
Antwort des Generalrats der Priesterbruderschaft St. Pius X an den Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre.
Menzingen, den 18. Februar 2026
Aschermittwoch
Hochwürdigste Eminenz,
zunächst einmal danke ich Ihnen, dass Sie mich am 12. Februar empfangen haben, sowie dafür, dass Sie den Inhalt unseres Treffens öffentlich gemacht haben, was eine vollständige Transparenz in der Kommunikation fördert.
Ich kann die Öffnung für eine lehrmäßige Diskussion, die der Heiligen Stuhl heute bekundet hat, nur begrüßen – aus dem einfachen Grund, dass ich selbst diese vor genau sieben Jahren in einem Schreiben vom 17. Januar 2019 vorgeschlagen hatte.1 Damals hatte das Dikasterium kein echtes Interesse an einer solchen Diskussion gezeigt mit der – mündlich dargelegten – Begründung, dass eine lehrmäßige Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft St. Pius X. unmöglich sei.
Von Seiten der Bruderschaft war – und bleibt weiterhin – eine lehrmäßige Diskussion wünschenswert und nützlich. Denn auch wenn man nicht zu einer Übereinkunft gelangt, ermöglicht der brüderliche Austausch, einander besser kennenzulernen, die eigenen Argumente zu präzisieren und zu vertiefen sowie den Geist und die Absichten besser zu erfassen, die hinter den Positionen des Gesprächspartners stehen, insbesondere seine echte Liebe zur Wahrheit, zu den Seelen und zur Kirche. Das gilt zu jeder Zeit für beide Seiten.
Genau das war meine Absicht im Jahr 2019, als ich eine Diskussion in einem ruhigen und friedlichen Moment vorschlug, ohne den Druck oder die Drohung einer möglichen Exkommunikation, die den Dialog etwas weniger frei gemacht hätte – was leider heute der Fall ist.
Gleichwohl freue ich mich natürlich über eine neue Öffnung zum Dialog und eine positive Antwort auf meinen Vorschlag von 2019. Doch aus intellektueller Ehrlichkeit und priesterlicher Treue vor Gott und vor den Seelen kann ich weder die Perspektive noch die Ziele akzeptieren, in deren Namen das Dikasterium in der aktuellen Situation eine Wiederaufnahme des Dialogs vorschlägt, ebenso wenig im Übrigen die Verschiebung des Datums vom 1. Juli.
Ich lege Ihnen respektvoll die Gründe dafür dar, denen ich einige ergänzende Überlegungen hinzufügen werde.
- Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden. Dieser Dissens von Seiten der Bruderschaft ergibt sich nicht aus einer einfachen Meinungsverschiedenheit, sondern aus einem echten Gewissenskonflikt, der aus dem erwächst, was sich als Bruch mit der Tradition der Kirche erweist. Dieser komplexe Knoten ist leider durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch unlösbarer geworden. Ich sehe daher nicht, wie ein gemeinsamer Dialogprozess dazu führen könnte, gemeinsam zu bestimmen, was die „Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ ausmachen würden, da – wie Sie selbst in aller Offenheit zum Ausdruck gebracht haben – die Texte des Konzils nicht korrigiert werden können, noch die Legitimität der liturgischen Reform in Frage gestellt werden kann.
- Dieser Dialog soll die Interpretation des II. Vatikanischen Konzils klären. Aber diese ist bereits klar im Anschluss an das Konzil und in den nachfolgenden Dokumenten des Heiligen Stuhls gegeben. Das II. Vatikanische Konzil stellt kein Ensemble von frei interpretierbaren Texten dar: Es wurde seit sechzig Jahren von den aufeinanderfolgenden Päpsten nach präzisen lehrmäßigen und pastoralen Orientierungen aufgenommen, entwickelt und angewandt.Diese offizielle Lesart drückt sich zum Beispiel in herausragenden Texten wie Redemptor hominis, Ut unum sint, Evangelii gaudium oder Amoris lætitia aus. Sie manifestiert sich auch in der liturgischen Reform, verstanden im Licht der in Traditionis custodes bekräftigten Prinzipien. Alle diese Dokumente zeigen, dass der lehrmäßige und pastorale Rahmen, in den der Heilige Stuhl jede Diskussion stellen möchte, bereits festgelegt ist.
- Der vorgeschlagene Dialog stellt sich heute unter Umständen dar, die nicht außer Acht gelassen werden können. Tatsächlich haben wir seit sieben Jahren auf eine positive Aufnahme unseres Vorschlags aus dem Jahr 2019 einer lehrmäßigen Diskussion gewartet. Kürzlich haben wir zweimal an den Heiligen Vater geschrieben: Zuerst, um eine Audienz zu erbitten, dann um mit Klarheit und Respekt unsere Bedürfnisse und die konkrete Situation der Bruderschaft darzulegen. Doch nach einem langen Schweigen wird erst in dem Moment, in dem von Bischofsweihen die Rede ist, die Wiederaufnahme eines Dialogs vorgeschlagen, der daher als verzögernd und bedingt erscheint. Tatsächlich begleitet die ausgestreckte Hand der Dialogbereitschaft leider eine andere Hand, die schon bereit ist, Sanktionen zu verhängen. Es ist die Rede vom Bruch der Gemeinschaft, von Schisma2 und von „schwerwiegenden Konsequenzen“. Zudem ist diese Drohung nun öffentlich, was einen Druck erzeugt, der schwer mit einem echten Wunsch nach brüderlichem Austausch und konstruktivem Dialog vereinbar ist.
- Zudem erscheint es uns nicht möglich, einen Dialog zu führen, um zu definieren, was die notwendigen Mindestanforderungen für die kirchliche Gemeinschaft wären – ganz einfach deshalb, weil diese Aufgabe uns nicht zusteht. Im Lauf der Jahrhunderte wurden die Kriterien der Zugehörigkeit zur Kirche vom Lehramt festgelegt und definiert. Was verpflichtend geglaubt werden musste, um katholisch zu sein, wurde immer mit Autorität gelehrt, in beständiger Treue zur Tradition.Daher sieht man nicht, wie diese Kriterien Gegenstand eines gemeinsamen Diskurses sein könnten, noch wie sie heute bis hin zu dem Punkt neu bewertet werden könnten, dass sie nicht mehr dem entsprechen würden, was die Tradition der Kirche immer gelehrt hat und was wir an unserem Platz treu befolgen möchten.
- Wenn schließlich ein Dialog angestrebt wird, um bezüglich des II. Vatikanischen Konzils zu einer lehrmäßigen Erklärung zu gelangen, welche die Bruderschaft akzeptieren könnte, dann können wir die historischen Präzedenzfälle der in diesem Sinne unternommenen Bemühungen nicht außer Acht lassen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf den jüngsten: Seit 2009 gab es einen langen Weg des Dialogs zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bruderschaft, der zwei Jahre lang besonders intensiv war und bis zum 6. Juni 2017 sporadisch fortgesetzt wurde. Während all dieser Jahre hat man versucht, das zu erreichen, was das Dikasterium jetzt vorschlägt. Doch alles endete schließlich auf drastische Weise durch eine einseitige Entscheidung des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Müller, der im Juni 2017 auf seine Weise feierlich die „notwendigen Mindestanforderungen für die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche“ festlegte, in die er explizit das gesamte Konzil und das „Nachkonzil“ einschloss.3 Das zeigt, dass ein zu erzwungener Dialog ohne ausreichende Gelassenheit die Situation langfristig eher verschlimmern kann.
Angesichts der gemeinsamen Feststellung, dass wir keine Übereinkunft in der Glaubenslehre finden können, scheint es mir, dass der einzige Punkt, an dem wir zusammenkommen können, jener der Nächstenliebe gegenüber den Seelen und gegenüber der Kirche ist.
Als Kardinal und Bischof sind Sie vor allem ein Hirte: Erlauben Sie mir, mich an Sie in dieser Eigenschaft zu wenden. Die Bruderschaft ist eine objektive Realität: Sie existiert. Deshalb haben die Obersten Hirten im Laufe der Jahre diese Existenz zur Kenntnis genommen und durch konkrete und bedeutsame Akte den Wert des Guten anerkannt, welches sie trotz ihrer kanonischen Situation vollbringen kann. Das ist auch der Grund, warum wir heute miteinander sprechen.
Diese Bruderschaft bittet Sie lediglich, weiterhin jenes Gute für die Seelen tun zu können, denen sie die heiligen Sakramente spendet. Sie bittet um nichts anderes, kein Privileg, nicht einmal eine kanonische Regularisierung, die im aktuellen Zustand der Dinge aufgrund der lehrmäßigen Divergenzen undurchführbar erscheint. Die Bruderschaft kann die Seelen nicht im Stich lassen. Das Bedürfnis von Weihen ist ein konkretes kurzfristiges Bedürfnis für das Überleben der Tradition, im Dienst der heiligen katholischen Kirche.
Wir können in einem Punkt uns einig sein: Keiner von uns wünscht, Wunden wieder aufzureißen. Ich werde hier nicht alles wiederholen, was wir bereits in dem Schreiben an Papst Leo XIV. ausgedrückt haben, von dem Sie direkt Kenntnis haben. Ich betone nur, dass in der gegenwärtigen Situation der einzige wirklich gangbare Weg derjenige der Nächstenliebe ist.
Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben Papst Franziskus und Sie selbst reichlich das „Zuhören“ und das Verständnis für besondere, komplexe und außergewöhnliche Situationen hervorgehoben, die außerhalb der gewöhnlichen Schemata liegen. Sie haben auch eine Anwendung des Rechts gewünscht, die immer pastoral, flexibel und vernünftig ist, ohne vorzugeben, alles durch juristische Automatismen und vorgefertigte Schemata lösen zu können. Die Bruderschaft bittet Sie in diesem Augenblick um nichts anderes – und vor allem bittet sie nicht für sich selbst: Sie bittet darum für diese Seelen, die sie, wie bereits dem Heiligen Vater versprochen, zu wahren Kindern der römischen Kirche machen will.
Schließlich gibt es einen weiteren Punkt, in dem wir ebenfalls übereinstimmen und der uns ermutigen muss: Die Zeit, die uns vom 1. Juli trennt, ist eine Zeit des Gebets. Es ist ein Augenblick, in dem wir vom Himmel eine besondere Gnade und vom Heiligen Stuhl Verständnis erflehen. Ich erbitte besonders für Sie den Heiligen Geist und – fassen Sie es nicht als Provokation auf – die Fürsprache seiner heiligsten Braut, der Mittlerin aller Gnaden.
Ich danke Ihnen aufrichtig für die Aufmerksamkeit, die Sie mir geschenkt haben, und für das Interesse, das Sie dieser Angelegenheit entgegenbringen werden.
Nehmen Sie bitte, hochwürdigste Eminenz, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Grüße und meiner Ergebenheit im Herrn entgegen.
Davide Pagliarani, Generaloberer
+ Alfonso de Galarreta, Erster Generalassistent
Christian Bouchacourt, Zweiter Generalassistent
+ Bernard Fellay, Erster Generalrat, Ehemaliger Generaloberer
Franz Schmidberger, Zweiter Generalrat, Ehemaliger Generaloberer
Quelle: fsspx.de
https://fsspx.de/de/news/schreiben-von-pater-pagliarani-mgr-pozzo-vom-17-januar-2019-57312
https://fsspx.de/de/news/weihe-und-jurisdiktion-unhaltbarkeit-der-anklage-des-schismas-57313
https://fsspx.de/de/news/schreiben-von-kardinal-mueller-mgr-fellay-vom-6-juni-2017-57314
https://fsspx.de/de/publications/kommunique-des-generalhauses-antwort-der-bruderschaft-rom-57310
