiterin eines DHL-Shops geohrfeigt, eine Busfahrerin angespuckt und ihrem Nachbarn mit der Gehhilfe in die Hoden geschlagen haben. Außerdem soll sie dessen Hund vergiftet haben. Die Angeklagte äußere sich entgegen dem Rat ihres Verteidigers ausführlich und bestreite sämtliche Vorwürfe.

Ein Polizist berichtete beispielsweise von einem Telefongespräch mit der Ex-Pfarrerin. Sie habe dabei wild drauf los geredet und sich nicht bremsen lassen. Unter anderem habe sie vom Friedensnobelpreis geredet, von einer Verschwörung, deretwegen sie diesen nicht bekommen habe – und von ihr selbst als einer künftigen Päpstin, schreibt der Merkur.

Die Frau behauptet zudem, mit Papst Benedikt XVI. verwandt zu sein. Benedikt habe sie darüber hinaus drei Jahre vor seinem Rücktritt zur Kardinälin in pectore ernannt. Päpste können Kardinäle „in pectore„, also „im Herzen“ ernennen. Dann geben sie im Konsistorium nur bekannt, dass es außer den öffentlich kreierten noch einen oder mehrere weitere Kardinäle gibt. Idealerweise wissen das nur der Papst und der im Geheimen Ernannte. Meist geht es bei diesem Vorgehen darum, den Ernannten vor Verfolgung und Repressalien zu schützen. Jedoch legt das Kirchenrecht fest: Nur, wenn die Ernennung nachvollziehbar dokumentiert wurde, gilt sie auch über den Tod des jeweiligen Papstes hinaus. Ansonsten erlischt sie mit dem Tod des Papstes.

Gericht prüft psychiatrische Unterbringung

Das Landgericht Regensburg prüfe nicht nur, ob die Vorwürfe gegen die Frau zutreffen, sondern auch, ob sie überhaupt schuldfähig sei. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei ebenso denkbar.

Sowohl nach staatlichem wie nach kirchlichem Recht steht es unter Strafe, sich fälschlich als katholischer Priester oder Kardinal auszugeben. Das unbefugte Führen von Amts- und Dienstbezeichnungen, öffentlichen Würden und das unbefugte Tragen von Amtsbekleidungen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Die Titel und Abzeichen von Kirchen sind dabei staatlichen gleichgestellt. Das kanonische Recht sieht für die Anmaßung eines Kirchenamts (c. 1375 CIC) eine „gerechte Strafe“ vor. Vom Kirchenrecht erfasst sind aber nur Katholiken, Christen anderer Konfessionen können daher nicht aufgrund dieses kirchlichen Straftatbestands belangt werden.

Quelle: katholisch.de

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