28.02.2019 – Donnerstag der 7. Woche im Jahreskreis

Hl. Paul VI. (1897-1978) Papst von 1963-1978

Das Salz der Buße

Den Spuren des göttlichen Meisters folgend, muss jeder, der sich Christ nennt, sich selbst verleugnen, sein Kreuz auf sich nehmen und an Christi Leiden teilhaben. Wie er so in das Bild seines Todes umgestaltet wird, kann er auch die Herrlichkeit der Auferstehung verdienen. Weiterhin darf er danach nicht mehr für sich leben, sondern für Gott, der ihn geliebt und sich selbst für ihn dahin gegeben hat; leben muss er auch für die Brüder, „damit er an seinem Fleische ersetzt, was dem Leiden Christi noch mangelt … für seinen Leib, der da die Kirche ist“ (vgl. Kol 1,24). Hinzu kommt, dass die Kirche ja in der innigsten Weise mit Christus verbunden ist und deshalb die Buße eines jeden Gläubigen eine gewisse innere Beziehung zur gesamten menschlichen Gemeinschaft hat. Denn es ist nicht so, dass man in der Kirche nur durch die Taufe die grundlegende Gnadengabe der Metanoia empfängt; in der Kirche wird dieselbe Gnadengabe auch erneuert und gestärkt durch das Sakrament der Buße. „Die (aber) zum Sakrament der Buße hinzutreten, erhalten für ihre Gott zugefügten Beleidigungen von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden zugleich mit der Kirche versöhnt, die sie durch ihre Sünde verwundet haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebet mitwirkt“ (vgl. Lumen Gentium, Art. 11). In der Kirche erhält schließlich in einer besonderen Weise auch das geringe Bußwerk aus der übernatürlichen Sühneleistung Christi Anteil, das den einzelnen Büßenden im Bußsakrament auferlegt wird, und mit diesem stehen kraft allgemeiner kirchlicher Anordnung zutiefst auch die übrigen Werke in Verbindung, die der Gläubige tut, leidet und erträgt.

Quelle: Apostolische Konstitution „Paenitemini“

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