Motu Proprio Traditionis custodes

Verbot der heiligen Messe !

Von Summorum Pontificum zu Traditionis Custodes – oder vom Naturpark zum Zoo

Gestern veröffentlichte Papst Franziskus ein Motu Proprio, dessen Titel Hoffnungen wecken könnte: Traditionis custodes, „Hüter der Tradition“. Da sich der Papst an die Bischöfe richtet, könnte man versucht sein, zu träumen: Gewinnt die Tradition ihre Rechte innerhalb der Kirche zurück?

Aber das Gegenteil ist der Fall. Dieses neue Motu Proprio löscht Summorum Pontificum aus. Bevor Summorum Pontificum aus der Feder Benedikt XVI seinen fünfzehnten Geburtstag feiern konnte, erreicht es mit Traditionis Custodes sein Verfallsdatum. Ein weiterer Beweis der Unsicherheit des gegenwärtigen Lehramtes.
 
Alles, oder fast alles, was in Summorum Pontificum enthalten ist, ist hiermit hinfällig oder ungültig. Die Intention, zu zerstören, ist in dem Begleitschreiben klar formuliert.
 
Dort nennt der Papst die beiden Leitprinzipien, wie in den Diözesen vorgegangen werden soll:

  1. „Für das Wohl derer sorgen, die in der bisherigen Form der Feier verwurzelt sind und welche Zeit brauchen, um zum römischen Ritus zurückzukehren, der von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II. promulgiert wurde“.
  2. „Die Errichtung neuer Personalpfarreien zu stoppen, die mehr mit dem Wunsch und Willen einzelner Priester verbunden sind, als mit den Bedürfnissen des ‚heiligen und gläubigen Volkes Gottes'“.

 
Vorprogrammierte Auslöschung

Während Papst Franziskus sich gerne zum Verteidiger bedrohter Tier- und Pflanzenarten macht, beschließt und verkündet er die Ausrottung derer, die dem altehrwürdigen Ritus der Heiligen Messe verbunden sind. Diese Art hat kein Recht mehr zu leben: Sie muss verschwinden. Und es werden alle Mittel eingesetzt, um dieses Ergebnis zu erreichen.

Bislang genoss der alte Ritus einen gewissen Bewegungsspielraum, einem Tier in einem Naturpark vergleichbar. Jetzt ist diese Bewegungsfreiheit strikt eingeschränkt. Traditionis Custodes markiert den Übergang zu einem Regime, das der Herrschaft über einen Zoo vergleichbar ist. Die Käfige sind klein und klar begrenzt. Ihre Anzahl wird streng überwacht und es ist unmöglich, neue Käfige bereitzustellen. Die Wächter – oder sollten wir sagen Kerkermeister? – sind keine anderen als die Bischöfe selbst.
 
All dies ist in Artikel 3, Absatz 2 festgelegt: „Der Bischof (…) soll einen oder mehrere Orte angeben, an denen sich die Gläubigen, die diesen Gruppen angehören, zur Feier der Eucharistie treffen können (jedoch nicht in Pfarrkirchen und ohne neue Personalpfarreien zu errichten).“

Die interne Ordnung dieser Kerker ist streng geregelt (Artikel 3, Absatz 3): „Der Bischof (…) legt die Tage fest, an denen an dem angegebenen Ort Eucharistiefeiern unter Verwendung des 1962 von Johannes XXIII. promulgierten Römischen Messbuchs erlaubt sind.“

Diese Kontrolle erstreckt sich bis in die kleinsten Details: „In diesen Feiern werden die Lesungen in der Volkssprache verkündet, wobei die von den jeweiligen Bischofskonferenzen genehmigten Übersetzungen der Heiligen Schrift für den liturgischen Gebrauch verwendet werden.“ Fortan dürfen der Schott oder das traditionelle Lektionar nicht mehr benutzt werden.

Traditionis Custodes gibt den Bischöfen zudem die Vollmacht, über den Wert der Gemeinschaften zu urteilen. Für die als untauglich beurteilten Exemplare ist die Euthanasie vorgesehen (Art. 3, Abs. 5): „Der Bischof (…) wird in den für diese Gläubigen kanonisch errichteten Personalpfarreien eine angemessene Bewertung ihrer tatsächlichen Nützlichkeit für das geistliche Wachstum vornehmen und entscheiden, ob sie aufrechterhalten werden sollen oder nicht.“
 
Der Naturpark selbst, den Papst Johannes Paul II mit dem Motu Proprio ‚Ecclesia Dei adflicta‘ errichtet hat, wird faktisch ganz geschlossen, da die Kommission Ecclesia Dei, die 1988 errichtet wurde, ersatzlos verschwindet (Artikel 6): „Die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, die damals von der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei errichtet wurden, gehen in die Zuständigkeit der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens über.“

Keine Migranten erlaubt

Während der Papst nie aufhört, sich um alle Arten von Migranten zu kümmern, sind die von ihm selbst errichteten Käfige oder Gefängnisse durch unüberwindliche Mauern gesichert. Niemand kann sie verlassen, niemand kann in sie eindringen.

Damit keine neuen Wildnisreservate entstehen, um bei unserem Bild zu bleiben, verbietet der Papst jegliche Erweiterung. (Artikel 3, Absatz 6): „Der Bischof (…) wird darauf achten, dass die Bildung neuer Gruppen nicht zugelassen wird.“ Damit beschließt er die Sterilisation der Tradition: Sie kann kein neues Blut aufnehmen und hat nicht genügend Raum, um sich fortzupflanzen.

Diese Sterilisation betrifft nicht nur die Gläubigen, sondern auch die Priester, die in Zukunft geweiht werden (Art. 4): „Priester, die nach der Veröffentlichung dieses Motu Proprio geweiht werden und mit dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren beabsichtigen, müssen einen formellen Antrag an den Diözesanbischof stellen, der den Apostolischen Stuhl konsultieren wird, bevor er die Genehmigung erteilt.

Was die Priester betrifft, die bereits eine solche Erlaubnis haben, müssen diese ihre Zelebrationserlaubnis neu von ihrem Bischof einholen. Diese ähnelt somit einem temporären Visum (Artikel 5): „Priester, die bereits nach dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren, werden den Diözesanbischof um die Erlaubnis bitten, weiterhin von der Ausnahme Gebrauch machen zu dürfen.“

Wo es darum geht, die traditionellen Gruppen einzuschränken, zu reduzieren oder gar zu zerstören, haben die Bischöfe einen päpstlichen Freibrief. Wo es hingegen um die Erteilung neuer Genehmigungen geht,  traut der Papst den Bischöfen nicht: Dafür müssen sie nach Rom gehen.

Offensichtlich ist es einfacher, die eigene mangelnde Autorität zu verschleiern, indem man die Gläubigen, die sich nicht wehren, terrorisiert, als das Schisma in Deutschland unter Kontrolle zu bringen. Aus Traditionis Custodes könnte man den Eindruck gewinnen, dass es nichts Dringenderes gab, als diesen Teil der Herde zu schlagen…

Papst emeritus Benedikt XVI.

Impfung gegen Lefebvrismus

Die große Angst vor einer Ansteckung mit dem Lefebvre-Virus wird durch den Impfstoff des 2. Vatikanischen Konzils ausgetrieben. Dieser Impfstoff wird allen verpflichtend vorgeschrieben, die künftig die traditionelle Messe feiern oder mitfeiern wollen. (Art. 3, Abs. 1): „Der Bischof (…) hat dafür zu sorgen, dass solche Gruppen die Gültigkeit und Legitimität der Liturgiereform, der Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste nicht ausschließen.“

Hingegen wird alles, was eine Quelle potentieller Ansteckung sein könnte, rücksichtslos aus dem Weg geräumt (Artikel 8): „Frühere Normen, Anweisungen, Zugeständnisse und Gewohnheiten, die nicht mit den Bestimmungen des vorliegenden Motu Proprio übereinstimmen, werden aufgehoben.“

In seinem Elan geht der Papst fast so weit, zu sagen, dass die alte Messe ein gefährlicher Virus ist, vor dem wir uns schützen müssen. So heißt es in Artikel 1: „Die liturgischen Bücher, die von den Heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden, sind der einzige Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus.

Wenn der Novus Ordo der einzige Ausdruck der lex orandi ist, was ist dann die tridentinische Messe? Bewegt sie sich liturgisch oder kanonisch im Niemandsland? Steht ihr in der lateinischen Kirche nicht einmal mehr ein Platz zu, vergleichbar dem, den der dominikanische Ritus, der ambrosianische Ritus oder der Lyoner Ritus einnimmt?

Das scheint aus dem hervorzugehen, was der Papst in dem Begleitschreiben zum Motu Proprio sagt. Scheinbar ist er sich seines Mangels an Logik nicht bewusst, wenn er schreibt: „Mich tröstet bei dieser Entscheidung die Tatsache, dass der heilige Pius V. nach dem Konzil von Trient auch alle Riten, die in neuerer Zeit entstanden waren, abschaffte und ein einziges Missale Romanum für die gesamte lateinische Kirche einführte. Vier Jahrhunderte lang war daher das von Pius V. promulgierte Missale Romanum der wichtigste Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus und erfüllte eine einigende Funktion in der Kirche.“

Die logische Schlussfolgerung aus diesem Vergleich ist, dass dieser Ritus beibehalten werden sollte, zumal die Bulle Quo primum von Pius V. ihn vor jedem Angriff schützt. Dies wurde von der von Johannes Paul II. einberufenen Kardinalskommission bestätigt, die fast einstimmig (8 von 9) feststellte, dass ein Bischof einen Priester nicht an der Zelebration hindern kann, nachdem er einstimmig festgestellt hatte, dass sie nie verboten worden war.

Und dies wurde von Papst Benedikt XVI. akzeptiert und in Summorum Pontificum ratifiziert.

Aber für Papst Franziskus, so scheint es, haben die alten Riten, die von Pius V. beibehalten wurden, einschließlich der sogenannten tridentinischen Messe, keinen verbindenden Wert. Allein der neue Ritus, der erst fünfzig Jahre besteht, mit seinen zahllosen Variationen und seinen unzähligen Missbräuchen, ist in der Lage, der Kirche die liturgische Einheit zu geben. Der Widerspruch ist offensichtlich.

Um auf seine Idee der Abschaffung der Spezies zurückzukommen, kann der Papst an die Bischöfe schreiben: „Es liegt vor allem an Ihnen, sich für die Rückkehr zu einer einheitlichen Zelebrationsform einzusetzen, indem Sie von Fall zu Fall die Gruppen evaluieren, die mit diesem Missale Romanum feiern.“

Ein Gesetz, das dem Gemeinwohl eindeutig entgegensteht

Der allgemeine Eindruck, der sich aus diesen Dokumenten – Motu Proprio und dem päpstlichen Begleitschreiben – ergibt, ist der eines Sektierertums. gepaart mit einem klaren Machtmissbrauch.

Die traditionelle Messe ist wesentlicher Bestandteil des Gemeinwohls der Kirche. Sie einzuschränken, sie in Ghettos zu verbannen und schließlich ihr Verschwinden zu planen, ist illegitim. Ein solches Gesetz kann kein Gesetz der Kirche sein, weil es, wie der heilige Thomas sagt, kein gültiges Gesetz gegen das Gemeinwohl gibt.

In den Begleitumständen dieses Schreibens zeigt sich die offensichtliche Verbitterung einiger Liturgiereformer, verbitterter Gegner der traditionellen Messe. Das Scheitern der Liturgiereform wird, wie in einem Helldunkel, durch den Erfolg der Tradition und der tridentinischen Messe nur allzu deutlich sichtbar.

Das ist der Grund, warum sie sich so gegen die traditionelle Messe stellen. Zu denken, dass die Abschaffung dieser Messe die Gläubigen in die vom Heiligen entleerten Kirchen zurückführen wird, ist ein Irrtum. Eine tragische Illusion. Die neue Blüte der traditionellen Messe, würdiger Ausdruck der wahren Anbetung Gottes, ist nicht die Ursache der Verödung, sie offenbart lediglich die Leere der erneuerten Messe.

Tatsache bleibt, dass dieses Motu Proprio, das früher oder später in der Kirchengeschichte in Vergessenheit geraten wird, an sich keine gute Nachricht ist: Es markiert einen Stillstand in der Rückkehr zur Tradition der Kirche und wird das Ende der Krise, die schon mehr als sechzig Jahre andauert, verzögern.

Was die Priesterbruderschaft St. Pius X. betrifft, so findet sie einen neuen Grund zur Treue zu ihrem Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre und zur Bewunderung seiner Klarsicht, seiner Klugheit und seines Glaubens.

Während die traditionelle Messe abgeschafft wird und die Versprechen, die den Gemeinschaften,  die der Kommission Ecclesia Dei unterstanden, gemacht wurden, nicht eingehalten werden, findet die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Freiheit, die ihr der eiserne Bischof vermacht hat, die Möglichkeit, weiterhin für den Glauben und die Herrschaft Christi des Königs zu kämpfen.

Quellen: Heiliger Stuhl – SSPX.News
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