Archiv für den Monat: Juni 2017

Kardinal Burke „hofft immer noch“

Kardinal Raymond Burke glaubt, dass die Kirche des klassischen Römischen Ritus wachsen wird, weil seine Heiligkeit viele junge Familien und junge Menschen anzieht.

Im Gespräch mit dem französischen Sender „TV Libertés“ erklärte Burke, dass diese Heiligkeit in der neuen Messe „weniger sichtbar“ sei, weil die liturgische Reform die Form des Ritus „entblößte“.

Über Amoris Laetitia sagte der Kardinal, dass es eine ernste und allgemeine Verwirrung unter Bischöfen, Priestern und Gläubigen bewirkt habe. Seit Amoris Laetitia seien die Voraussetzung für den Empfang der Sakramente der Buße und der Kommunion nicht mehr klar.

Burke „hofft immer noch“, dass Papst Franziskus auf die Dubia der vier Kardinäle antworten wird.

Quelle: news Bild: Archiv der Herz Jesu Franziskaner

Papst Franziskus und die Franziskaner der Immakulata

von Giovanni Turco*

Ich will es so allgemeinverständlich wie möglich darlegen, denn die Angelegenheit ist von großer Bedeutung. Zu den klassischen Rechtsgrundsätzen zählt, daß es keine Strafe ohne Schuld gibt. Die Strafe setzt eine persönliche Schuld voraus. Zudem ist die Strafe nur dann gerecht, wenn sie verhältnismäßig zur Schuld ist. Es geht um Gerechtigkeit, die für alle gleich und unbestechlich sein muß. Es kann nicht von Gerechtigkeit gesprochen werden, wenn Strafen dazu dienen, jemanden schuldlos zu bestrafen oder zu demütigen, oder um jemanden, den keine Schuld trifft, unschädlich zu machen, zu benachteiligen, zu schädigen, zu entehren oder gezielt fälschlich zu kriminalisieren.

Es herrscht keine Gerechtigkeit, wenn jemand, der die Vollmacht hat, diese mißbraucht, um Unschuldige zu verurteilen oder Schuldige unverhältnismäßig hart zu bestrafen. Keine rechtmäßige Strafe kann also ohne direkten Bezug zu einer Schuld verhängt werden. Nur eine objektiv gegebene Schuld kann eine Strafe rechtfertigen. Alles andere ist Willkür. Selbstverständlich muß die Schuld real sein und nicht nur hypothetisch. Ein Rechtsstaat muß es ertragen, daß ein Schuldiger mangels Nachweisbarkeit der Schuld, vielleicht straffrei ausgeht. Kein Rechtsstaat kann es aber dulden, daß ein Unschuldiger bestraft wird, ohne sich selbst in Frage zu stellen und schweren Schaden zu nehmen. Eine wirkliche Schuld muß daher erst nachgewiesen werden.

Zu den Rechtsgrundsätzen gehört es zudem und unabdingbar, daß der Angeklagte sich verteidigen und die Umstände und Beweggründe darlegen kann. Sie sind als mildernde oder erschwerende Umstände vom rechtmäßigen Richter zur Kenntnis zu nehmen und zur Urteilsfindung und Strafbemessung abzuwägen.

Contra factum non valet argumentum

Eine Verurteilung in Abwesenheit wird daher von den meisten Rechtsstaaten abgelehnt selbst dann, wenn sich der Angeklagte vorsätzlich der Strafverfolgung entziehen sollte. Dann ist mit dem Prozeß eben so lange zu warten, bis der Angeklagte sich stellt oder festgenommen werden kann. Die Exekution einer verhängten Strafe ist bei Abwesenheitsurteilen ohnehin nicht möglich. Alles was nach bloßer Rache wirkt, ist vom Rechtsstaat zu vermeiden.

Ein Angeklagter hat zuallererst ein Recht, zu erfahren, was ihm zur Last gelegt wird. Dann hat er ein Recht auf ein faires und gerechtes Gerichtsverfahren. Das gilt sowohl für den weltlichen als auch für den kirchlichen Bereich. Alle Rechtsgrundsätze gelten für beide Bereiche gleichermaßen. Das Urteil muß gemäß dem geltenden Recht von einem unparteiischen Richter einwandfrei ableitbar, logisch, vernünftig und nachvollziehbar begründet sein. Ein Schuldspruch kann nur erfolgen, wenn die Schuld erwiesen und über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ist.

Das Kirchenrecht

Die Geschichte von Tyrannen und Revolutionen ist gepflastert mit Episoden des Rechtsbruchs und der Willkürjustiz. Was für die weltliche Gerichtsbarkeit gilt, hat bei der Verteidigung der Rechtsgrundsätze umso mehr für die kirchliche Gerichtsbarkeit zu gelten.

Canon 221 des Codex des Kirchenrechtes (CIC) lautet:

  • 1. Den Gläubigen steht es zu, ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen, rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen.
  • 2. Wenn Gläubige von der zuständigen Autorität vor Gericht gezogen werden, haben sie auch das Recht auf ein Urteil, das nach Recht und Billigkeit gefällt wird.
  • 3. Die Gläubigen haben das Recht, daß kanonische Strafen über sie nur nach Maßgabe des Gesetzes verhängt werden.

Canon 1608 besagt:

  • 1. Zu jeder Urteilsfällung ist erforderlich, daß der Richter die moralische Gewißheit über die durch Urteil zu entscheidende Sache gewonnen hat.

Und Canon 1321:

  • 1. Niemand wird bestraft, es sei denn, die von ihm begangene äußere Verletzung von Gesetz oder Verwaltungsbefehl ist wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwerwiegend zurechenbar.

Das Kirchenrecht setzt seinerseits das Naturrecht voraus, also das Gute und Richtige als solches. Benedikt XVI. sagte in seiner Rede zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Rota Romana vom 21. Januar 2012: „[…] das wahre Recht ist von der Gerechtigkeit untrennbar. Dieses Prinzip gilt natürlich auch für das kirchliche Gesetz, in dem Sinne, daß es nicht in ein rein menschliches Normensystem eingeschlossen werden kann, sondern mit der rechten Ordnung der Kirche verbunden sein muß, in der ein höheres Gesetz gilt.“

Pater Manelli seit dreieinhalb Jahren unter Hausarrest

Alles Gesagte ist nichts anderes als das, was das Gute verlangt und was man sich vom Gerechten erwarten darf. Damit stellt sich die Frage, warum dem Autor dieser Zeilen, die Einschränkungen der persönlichen Freiheit unverständlich sind, die dem Gründer und Generaloberen der Franziskaner der Immakulata, Pater Stefano Maria Manelli, auferlegt sind. Dazu gehört das Verbot, an Treffen und Veranstaltungen teilzunehmen, in der Öffentlichkeit aufzutreten, Erklärungen abzugeben oder die Brüder seines eigenen Ordens zu treffen (ausgenommen jene, die gerade im selben Konvent wohnen, dem er zugewiesen wurde). Es ist kaum zu bestreiten, daß diese Einschränkungen der Freiheit objektiv den Charakter einer Strafe haben, und zwar ganz unabhängig von den subjektiven Absichten jener, die sie verhängt haben.

Sie werfen zudem ein schlechtes Licht auf das Ansehen des Menschen, des Priesters und des Ordensmannes, der Pater Manelli ist. Wie ist es möglich, daß dreieinhalb Jahre nach dem Dekret der Ordenskongregation, mit dem sie mit Zustimmung von Papst Franziskus, den Orden der Franziskaner der Immakulata unter kommissarische Verwaltung und Pater Manelli unter Hausarrest gestellt hat sowie den Generaloberen des Ordens und die gesamte Ordensleitung abgesetzt hat, noch nicht einmal mitgeteilt wurde, wessen wer überhaupt beschuldigt wird? Nach dreieinhalb Jahren weiß niemand, was der bis dahin so blühende Orden oder irgendein Verantwortlicher verbrochen haben könnte, außer daß er traditionsverbunden und zum überlieferten Römischen Ritus zurückgekehrt war. Nach dreieinhalb Jahren wurde weder Anklage erhoben noch ein regulärer Prozeß durchgeführt oder auch nur angekündigt. Die gemaßregelten, abgesetzten, öffentlich schwersten Zweifeln ausgesetzten und faktisch bestraften Ordensangehörigen, allen voran Pater Manelli, hatten daher auch keine Möglichkeit, sich zu verteidigen gegen was auch immer.

„Wie lautet die Anklage?“

Wie lautet die Anklage? Für welche Vergehen wurden Pater Manellis Freiheitsrechte eingeschränkt? Welche Schuld wurde wann und von wem festgestellt? Welche Möglichkeit hatte Pater Manelli sich zu verteidigen? Fand je irgendwo irgendeine rechtmäßige Verhandlung statt? Gibt es ein rechtmäßig zustande gekommenes Urteil, das welche Schuld festgestellt und wie begründet hat? Auf welcher Rechtsgrundlage werden Pater Manellis Persönlichkeitsrechte seit dreieinhalb Jahren eingeschränkt?

Die fehlende Einhaltung der Rechtsstandards schädigt die Betroffenen zusätzlich, da jeder in der Gerüchteküche beliebig an den Töpfen rühren kann.

Nicht der Autor, sondern die Natur der Gerechtigkeit selbst verlangt nach einer Antwort auf diese Fragen. Ihr kann sich niemand entziehen, da kein Mensch über ihr steht. Gerechtigkeit verlangte Antigone vom Tyrannen Kreon. Dasselbe tat Jesus gegenüber dem Knecht des Hohepriesters, der ihm ins Gesicht schlug:

„Wenn es nicht recht war, was ich gesagt habe, dann weise es nach; wenn es aber recht war, warum schlägst du mich?“

*Giovanni Turco, Professor für Philosophie des Öffentlichen Rechts, Universität Udine

Quelle: katholisches.info Bild: Screens.

Tagesevangelium – 27.06.2017

Aus dem Heiligen Evangelium nach Matthäus – Mt 7,6.12-14

In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Gebt das Heilige nicht den Hunden, und werft eure Perlen nicht den Schweinen vor, denn sie könnten sie mit ihren Füßen zertreten und sich umwenden und euch zerreißen.
Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten.
Geht durch das enge Tor! Denn das Tor ist weit, das ins Verderben führt, und der Weg dahin ist breit, und viele gehen auf ihm.
Aber das Tor, das zum Leben führt, ist eng, und der Weg dahin ist schmal, und nur wenige finden ihn.

Quelle: Archiv der Herz Jesu Franziskaner

„Reinheit des empfangenen Depositum“

„Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern“

Als die neue Liturgie eingeführt wurde, da wollte man die ehrwürdige überlieferte Messe, die tridentinische Messe beseitigen.
„Bei der offiziellen Übergabe des Novus Ordo in der „Sala Stampa“ des Vatikans hatte man die Kühnheit zu behaupten, dass die Gründe des Tridentinums (Konzil von Trient) nicht mehr existieren.
Diese bestehen jedoch nicht nur weiter, sondern – wir zögern nicht, es zu sagen – unendlich schwerwiegendere machen sich heute geltend.
Gerade im Widerstand gegen die hinterhältigen Gefahren, die Jahrhundert für Jahrhundert die Reinheit des empfangenen Depositum (Glaubensgut) bedrohen ( „bewahre das anvertraute Gut und gehe den unheiligen Sprüchen aus dem Weg, 1 Tim. 6, 20), musste die Kirche es mit einer Schutzmauer umgeben, die aus ihren dogmatischen Definitionen und Lehrverkündigungen gebildet war. Diese fanden unmittelbare Auswirkung auf den Kult, der das vollständige Denkmal ihres Glaubens wurde…“
„Der heilige Pius V. besorgte die Herausgabe des „Missale romanum“, damit es ein Instrument der Einheit unter den Katholiken werde. In Übereinstimmung mit dem Konzil von Trient sollte es im Kult jede Gefahr von Irrtümern gegen den Glauben ausschließen, der damals von der Reformation bedroht war.“

Quelle: CFM.SCJ Archiv – Auszüge aus: „Untersuchung Des Neuen „Ordo Missae“ Bild: Screens.

Diktator Kim Jong-un

So scheffelt Kim Jong-un heimlich Millionen

Der nordkoreanische Machthaber und seine Getreuen leben in Saus und Braus. Legal kommen sie an Luxusartikel und Devisen nicht heran – darum blühen illegale Geschäfte.

Während ein Grossteil der nordkoreanischen Bevölkerung darbt, leistet sich die Elite Luxus. Machthaber Kim Jong-un wird in brandneuen Mercedes-Limousinen im Wert von bis zu zwei Millionen Dollar chauffiert, leistet sich eine weisse 6-Millionen-Dollar-Jacht, geniesst kostspielige Spirituosen und lässt ein Skiresort bauen. Doch wie beschafft die Regierung eigentlich das Geld dafür, wo das Land doch mit Sanktionen belegt ist?

Eine ihrer Geldquellen ist ein Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin. Doch Nordkoreas fragwürdige Art der Kapitalbeschaffung hat Methode – und zwar auf der ganzen Welt, wie CNN berichtet.

«Kims persönliches Sparschwein»

Der Sender beschreibt das System als «Kims persönliches Sparschwein», das durch Pyongyangs illegale Geschäfte auf der ganzen Welt gefüllt wird. Zu diesen gehören demnach das Hacken von Banken, Waffenhandel, Drogengeschäfte, Geldfälschung und Handel mit gefährdeten Tierarten. Diese Aktivitäten sollen dem Regime Millionen von Dollars einbringen. Finanziert wird damit nicht nur der Lebenswandel der Oberschicht, sondern wohl auch das nordkoreanische Atomprogramm.

Wie viel Geld genau Nordkorea so verdient, lässt sich schwer beziffern. Experten des US-Kongresses gingen 2008 in einem Bericht von jährlich 500 Millionen bis einer Milliarde US-Dollar aus. «Nordkorea wird alles an jeden verkaufen, solange es dafür bezahlt wird», sagt Anthony Ruggiero, ein Sanktionen-Experte und Senior Fellow der Foundation for Defense of Democracies.

Dieses Geld fliesse direkt in die Taschen Kim Jong-uns und auf die Bankkonten weiterer Mitglieder der Führungsriege, betont Nordkorea-Expertin Sheena Greitens von der University of Missouri. Gelänge es, diese Geldströme zu stoppen, so träfe das Kim an empfindlicher Stelle. Allerdings, gibt sie zu bedenken, sei das Regime sehr gut darin, neue illegale Wege der Devisenbeschaffung zu erschliessen. Trockne eine Geldquelle aus, werde oftmals einfach der Ort gewechselt.

Ein Büro für alle Fälle

Noch unter Kim Jong-uns Vater Kim Jong-il wurde eine Behörde mit der Bezeichnung «Büro 39» geschaffen, berichtet CNN unter Berufung auf das US-Finanzministerium. Von hier aus werden offenbar noch immer sämtliche illegalen Aktionen koordiniert, die oftmals geschickt hinter legalen Geschäften versteckt werden. Das «Büro 39» ist laut der «Welt» auch für die Beschaffung von Luxusgütern verantwortlich, die legal kaum zu bekommen sind. «Nordkoreas diplomatisches Korps fungiert als Kanal für Schmuggelware. Sie haben eine regelrechte Quote zu erfüllen», zitiert das Blatt den Sicherheitsexperten Michael Raska.

Rund um den Globus wurden nordkoreanische Diplomaten immer wieder beschuldigt, ihre Immunität für Schmuggel und Waffenhandel missbraucht zu haben. US-Aussenminister Rex Tillerson will deshalb erreichen, dass Länder weltweit ihre diplomatischen Beziehungen mit Nordkorea zurückfahren. Weltweit erlauben 47 Länder eine nordkoreanische Botschaft auf ihrem Territorium – besonders Staaten in Südostasien stehen unter Verdacht, Nordkoreas Aktivitäten zu tolerieren.

Wolle man Nordkorea aber wirklich nachhaltig schwächen, sagt Sanktionen-Experte Ruggiero, so müsse man bei China ansetzen. 85 Prozent aller Importe Nordkoreas kommen aus dem verbündeten Nachbarstaat. Chinesische Banken und Firmen müssten unter die Lupe genommen werden, denn viele würde Pyongyang dabei helfen, die Sanktionen zu umgehen.

Quelle: 20min.ch Bild: Screens.

Tagesevangelium – 26.06.2017

Aus dem Heiligen Evangelium nach Matthäus – Mt 7,1-5

In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!
Denn wie ihr richtet, so werdet ihr gerichtet werden, und nach dem Maß, mit dem ihr messt und zuteilt, wird euch zugeteilt werden.
Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?
Wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Lass mich den Splitter aus deinem Auge herausziehen! – und dabei steckt in deinem Auge ein Balken?
Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann kannst du versuchen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen.

Quelle: Archiv der Herz Jesu Franziskaner

„Engel“ befahl Axt-Attacke auf Vater

Schizophrener Sohn wird eingewiesen.

Weil er seinen Vater (53, Obmann des Kameradschaftsbundes in Oberwölbling), brutal getötet haben soll, stand am Freitag Florian M. in St. Pölten vor einem Geschworenensenat:

Der 30-Jährige, der unter einer schizophrenen Erkrankung leidet, die aber erst bei der Horror-Tat im Garten seines Vaters erstmals aus ihm herausbrach, schlug bis zu 30 Mal mit ­einer Axt, die er zuvor in ­einem Baumarkt gekauft hatte, auf Franz M. ein – zweimal mit der scharfen Klinge und dann immer wieder mit der stumpfen Seite. Als sich das am Bauch liegende Opfer nicht mehr rührte und nicht mehr zuckte, verständigte der Sohn selbst die Polizei. Bei seinen Befragungen berichtete der Angeklagte von Halluzinationen und vom ständigen Gefühl, vom Geheimdienst verfolgt zu werden. Und dass ein weißer Engel ihm als sechstes Gebot befohlen habe, seinen Vater zu töten.

Nach nur zwei Stunden Verhandlung, bei der der Gutachter feststellte, dass die Unzurechnungsfähigkeit „sonnenklar sei – auch Verteidiger Ernst Schillhammer wies mit fast identen Worten darauf hin – brauchten die Geschworenen nur kurze Zeit, um ihr Urteil zu fällen: Der junge Mann, der durch Medikamente langsam in die Realität zurückfand, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Quelle: oe24 Bild: Screens.

Tagesevangelium – 25.06.2017

Aus dem Heiligen Evangelium nach Matthäus – Mt 10,26-33

In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Aposteln: Fürchtet euch nicht vor den Menschen! Denn nichts ist verhüllt, was nicht enthüllt wird, und nichts ist verborgen, was nicht bekannt wird.
Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern.
Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht töten können, sondern fürchtet euch vor dem, der Seele und Leib ins Verderben der Hölle stürzen kann.
Verkauft man nicht zwei Spatzen für ein paar Pfennig? Und doch fällt keiner von ihnen zur Erde ohne den Willen eures Vaters.
Bei euch aber sind sogar die Haare auf dem Kopf alle gezählt.
Fürchtet euch also nicht! Ihr seid mehr wert als viele Spatzen.
Wer sich nun vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem Vater im Himmel bekennen.
Wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich vor meinem Vater im Himmel verleugnen.

Quelle: Archiv der Herz Jesu Franziskaner

ISIS-Kämpferin „Lara-Khadija“ gefasst

26-Jährige wollte sich der Miliz zum zweiten Mal anschließen.

Die italienische Polizei hat eine 26-jährige Frau festgenommen, die sich IS-Kämpfern angeschlossen und mit ihnen in Syrien gekämpft hatte. Die Italienerin aus der Nähe der piemontesischen Stadt Alessandria war nach Italien zurückgekehrt und wollte laut den Ermittlern wieder nach Syrien reisen, berichteten italienische Medien.

Die Frau wurde nach Ermittlungen der Turiner Staatsanwaltschaft festgenommen. Sie ist mit einem Italiener verheiratet, der laut den Ermittlern als IS-Kämpfer in Syrien starb. Die Frau war bereits im Jänner an der Grenze zwischen Türkei und Syrien von türkischen Soldaten festgenommen worden. Danach war sie ausgewiesen worden und nach Italien zurückgekehrt. Sie wurde jetzt festgenommen, weil sie laut den Ermittlern eine neue Reise nach Syrien plante.

Quelle: oe24 Bild: Screens.