Archiv für den Monat: September 2022

Patriarch: Gefallenen werden Sünden erlassen

©Reuters

„Totale Verblendung“

Russisch-orthodoxes Kirchenoberhaupt Kyrill zieht Vergleich zu Jesus.

Russlands orthodoxe Kirche verspricht Soldaten die Vergebung all ihrer Sünden, wenn sie im Krieg ihr Leben opfern. Patriarch Kyrill I. verglich in einem Gottesdienst am Sonntag laut Kathpress das Sterben „bei der Erfüllung der militärischen Pflichten“ damit, dass Gott seinen eigenen Sohn Jesus geopfert habe.

Kyrill betonte, die Kirche wisse, dass diejenigen, die bei der Erfüllung ihrer militärischen Pflichten sterben, sich für andere aufopfern. „Und deshalb glauben wir, dass dieses Opfer alle Sünden abwäscht, die ein Mensch begangen hat“, so der Patriarch.

Kyrill I. ist ein wichtiger Verbündeter Putins. Das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt sprach Mitte September von einer „schicksalhaften Mission“ Russlands gegen ausländische Mächte, die das Riesenreich als unabhängigen Staat zerschlagen wollten.

Die brüderlichen Zurechtweisungen

Papst Franziskus auf dem Rückflug von Astana nach Rom. P. Lanzetta warnte: „Gott ist kein Synkretist“.

Die brüderliche Zurechtweisung gegenüber dem Vorgesetzten ist nur in der katholischen Kirche wirklich möglich, weil in ihr nach dem Willen Gottes der Primat der Wahrheit gilt. Die brüderlichen Korrekturen an Papst Franziskus richten sich nicht gegen ihn, sondern sind für ihn (und für uns), damit er die Mission, deren Einhaltung er am Tag seiner Wahl auf den Stuhl Petri geschworen hat, treu erfülle.

Von Cronicas de Papa Francisco

Unser Herr Jesus Christus wollte, daß Seine Kirche monarchisch und hierarchisch ist, doch nur sie kann den Staaten, insbesondere den modernen, Lektionen in Sachen Demokratie erteilen.

Seit den Anfängen der Kirche haben wir Beispiele dafür, daß Untertanen ihre Vorgesetzten zurechtwiesen. Das erste Beispiel ist der Widerstand des heiligen Paulus gegen den ersten Stellvertreter Christi, den heiligen Petrus, als dieser die judaisierende Irrlehre unterstützte (vgl. Gal 2,11). Im Laufe der Jahrhunderte hat Gott sehr oft Heilige gesandt, die der untersten Stufe der hierarchischen Leiter angehörten, um die Irrtümer – lehrmäßige und moralische – der Hirten zu korrigieren. Es war eine ungebildete Frau (allerdings reich an Erkenntnis durch die ihr geschenkte Gnade), die heilige Katharina von Siena, die den Papst nach mehr als 70 Jahren aus dem Avignoner Exil nach Rom zurückbrachte.

Die brüderliche Zurechtweisung des Vorgesetzten ist nur in der katholischen Kirche wirklich möglich, weil in ihr gemäß göttlichem Willen der Primat der Wahrheit herrscht. Es ist die heilige Pflicht aller Christen, vom Papst bis zum letzten Getauften, das Depositum fidei durch Katechese zu verteidigen und weiterzugeben – so sieht es auch das Kirchenrecht vor (can. 212, Art. 3). Die Hierarchie hat in besonderer Weise durch den Auftrag Christi (vgl. Lk 10,16) die Aufgabe, die Gläubigen durch das Lehramt im Glauben zu bestärken (vgl. Lk 22,32).

Wenn also die Hirten aus dem einen oder anderen Grund ihren göttlichen Auftrag nicht erfüllen, können die Untergebenen sie nicht nur brüderlich korrigieren, sondern müssen es sogar. Natürlich ist die Korrektur gegenüber dem Oberen in der Kirche nicht die Revolte gegen den Führer, wie sie die großen Revolutionen der vergangenen fünf Jahrhunderte unter den Völkern und Nationen verbreitet haben. Christen machen keine Revolutionen, und sie delegitimieren auch keine Oberen, nicht einmal zivile, geschweige denn kirchliche. Deshalb können – und müssen – sie sich dem Vorgesetzten widersetzen, der unter Mißbrauch seiner Autorität etwas vorschreibt, was gegen den Glauben oder die Moral verstößt; aber man kann und darf sich nicht dem Oberen widersetzen, der eine Anweisung für das eigene Leben gibt.

Während dieses Pontifikats waren leider einige brüderliche Zurechtweisungen notwendig. Während Papst Franziskus die Kirche mit eiserner Faust regiert, hat er Spaltungen verursacht und die Verwirrung verstärkt, weil sein vornehmlich pastorales Lehramt absichtlich zweideutig ist.

Aber wie kann man die theologischen Irrtümer des Papstes korrigieren oder sich seiner autokratischen Herrschaft widersetzen?

Erstens, indem man ihn stets als rechtmäßigen Stellvertreter Christi anerkennt und die Heiligkeit seines Amtes – jenseits der persönlichen Heiligkeit des Menschen – niemals mißachtet, weil man niemals Böses mit Bösen vergelten oder korrigieren kann. Die Legitimität des Papstes zu mißachten, bedeutet, in ein Schisma zu verfallen, und ihn zu verleumden ist eine ebenso tödliche Sünde. Ein Vater, selbst der schlechteste Vater, bleibt immer ein Vater, und Gott erlaubt keine Ausnahmen vom Gehorsam gegenüber dem vierten Gebot.

„Und selbst wenn der Papst ein fleischgewordener Teufel wäre statt eines gütigen Vaters“, schrieb die heilige Katharina von Siena in einem ihrer Briefe, „darf ich meinen Kopf nicht gegen ihn erheben“1. Und sie war sehr streng mit den Päpsten ihrer Zeit!

So wie der Obere den Untergebenen aus Liebe zu korrigieren hat, so muß auch der Untergebene den Vorgesetzten aus Liebe korrigieren, niemals aber aus Verachtung. In diesen neun Jahren gab es unglücklicherweise Beispiele dafür, daß einige Papst Franziskus delegitimiert und verachtet haben, aber es gab auch leuchtende Beispiele dafür, daß man den Papst – wer auch immer er ist – lieben kann und muß, auch wenn er Fehler macht.

Die vier Kardinäle der fünf Dubia zu Amoris Laetitia haben sich mit brüderlichem Respekt an den Papst gewandt, obwohl ihnen unflätig vorgeworfen wurde, gegen ihn zu sein, weil sie erkannt hatten, daß nur er der Verwirrung ein Ende setzen kann, die durch dieses zweideutige apostolische Schreiben entstanden ist. Und als sie Franziskus um eine Audienz baten, aber wiederum keine Antwort erhielten, wollten sie schwarz auf weiß bekräftigen, daß sie ihn als den rechtmäßigen 265. Nachfolger des heiligen Apostels Petrus anerkennen.

„Wir möchten vor allem unsere absolute Hingabe und bedingungslose Liebe für den Stuhl Petri und für Eure erhabene Person erneuern, in der wir den Nachfolger Petri und den Stellvertreter Jesu erkennen: den ‚süßen Christus auf Erden‘, wie die heilige Katharina von Siena zu sagen pflegte“, schrieb Carlo Kardinal Caffarra am 25. April 2017, auch im Namen seiner Brüder im Kardinalsrang Brandmüller, Burke und Meisner. „Wir gehören nicht im Geringsten zu denen, die den Stuhl Petri für vakant halten, und auch nicht zu denen, die die unteilbare Verantwortung des petrinischen ‚munus‘ auch anderen zuschreiben wollen. Uns bewegt nur das Bewußtsein der großen Verantwortung, die sich aus dem ‚munus‘ des Kardinals ergibt: dem Nachfolger Petri in seinem souveränen Amt beratend zur Seite zu stehen.“

Kardinal Caffarra starb am 6. September desselben Jahres. Man kann sagen, daß sein letzter öffentlicher Akt darin bestand, indem er seinen Widerstand gegen die theologische und pastorale Zweideutigkeit von Amoris Laetitia wiederholte, noch einmal seine Loyalität und Unterordnung unter den Papst zu bekräftigen.

Am 11. Juli 2017 wurde die berühmte Correctio Filialis De Haeresibus Propagatis, die von einem Bischof, einigen Priestern und mehreren Laien aus der ganzen Welt unterzeichnete Korrektur der von Papst Franziskus verbreiteten Irrlehren, in Santa Marta übergeben. Der Titel ist sehr wichtig, weil er Franziskus als rechtmäßigen Papst anerkennt und damit die Unterwerfung unter ihn als Söhne in Christus bekräftigt. Natürlich wurden die von seinem zweideutigen Lehramt verbreiteten Irrlehren nicht verschwiegen, und er wurde aufgefordert, seinen Kurs zum Wohl der Seelen und zu seinem eigenen so bald wie möglich zu korrigieren.

Es wurde auch nicht geschwiegen, als die Pachamama am 4. (Fest des heiligen Franz von Assisi) und 7. Oktober (Rosenkranzfest) 2019 in einer Prozession in den Vatikan getragen und inthronisiert wurde. Am darauffolgenden 9. November wurde dem Heiligen Stuhl ein formeller Protest gegen die frevelhaften Handlungen vorgelegt, der von Katholiken aus der ganzen Welt unterzeichnet wurde.

Was war die Reaktion von Papst Franziskus? So wie ich ihn in den letzten neun Jahren kennengelernt habe, kann man davon ausgehen, daß es ihm nicht gefallen hat, aber er konnte gegen keinen von ihnen einen Finger rühren – außer sie selbstgefällig zu ignorieren –, weil er genau weiß, daß sie nichts getan haben, was nicht von der Kirche erlaubt ist.

Die Gläubigen „haben das Recht und bisweilen sogar die Pflicht“, so der oben genannte Codex des kanonischen Rechts, „ihre Meinung, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen“, unbeschadet der „Ehrfurcht gegenüber den Hirten“ (can. 212,3)2.

Erst vor wenigen Tagen erklärte Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana (Kasachstan): „Wir sind keine Angestellten des Papstes, wir sind Brüder. Wenn ich mit gutem Gewissen das Gefühl habe, daß etwas nicht richtig oder zweideutig ist, muß ich es ihm respektvoll und brüderlich sagen“.3 Er, der Papst Franziskus bei der Begegnung mit dem Episkopat, dem Klerus, den Diakonen und den Seminaristen Kasachstans mit aufrichtiger Zuneigung begrüßte,4 äußerte auf diese seine Verwunderung über die Teilnahme des Nachfolgers Petri an dem von der Regierung seines Landes veranstalteten Kongreß der Führer der Weltreligionen.

Denn abgesehen von dem hehren Ziel des Kongresses, den gegenseitigen Respekt zu fördern, „wird letztlich das Bild einer Art Mustermesse des Heiligen, eines Supermarktes der Religionen vermittelt, in dem alle Religionen gleichberechtigt sind“.5 Das von Msgr. Schneider verwendete Bild ist treffend und drückt gut „die heute vorherrschende Tendenz aus, die Religionsfreiheit als die Situation eines Kunden vor dem Regal zu betrachten“, so der Philosoph und Sozialethiker Stefano Fontana.6

Deshalb hat Msgr. Schneider selbst bei einem Besuch ad limina apostolorum im Jahr 2019 Franziskus gebeten, die Abu-Dhabi-Erklärung über den von Gott gewollten religiösen Pluralismus zu korrigieren. Auf dieses Dubium antwortete der Papst, was die Sache nur noch schlimmer machte …

Dennoch sind diese Zurechtweisungen nicht auf taube Ohren gestoßen – zumindest nicht vollständig –, denn in Kasachstan wurde das vom Papst unterzeichnete Dokument überarbeitet, das zwar die religiöse Pluralität anerkennt, aber von Erlaubnis und nicht von Willen spricht.7 Es ist ein Kompromiß. Ist er gut? Offensichtlicherweise nicht, aber es ist ein Zeichen dafür, daß etwas – vielleicht mit Verärgerung – verstanden worden ist.

Die jüngste brüderliche Zurechtweisung, die notwendig geworden ist, steht im Einklang mit der ersten, denn sie betrifft den richtigen Empfang der Eucharistie.

Am 16. Juli 2021 verkündete Papst Franziskus das Motu proprio Traditionis custodes, mit dem er das Motu proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI. aufhob, die Verwendung des Missale des heiligen Pius V. in den Pfarreien verbot und den Priestern die Befugnis entzog, ohne Erlaubnis des Bischofs den Vetus Ordo zu zelebrieren. Da Franziskus mit der Anwendung von Traditionis custodes durch die Bischöfe unzufrieden war, erhöhte er den Druck und veröffentlichte am 29. Juni dieses Jahres das Apostolische Schreiben Desiderio desideravi, in dem er auch seinen Plan für die Kirchenreform zusammenfaßte. Am Samstag, dem 17. September, wurde auf der amerikanischen Nachrichtenseite LifeSiteNews die von vier Bischöfen (darunter Msgr. Athanasius Schneider), Priestern, Ordensleuten und Laien aus der ganzen Welt unterzeichnete Erklärung zu der vom Konzil von Trient verurteilten Lehre von Papst Franziskus über den Empfang der heiligen Eucharistie veröffentlicht.

Darin bitten sie den Heiligen Vater respektvoll und demütig, Punkt 5 von Desiderio desideravi zu korrigieren – die „keine unfehlbare Lehre ist“, so die Unterzeichner, „weil sie nicht die notwendigen Bedingungen für die Ausübung der päpstlichen Unfehlbarkeit erfüllt“ –, wo es heißt, daß man, um Zugang zum Hochzeitsmahl zu erhalten, „nur das Hochzeitskleid des Glaubens braucht, das aus dem Hören auf Sein Wort kommt“.

Da „die unmittelbare Bedeutung dieser Worte darin besteht, daß die einzige Voraussetzung, die ein Katholik erfüllen muß, um die heilige Eucharistie würdig zu empfangen, der Besitz der Tugend des Glaubens ist, durch den er an die von Gott geoffenbarte Lehre Christi glaubt“, schreiben die Unterzeichner, widerspricht dies leider „dem Glauben der katholischen Kirche“. Nach den Canones des dogmatischen – und damit unfehlbaren – Konzils von Trient müssen die Katholiken die sakramentale Absolution empfangen, um die heilige Eucharistie würdig und ohne Sünde empfangen zu können“.

Eine Lehre, die auch in den Codex des kanonischen Rechts aufgenommen wurde (Nr. 915–916).

Auch Msgr. Nicola Bux hatte auf diesen Irrtum hingewiesen und daran erinnert, daß das Hochzeitskleid (vgl. Mt 22,1–14) nach der unfehlbaren Lehre der Kirche nicht der Glaube, sondern die Gnade ist.8

Abschließend wiederholen wir, daß diese Bitten und Zurechtweisungen an Papst Franziskus nicht gegen ihn gerichtet sind, sondern für ihn sind (und für uns), damit er die Mission, deren Einhaltung er am Tag seiner Wahl auf den Stuhl Petri geschworen hat, treu erfüllen kann.

Heiliger Vater, wir wünschen uns sehnlichst, daß Ihr uns im Glauben der Kirche bestärkt, damit wir in Euch den rechtmäßigen Stellvertreter Christi auf Erden erkennen können.

Quelle: katholisches, G. N. Bild: Vatican (Screenshots)


1 Katharina von Siena, Brief 270, abgedruckt in: Caterina von Siena, Sämtliche Briefe. An die Männer der Kirche II, hrsg. von Werner Schmid, Kleinhain 2005, S. 418.

2 Canon 212,3 des Codex Iuris Canonici von 1983.

3 „Non siamo dipendenti“. L’avvertimento del vescovo al Papa („Wir sind keine Angestellten“. Die Warnung des Bischofs an den Papst), Il Giornale, 18. September 2022.

4 Nur-Sultan, Begegnung mit Bischöfen, Priestern, Ordensleuten, Diakonen und Seminaristen, Vatican News, 15. September 2022.

5 As pope Kazakhstan visit ends, conservative critic speaks out (Nach dem Besuch des Papstes in Kasachstan meldet sich ein konservativer Kritiker zu Wort), Reuters, 15. September 2022.

6 Stefano Fontana: Papa Francesco al „supermercato delle religioni“ (Papst Franziskus im „Supermarkt der Religionen“), in: La Nuova Bussola Quotidiana, 19. September 2022.

7 P. Serafino Lanzetta: Dio non è sincretista (Gott ist kein Synkretist), in: Catholica Fides, 19. September 2022.

8 Don Nicola Bux: „Desiderio desideravi?“ Eresia o errore? (Häresie oder Fehler?), in: Il pensiero cattolico vom 13. August 2022.

Anschlag in Wien: Terror-Prozess ab 18. Oktober 2022

© CFM.SCJ Archiv Alexandria

Der Terror-Prozess gegen sechs Angeklagte beginnt am 18. Oktober.

Am 18. Oktober beginnt am Landesgericht für Strafsachen ein Schwurprozess im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020, bei dem der Attentäter vier Passanten getötet und 23 Menschen teilweise schwer verletzt hat, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Angeklagt sind sechs Männer im Alter zwischen 22 und 32 Jahren, die laut Staatsanwaltschaft nicht direkt am Attentat beteiligt waren. Sie sollen dem Attentäter im Vorfeld aber tatkräftig geholfen haben.

Prozess dauert Monate

Die Hauptverhandlung wird sich über mehrere Monate erstrecken. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montag mitteilte, wird nach dem ersten Termin Anfang Dezember weiter verhandelt. Insgesamt sind vorerst 17 Verhandlungstage vorgesehen, Urteile wird es frühestens im Februar 2023 geben.

Den Angeklagten werden im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten (§ 278c Absatz 2 StGB ) in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen. Mit ihrer Hilfe soll der Attentäter an seine Waffen und die Munition gelangt und in seinen terroristischen Absichten bestärkt worden sein. Einige von ihnen sollen ihm bei der Tatvorbereitung geholfen haben. Der Älteste unter den Angeklagten – ein 32-Jähriger tschetschenischer Abstammung – soll über einen Mittelsmann aus Slowenien ein vollautomatisches Sturmgewehr der Marke Zastava, Modell 70AB2 samt passender Munition besorgt und dieses am 23. Juni 2020 dem Attentäter übergeben haben. Über denselben Mittelsmann soll dieser drei Monate später vom 32-Jährigen eine Pistole der Marke Tokarew samt Munition erhalten haben.

Im April 2019 war der Attentäter bereits gemeinsam mit einem nunmehr ebenfalls wieder angeklagten 24-Jährigen vom Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Die beiden hatten Propagandamaterial der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet, deren Methoden und Zielsetzungen gerechtfertigt und vor allem versucht, nach Syrien zu gelangen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Im Dezember 2019 wurden beide Männer unter Anrechnung der U-Haft aus dem Gefängnis entlassen. Trotz ihrer Vorverurteilung und ihrer fortlaufenden Betreuung durch den Verein Derad hielten sie an ihrer radikalen Gesinnung und ihrem fundamentalistischen Gedankengut fest und waren laut Anklage „weiterhin treue Anhänger des IS“.

Reger Kontakt

Über soziale Medien und in Form persönlicher Treffen hielten sie „regen Kontakt zu anderen Personen aus der radikal-islamistischen Szene“, hält die Staatsanwaltschaft in ihrer 117 Seiten starken, mittlerweile rechtskräftigen Anklageschrift fest, die der APA vorliegt. Derzufolge soll sich der Attentäter noch in Strafhaft mit Plänen zu einem Terror-Anschlag beschäftigt haben. In der Anklage ist von „Überlegungen“ die Rede, „nach seiner Entlassung einen terroristischen Anschlag unter Verwendung von Schusswaffen in der Wiener Innenstadt zu verüben“.

Laut Anklage erkundigte sich der spätere Attentäter bei einem Mithäftling, wie man in Österreich an Waffen gelangen könne, da er nach seiner Enthaftung einen Anschlag am Stephansplatz verüben wolle. Der Attentäter habe aus seinen terroristischen Absichten „in der Haft kein Geheimnis“ gemacht, betont die Staatsanwaltschaft. Nachdem er auf freien Fuß kam, habe er sich ab April 2020 „immer intensiver“ damit beschäftigt – vorerst ohne dass die Verfassungsschützer Wind davon bekamen.

Auf der Suche nach Waffen kontaktierte der Attentäter einen Kindheitsfreund, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß und sich mittels eines illegalen Mobiltelefons nach Waffenhändlern umhörte. So kam der 32-jährige Tschetschene ins Spiel. Der Kindheitsfreund, der nun ebenfalls zur Anklage gebracht wurde, soll Gespräche über den Kaufpreis für ein Sturmgewehr sogar bei einem persönlichen Treffen in der Justizanstalt geführt haben.

Einem weiteren Angeklagten – ein 23 Jahre alter Mann, der sich als Einziger der sechs nicht seit vielen Monaten in U-Haft befindet – wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Attentäter im Juli 2020 in die Slowakei begleitet zu haben, wo die beiden Munition kaufen wollten. Das Vorhaben scheiterte.

Tage vor dem Anschlag

In weiterer Folge intensivierte sich die Beziehung des Attentäters zu einem 28-Jährigen gebürtigen Afghanen, dem die Anklagebehörde eine besonders tatkräftige Unterstützung bei dessen mörderischen Plänen zuschreibt. Der Afghane soll sogar seinen Wohnsitz in die Wohnung des Attentäters verlegt haben, „um diesen bei der Vorbereitung und der Planung des Anschlags zu unterstützen“, wird in der Anklageschrift ausgeführt. Die beiden hätten „fortan gemeinsam eingehend an der Umsetzung des terroristischen Anschlags“ gearbeitet.

Aus der Anklage lässt sich rekonstruieren, wie der Attentäter den Ermittlungsergebnissen zufolge die Stunden vor dem Anschlag verbrachte. Am 1. November 2020 suchte er demnach seine Wohnung auf, die er bis zum Anschlag nicht mehr verließ. Am Nachmittag des 1. November stießen der 32 Jahre alte Tschetschene und der 24 Jahre alte Afghane zu ihm, wobei sie „bei den letzten Vorbereitungen zum Anschlag, insbesondere bei der Aufbereitung und Munitionierung der Tatwaffen sowie (…) bei der Herstellung der beim Anschlag getragenen Sprengstoffgürtelattrappe“ geholfen haben sollen.

Am 2. November setzte der Attentäter am frühen Morgen sein Handy auf Werkseinstellungen zurück und postete auf Instagram einen Abschiedsbrief. Im Verlauf des Tages langten dann auch noch sein einstiger Reisebegleiter Richtung Syrien, mit dem er gemeinsam verurteilt worden war, und ein 22-jähriger IS-Sympathisant in der Wohnung ein. Der Anklage zufolge unterstützten die zwei den Attentäter „bei den letzten Vorbereitungen des unmittelbar bevorstehenden Anschlags, insbesondere bei der Auswahl eines potenziellen Anschlagsziels“. Diese beiden Männer sahen laut Anklage sogar zu, wie sich der Attentäter bewaffnete, eine gemeinsam mit dem Afghanen gebastelte Sprengstoffgürtelattrappe überstreifte, eine Machete an sich nahm und von 15.08 Uhr bis 16.25 Uhr eine Bekennerbotschaft und den Treueeid auf den IS aufnahm und danach ins Internet stellte. Um 17.44 Uhr stellte der Attentäter auf seinem Instagram-Account dann folgenden Text online: „Bald – so Gott will – werden wir es (das Kalifat, Anm.) zurückbringen wie es ursprünglich war #Islamischer Staat #Kalifat Islamischer Staat #Dubai #Libanon #Saudi-Arabien #Syrien #Frankreich #Griechenland #Deutschland #Türkei #Amerika“.

Das Bekennervideo wurde bereits am 3. November auf IS-nahen Social-Media-Kanälen unter der Überschrift „Tötung und Verletzung von 30 Kreuzrittern durch einen Soldaten des Kalifats in der Stadt Wien in Österreich“ veröffentlicht. Für die Staatsanwaltschaft Wien ist „zweifelsfrei belegt (…), dass der Attentäter im Vorfeld tatkräftig durch die Angeklagten in der ideologischen und logistischen Vorbereitung des Anschlags unterstützt wurde“. Die Anklagebehörde geht weiters davon aus, dass der Anschlag in Verbindung zur neuerlichen Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen anlässlich des Beginns des Gerichtsverfahrens zum Terror-Attentat auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ im Herbst 2020 und kurz danach im Namen des IS durchgeführten Attentaten in Nizza und in einem Pariser Vorort stand. Denn ursprünglich hatte der Attentäter offenbar geplant, ein französisches Lokal in der Innenstadt unter Beschuss zu nehmen. Das hatte an jenem Abend allerdings geschlossen.

Belastet werden die Angeklagten vor allem von den Ergebnissen mehrerer DNA-Gutachten. Genetische Merkmale des Tschetschenen fanden sich auf der beim Anschlag verwendeten Pistole und am Tatort sichergestellten Patronen. Spuren des Afghanen fanden sich unter anderem an einem Klebebandstück der Maschinenpistole, an der MP-Schulterstütze, Patronen und der Machete. In einem Ergänzungsgutachten schloss die DNA-Sachverständige dezidiert aus, dass es sich dabei um indirekte Spurenübertragung gehandelt haben könnte. Vielmehr seien es „direkte Kontaktspuren“.

Verhandelt wird im Großen Schwurgerichtssaal. Es ist davon auszugehen, dass es besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen geben wird. 

Quelle: oe24

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Papst Franziskus und das Chaos in der Kirche

Das Pontifikat von Franziskus neigt sich seinem Ende zu. Unterdessen baut Franziskus seine Macht ohne Rücksicht auf Verluste aus, auch auf Kosten des Progressivismus. Das Chaos in der Kirche nimmt jedoch immer mehr zu.

Von Roberto de Mattei*

In dieser verwirrenden Zeit am Ende des Pontifikats gibt es jene, die ihre Aufmerksamkeit auf die lehrmäßigen Irrtümer von Papst Franziskus richten. Das Bemühen ist lobenswert, vor allem wenn es sich um Fachleute handelt, aber es bleibt schwierig, der Correctio filialis von 2016 etwas hinzuzufügen, die die umfassendste theologische Kritik des zurückliegenden Jahrzehnts bleibt.

Vielmehr offenbaren die Ereignisse immer deutlicher den politischen Charakter der Regierung des amtierenden Papstes und ihre inneren Widersprüche. Zwei jüngere Maßnahmen sind in dieser Hinsicht beispielhaft: die Reform der Römischen Kurie und die kommissarische Verwaltung des Souveränen Malteserordens.

In der Apostolischen Konstitution über die Römische Kurie Praedicate Evangelium vom 9. März 2022 heißt es, daß „jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organismus“ der Römischen Kurie „kraft der Vollmacht, die sie vom Papst erhalten hat, in dessen Namen sie mit stellvertretender Gewalt in der Ausübung des primazialen Amtes handelt“, vorstehen kann. Wie der neuernannte Kardinal Gianfranco Ghirlanda bei der Vorstellung des Dokuments im Pressesaal des Vatikans erklärte, ist „die stellvertretende Vollmacht zur Ausübung eines Amtes dieselbe, egal ob sie von einem Bischof, einem Presbyter, einem geweihten Mann oder einer geweihten Frau oder einem Laien empfangen wird“.

Das bedeutet, daß jeder Laie, auch eine Frau, zum Beispiel zum Staatssekretär oder zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt werden könnte, da sie ihre Befugnisse direkt vom Papst und nicht vom Weihesakrament erhalten.

Wir stehen vor einem revolutionären Akt, indem Papst Franziskus die etablierte Tradition der Kirche umstößt und Laien Aufgaben überträgt, die traditionell dem Klerus vorbehalten waren. Kardinal Giacomo Antonelli (1806–1876), Staatssekretär von Pius IX., war zum Beispiel weder Bischof noch Priester, sondern gehörte als Diakon dem Klerus an. Die Römische Kurie ist ein Organ, das dem Papst bei der universellen Leitung der katholischen Kirche zur Seite steht und seit jeher eine eminent kirchliche Struktur hat.

Um seine Neuerung zu rechtfertigen, leugnet der Papst jedoch ein grundlegendes Prinzip der progressiven Theologie. Während die traditionelle Theologie zwischen der Jurisdiktionsgewalt, die dem Papst zusteht, und der Weihegewalt, die mit der Bischofsweihe verbunden ist, unterscheidet, geht in der theologischen Vision, die sich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil durchgesetzt hat, die Jurisdiktionsgewalt, also die Regierungsgewalt, in der Weihegewalt, also der sakramentalen Gewalt, auf. In der Tat möchte die neue Theologie die Kirche von ihrer juristischen Hülle befreien, um ihr eine ethisch-prophetische Funktion zu geben, indem sie den Papst auf einen Primus inter pares innerhalb des Bischofskollegiums reduziert.

Aus diesem Grund definiert der Historiker Alberto Melloni, Leiter der „Schule von Bologna“, das Prinzip, auf dem Praedicate Evangelium beruht, als „eine These, die das Zweite Vatikanische Konzil ins Herz trifft und einen Orientierungspunkt für die Zukunft der Kirche darstellt“ (La Repubblica, 24. August 2022). Im Gegensatz zur Konzilstheologie wurde nämlich von Kardinal Ghirlanda präzisiert, daß die neue Konstitution „die Frage der Fähigkeit der Laien regelt, Ämter zu empfangen, die mit der Ausübung der Leitungsgewalt in der Kirche verbunden sind, sofern sie nicht den Empfang der heiligen Weihen voraussetzen, und indirekt bekräftigt, daß die Leitungsgewalt in der Kirche nicht aus dem Sakrament der heiligen Weihen, sondern aus der kanonischen Sendung stammt, da sonst das, was in der Apostolischen Konstitution selbst vorgesehen ist, nicht möglich wäre“.

Der Papst bekräftigt also, um einen Machtmißbrauch zu begehen, einen traditionellen Grundsatz, aber für die Bannerträger des Progressismus handelt es sich dabei um eine schwere theologische Niederlage.

Auch im zweiten Fall liegt ein schwerer Machtmißbrauch vor.

Am 3. September 2022 verkündete der Papst die neue Verfassung des Malteserordens und verfügte die Auflösung des derzeitigen Souveränen Rates [Regierung]. Er setzte einen provisorischen Souveränen Rat ein, der den Orden bis Januar 2023 leiten wird, wenn das außerordentliche Generalkapitel einberufen wird, um den neuen Großmeister zu wählen.

Wie schon 2017, als der Papst den Rücktritt des damaligen Großmeisters Matthew Festing erzwang, wurde der Malteserorden wie jede andere Institution des päpstlichen Rechts behandelt und die Tradition, Geschichte und Erinnerung an einen über neunhundert Jahre alten Orden ignoriert. Der Malteserorden hat nämlich eine doppelte Rechtspersönlichkeit, die ihn auf der Ebene des Kirchenrechts dem Heiligen Stuhl unterstellt, aber auf der Ebene des Völkerrechts seine Unabhängigkeit von diesem gewährleistet.

Artikel 3 der vom Papst aufgehobenen bisherigen Verfassung besagt im Absatz 1, daß „der Orden ein Völkerrechtssubjekt ist und souveräne Funktionen ausübt“. Diese Funktionen sind: die Exekutive, vertreten durch den Großmeister, der vom Souveränen Rat unterstützt wird; die Legislative, vertreten durch das Generalkapitel; und die Judikative, vertreten durch die Magistralgerichte. In Artikel 4 Absatz 6 heißt es: „Der religiöse Charakter schließt die Ausübung der ihm zustehenden Souveränitätsbefugnisse nicht aus, insofern der Orden ein von den Staaten anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist“. Es besteht kein Zweifel daran, daß der Papst das Recht hat, das religiöse Leben der Professritter zu regeln, die feierlich die drei monastischen Gelübde ablegen, aber er kann sich nicht in die autonomen politischen und staatlichen Entscheidungen des Ordens einmischen.

Kardinal Ghirlanda, der auch die juristische Begründung für das Handeln von Papst Franziskus in diesem Fall verfaßt hat, zitiert ein Urteil des von Pius XII. eingesetzten Kardinaltribunals vom 24. Januar 1953, in dem daran erinnert wird, daß „die dem Orden […] als Völkerrechtssubjekt eigenen Vorrechte […], die der Souveränität eigen sind, […] im Orden jedoch nicht jenen Komplex von Befugnissen und Vorrechten bilden, der souveränen Gebilden im vollen Sinn des Wortes eigen ist“. Dieses Urteil ist jedoch kein Akt des Lehramtes und muß in einen jahrhundertealten historischen und rechtlichen Kontext eingeordnet werden, in dem der Heilige Stuhl stets den souveränen Charakter des Malteserordens anerkannt hat, „ohne Einmischung anderer weltlicher oder religiöser Autoritäten“, wie Benedikt XVI. bei seinem Empfang der Ritter anlässlich des 900. Jahrestages des Privilegs Pie postulatio voluntatis vom 15. Februar 1113 in Erinnerung rief.

Was aber waren die Folgen dieses willkürlichen päpstlichen Eingriffs auf der faktischen Ebene? Am 23. Januar 2017 hat Papst Franziskus, ohne rechtlich dazu befugt zu sein, den Rücktritt von Matthew Festing als Großmeister des Malteserordens angeordnet. Baron Albrecht von Boeselager, Chef des deutschen progressiven Flügels, der durch Festing von seinem Amt als Großkanzler suspendiert wurde, triumphierte. Am darauffolgenden 28. Januar bestätigte der Souveräne Rat mit Unterstützung des Papstes und von Kardinal Parolin den Rücktritt Festings und hob das gegen Boeselager verhängte Suspendierungsdekret auf, der somit als Großkanzler zurückkehrte. Nun wurde auch Boeselager vor die Tür gesetzt. Vor allem aber wurde der Versuch der deutschen Gruppe, den Malteserorden in eine weltliche NGO umzuwandeln, vereitelt.

Im Fall des Praedicate Evangelium beruht der Machtmißbrauch von Papst Franziskus, der das Leben der Kurie stört, auf einem richtigen Prinzip; im Fall der Beauftragung des Malteserordens beruht die Willkür auf einem falschen Prinzip.

Der Progressismus verliert aber in beiden Fällen: im ersten Fall im Prinzip, im zweiten in der Tat.

In beiden Fällen wächst jedoch mit der Macht des Papstes das Chaos in der Kirche.

Roberto de Mattei, Historiker, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017 und Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte, 2. erw. Ausgabe, Bobingen 2011.

Quelle: katholisches, G. N. Bild: Corrispondenza Romana