Die barocke Kirche Sant’Agata in Noto, Sizilien, die älteste der vielen Kirchen der Stadt, wurde in eine Boutique umgewandelt. In ihr werden Luxusartikel verkauft und sogar auf dem Altar und Tabernakel angepriesen. Sie wurde im 19. Jahrhundert vom Staat gestohlen und wird von staatlichen Stellen verwaltet. Italienische Kirchen, die dem Staat gehören, können von den Diözesen genutzt werden, wenn ein Bedarf angemeldet wird. Sant’Agata war früher die Kirche des nahe gelegenen Krankenhauses, das geschlossen wurde. Sant’Agata wurde in den letzten Jahren mit nationalsozialistischen Symbolen verunstaltet. Jetzt hat der Staat das Gebäude vermietet, um Einnahmen zu erzielen.
Archiv für den Monat: August 2023
Australischer Erzbischof: Ureinwohner können nicht als zölibatäre Priester leben
Die Abschaffung des Zölibats für australische Ureinwohner sei „sehr wahrscheinlich“ und „unvermeidlich“. Das sagte der Erzbischof von Brisbane, Mark Coleridge, gegenüber TheAustralian.com.au (12. August). Andernfalls gebe es „keine Hoffnung“, einen Ureinwohner zum Priester zu weihen. Der rassistische Prälat glaubt, dass es „keine Möglichkeit gibt, einen zölibatären Klerus in diesen Kulturen zu rekrutieren“. In einem Gespräch mit CatholicLeader.com.au (14. August), der Kirchenzeitung von Brisbane, fügte Coleridge hinzu, dass die ursprüngliche Schlagzeile Das Ende des Zölibats naht „weit über das hinausgeht, was ich tatsächlich gesagt habe, aber der Artikel war durchaus in Ordnung.“
Bild: Mark Coleridge © wikipedia
Lateinisch tridentinische heilige Messe
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Gebet für den Triumph des katholischen Glaubens
Von Bischof Athanasius Schneider
Allmächtiger ewiger Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, wir knien vor Deiner Majestät und danken Dir aus tiefstem Herzen für das unschätzbare Geschenk des katholischen Glaubens, den Du durch Jesus Christus – wahrer Gott und wahrer Mensch – uns zu offenbaren Dich gewürdigt hast. Wir haben dieses göttliche Licht in der heiligen Taufe empfangen und haben Dir versprochen, diesen Glauben bis zum Tod unverletzt zu bewahren.
Vermehre in uns die Gabe des katholischen Glaubens. Möge er durch Deine Gnade gestärkt und unerschütterlich werden. Vermehre in uns täglich die Erkenntnis der Schönheit und Tiefe des katholischen Glaubens, damit wir in der tiefen Freude Deiner göttlichen Wahrheit leben und bereit sind, eher alles zu opfern, als Kompromisse in diesem Glauben einzugehen oder ihn zu verraten. Schenke uns die Gnade, entschlossen zu sein, auch nur für einen Artikel des Glaubensbekenntnisses tausend Tode zu sterben.
Nimm gnädig an unseren Akt demütiger Sühne für alle Sünden, die Laien und Geistliche gegen den katholischen Glauben begangen haben, insbesondere hochrangige Geistliche, die entgegen dem feierlichen Versprechen, das sie bei ihrer Weihe gegeben haben, Lehrer und Verteidiger der Integrität des katholischen Glaubens zu sein, zu Vorkämpfern der Häresie geworden sind, und dadurch die ihnen anvertraute Herde vergiften und die göttliche Majestät Jesu Christi, der Menschgewordenen Wahrheit, schwer beleidigen.
Schenke uns die Gnade, alle Ereignisse unseres Lebens und die gewaltigen Prüfungen, die unsere heilige Mutter Kirche derzeit durchmacht, im übernatürlichen Licht des Glaubens zu sehen. Mögen wir glauben, dass Du aus der weiten geistigen Wüste unserer Tage ein neues Aufblühen des Glaubens hervorbringen wirst, das den Garten der Kirche mit neuen Werken des Glaubens schmücken und ein neues Zeitalter des Glaubens einläuten wird.
Wir glauben fest daran, dass der katholische Glaube der einzig wahre Glaube und die einzig wahre Religion ist, zu deren freiwilliger Annahme Du jeden Menschen einlädst. Möge der heilige, katholische und apostolische Glaube durch die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria, der Siegerin über alle Häresien, und der großen Märtyrer und Bekenner des Glaubens in der Kirche und in der Welt wieder triumphieren, damit keine Seele verloren geht, sondern vielmehr zur Erkenntnis Jesu Christi, des einzigen Erlösers der Menschheit, gelangt, und durch einen rechten Glauben und ein rechtschaffenes Leben zur ewigen Seligkeit in Dir gelangt, o Allerheiligste Dreifaltigkeit, Vater, Sohn und Heiliger Geist. Dir sei alle Ehre und Herrlichkeit von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.
+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese der Heiligen Maria in Astana
Bild:© corjesu.info CFM.SCJ – Archiv Alexandria
Die Kreuzzüge: Fakten statt Lügen (Teil I)
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Kardinal Burke beklagt „Rückkehr zu den Unruhen der nachkonziliaren Zeit“
Der US-amerikanische Kirchenrechtler und Kardinal Raymond Burke hat in einer umfassenden Stellungnahme auf seiner Internetseite am Mittwoch erklärt: „Heute sind wir leider Zeugen einer Rückkehr zu den Unruhen der nachkonziliaren Zeit.“ Burke – von Papst Franziskus im Jahr 2014 als Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur abgesetzt – erwähnte auch Schwächen in der Gesetzgebung des gegenwärtigen Pontifikats.
„In den letzten Jahren wurden das Recht und sogar die Lehre selbst wiederholt in Frage gestellt, um eine wirksame Seelsorge an den Gläubigen zu verhindern“, so der 75-jährige Kardinal. „Ein Großteil des Aufruhrs ist mit einer gewissen populistischen Rhetorik über die Kirche, einschließlich ihrer Disziplin, verbunden.“
Während der „Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils“ letztlich „eine politische Bewegung“ gewesen sei, „die sich von der immerwährenden Lehre und Disziplin der Kirche entfernte“, habe Papst Johannes Paul II. „große Fortschritte bei der Erneuerung der Achtung der kanonischen Disziplin gemacht“.
„Die kirchliche Disziplin ist stets auf das Streben nach der Heiligkeit des Lebens ausgerichtet“, betonte Burke. „Die Arbeit des heiligen Papstes Johannes Paul II. hat bemerkenswerte Früchte für die Wiederherstellung der guten Ordnung des kirchlichen Lebens getragen, was die unersetzliche Voraussetzung für das Wachstum der Heiligkeit des Lebens ist.“
Heute indes sehe er eine Rückkehr zu den Problemen und Verwirrungen der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, erklärte der Kardinal. Es seien etwa neue kanonische Rechtsvorschriften erlassen worden, „die eindeutig außerhalb der kanonischen Tradition stehen und diese Tradition, die der Wahrheit des Glaubens in Liebe treu gedient hat, auf verworrene Weise in Frage stellen“.
Burke präzisierte: „Ich beziehe mich zum Beispiel auf Gesetzgebungsakte, die das heikle Verfahren der Erklärung der Nichtigkeit der Ehe berühren, das seinerseits die Grundlage unseres Lebens in der Kirche und in der Gesellschaft berührt: die Ehe und die Familie.“
Beziehung zwischen Lehre, Recht und Pastoral
Vor diesem Hintergrund ging der Kardinal ausführlich auf „die wesentliche und unersetzliche Beziehung zwischen Lehre und Recht und dem pastoralen Leben der Kirche“ ein.
„In den letzten Jahren wurden bestimmte Begriffe wie ‚Pastoral‘, ‚Barmherzigkeit‘, ‚Zuhören‘, ‚Unterscheidung‘, ‚Begleitung‘ und ‚Integration‘ auf eine Art magische Weise auf die Kirche angewandt, also ohne klare Definition, sondern als Slogans einer Ideologie, die das ersetzt, was für uns unersetzlich ist: die konstante Lehre und Disziplin der Kirche“, begann Burke.
Einige dieser Begriffe seien zwar „in der lehrmäßigen und disziplinarischen Tradition der Kirche“ zu verorten, würden aber heute „mit einer neuen Bedeutung und ohne Bezug auf die Tradition verwendet“.
„So wird beispielsweise die Pastoral heute regelmäßig der Sorge um die Lehre gegenübergestellt, die ihre Grundlage sein muss“, führte der Kardinal aus. „Die Sorge um die Lehre und die Disziplin wird als pharisäerhaft charakterisiert, als Wunsch, kalt oder sogar gewaltsam auf die Gläubigen zu reagieren, die sich moralisch und kirchenrechtlich in einer irregulären Situation befinden. In dieser irrigen Auffassung steht Barmherzigkeit im Gegensatz zu Gerechtigkeit, Zuhören im Gegensatz zu Belehrung und Unterscheidung im Gegensatz zu Verurteilen.“
„Andere Begriffe sind säkularen Ursprungs, zum Beispiel ‚Begleitung‘ und ‚Integration‘, und werden verwendet, ohne dass sie in der Wahrheit des Glaubens oder in der objektiven Realität unseres Lebens in der Kirche begründet sind“, hieß es weiter. „So wird beispielsweise die Integration von der Gemeinschaft abgekoppelt, welche die einzige Grundlage für die Teilnahme am Leben Christi in der Kirche ist.“
Bestimmte Begriffe „werden häufig in einem weltlichen oder politischen Sinn verwendet, der von einer sich ständig verändernden Sicht der Natur und der Wirklichkeit geleitet wird“, beklagte Burke. „Die Perspektive des ewigen Lebens wird zugunsten einer Art volkstümlicher Sicht der Kirche verdrängt, in der sich alle ‚zu Hause‘ fühlen sollen, auch wenn ihr tägliches Leben in offenem Widerspruch zur Wahrheit und Liebe Christi steht.“
„Die Angelegenheit ist kompliziert, weil die Rhetorik oft mit der Sprache verbunden ist, die Papst Franziskus umgangssprachlich verwendet, sei es bei Interviews in Flugzeugen oder gegenüber Nachrichtenagenturen oder bei spontanen Äußerungen vor verschiedenen Gruppen“, so Burke weiter. „Wenn man die fraglichen Ausdrücke in den richtigen Kontext der Lehre und Praxis der Kirche stellt, kann man beschuldigt werden, gegen den Heiligen Vater zu sprechen. Infolgedessen ist man versucht, zu schweigen oder zu versuchen, eine Sprache, welche die Lehre verwirrt oder ihr sogar widerspricht, lehrmäßig zu erklären.“
Vorschlag zur Lösung des Problems
Um „eine populistische Rhetorik über die Kirche zu korrigieren“, schlug der Kardinal vor, „die Worte des Mannes, der Papst ist, von den Worten des Papstes als Stellvertreter Christi zu unterscheiden“. Dies habe die Kirche immer getan: „Im Mittelalter sprach die Kirche von den zwei Leibern des Papstes: dem Leib des Menschen und dem Leib des Stellvertreters Christi. In der Tat repräsentiert die traditionelle päpstliche Kleidung, insbesondere die rote Mozzetta mit der Stola, auf der die Apostel Petrus und Paulus zu sehen sind, sichtbar den wahren Leib des Stellvertreters Christi, wenn er die Lehre der Kirche verkündet.“
Papst Franziskus lehnte das Tragen der roten Mozzetta bereits unmittelbar nach seiner Wahl zum Papst ab. Lediglich dann, wenn er einigen Segen erteilt, trägt er für wenige Augenblicke eine Stola.
So betonte auch Burke: „Papst Franziskus hat sich entschieden, oft in seinem ersten Leib zu sprechen, dem Leib des Mannes, der Papst ist. Sogar in Dokumenten, die in der Vergangenheit eine feierlichere Lehre darstellten, stellt er klar, dass er keine lehramtliche Lehre, sondern seine eigene Meinung vertritt. Aber diejenigen, die an eine andere Art der päpstlichen Rede gewöhnt sind, wollen jede seiner Äußerungen als Teil des Lehramtes betrachten. Das widerspricht der Vernunft und dem, was die Kirche immer verstanden hat.“
„Die Unterscheidung zwischen den beiden Arten des päpstlichen Redens ist keineswegs eine Missachtung des Petrusamtes“, stellte Burke klar. „Noch viel weniger stellt sie eine Feindschaft gegen Papst Franziskus dar. Im Gegenteil, sie zeugt von höchstem Respekt für das Petrusamt und für den Mann, dem unser Herr es anvertraut hat. Ohne diese Unterscheidung würde man leicht den Respekt vor dem Papsttum verlieren oder zu der Ansicht gelangen, dass man die Gemeinschaft mit der Kirche abbrechen muss, wenn man mit den persönlichen Ansichten des Papstes nicht einverstanden ist.“
Quelle: catholicnewsagency Bild: screenshot / YouTube / Shrine of Our Lady of Guadalupe
Der Umbau der Personalprälaturen
(Rom) Papst Franziskus hat ein neues Motu proprio veröffentlicht, das sich nicht nur direkt auf das Opus Dei auswirkt, sondern direkt darauf gemünzt ist. Zudem wird damit eine Option demontiert, die noch vor kurzem der Piusbruderschaft angeboten wurde.
Mit dem Motu proprio wandelte Papst Franziskus Personalprälaturen in „öffentliche Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardinierung von Geistlichen“ um, sodaß die Laien von der Arbeit ausgeschlossen werden, obwohl „die Laien sich den apostolischen Werken der Personalprälatur widmen“ können.
Der Eingriff ist von grundlegender Natur. Die einzige Personalprälatur der Kirche ist das Opus Dei. 2017 hatte Rom der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) die kanonische Rechtspersönlichkeit einer Personalprälatur angeboten, doch dazu kam es dann nicht. Zwei zentrale Punkte, die für die Piusbruderschaft damals attraktiv sein sollten, wurden nun, nur sechs Jahre später, von Franziskus abgeschafft bzw. umgestaltet.
Die Laienmitglieder einer Personalprälatur unterstanden kirchenrechtlich dieser, egal wo auf der Welt sie lebten. Diese Besonderheit hatte diese Rechtsform mit den Personalordinariaten gemeinsam, die Benedikt XVI. für jene Anglikaner errichtete, die in die volle Einheit mit Rom zurückkehren wollten. Möglich wurde die Sonderstellung, weil der Prälat einer Personalprälatur den Rang eines Bischofs mit allen dazugehörenden Befugnissen für die Jurisdiktion hatte. Diese Sonderstellung für die Personalprälaturen hatte Franziskus mit dem Motu Proprio Ad Charisma tuendum bereits im Sommer 2022 einkassiert. Die Bischofswürde geht dem Opus Dei mit der Wahl des nächsten Prälaten verloren. Nun wurden dem Werk Gottes auch die Laien, somit das Volk, entzogen. Die Rolle des Prälaten wurde mit gestern zu der eines „Moderators“ umdefiniert. Die auszuarbeitenden Statuten könnten diesbezüglich weitere Überraschungen bringen. Ein erster Entwurf soll in der Kleruskongregation bereits aufliegen. Seit 2017 wird das Opus Dei von Fernando Ocáriz Braña, dem dritten Prälaten der Personalprälatur, geleitet.
Das gestern veröffentlichte Motu proprio besteht aus drei Artikeln und sieht vor, daß die Laienmitglieder einer Personalprälatur wieder der Jurisdiktion ihres Territorialbischofs unterstehen. Das Motu proprio ist mit seiner gestrigen Veröffentlichung auch gleich in Kraft getreten.
Es scheint sich primär mit dem Klerus zu befassen, doch der einschneidende Eingriff erfolgte bei den Laien. Begründet wird die gestrige Maßnahme mit der Konstitution Praedicate evangelium, der neuen Verfassung des Heiligen Stuhls, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seither unterstehen Personalprälaturen dem römischen Klerusdikasterium (vormals Kleruskongregation). Nun wird dies zum Anlaß genommen, um zu sagen, daß Laien klarerweise nicht dem Dikasterium für den Klerus unterstehen könnten, das dies ein Widerspruch wäre. So fügt sich Schritt um Schritt im Umbau, den Franziskus vorantreibt.
Da es nur eine einzige Personalprälatur in der Kirche gibt, zielen alle neuen Bestimmungen einzig auf das Opus Dei ab. Die Besonderheit des Werkes Gottes des spanischen Priesters Josemaría Escrivá de Balaguer y Albás (1902–1975), der 2002 von Johannes Paul II. heiliggesprochen wurde, bestand bisher gerade auch darin, daß die Laienmitglieder besonders eng an die Gemeinschaft gebunden werden konnten, indem sie der Jurisdiktion ihres Bischofs entzogen und dem Prälaten unterstellt waren. Die neuen Bestimmungen machen eine kanonische Bindung zwischen Opus Dei und Laien nahezu unmöglich.
Papst Franziskus fragte sich offensichtlich nicht, woher die Jugendlichen kommen, die ihn beim Weltjugendtag in Lissabon begrüßten. Viele Tausende wurde vom Opus Dei mobilisiert, das sie im christlichen Glauben unterweist und formt. Franziskus dankte dies „mit einem Dolchstoß in den Rücken“, so die spanische Nachrichtenseite InfoVaticana. Franziskus demontiert damit ein weiteres Stück vom Erbe seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Der polnische Papst hatte 1982 das Opus Dei in eine Personalprälatur umgewandelt und ihr damit eine privilegierte Position in der Kirche verschafft.
„Dem Jesuitenkardinal Gianfranco Ghirlanda ist es 40 Jahre später gelungen, seine klerikale Vision darüber durchzusetzen, was Personalprälaturen sein sollten“, so InfoVaticana.
Der renommierte Kirchenrechtler Gianfranco Ghirlanda, ein Jesuit wie Papst Franziskus, wurde von diesem im August 2022 zum Kardinal kreiert. Eine Bischofsweihe erfolgte nicht. Am vergangenen 19. Juni ernannte ihn Franziskus zum Kardinalpatron des Malteserordens, ein Amt, auf das Franziskus 2014 Kardinal Raymond Burke abgeschoben hatte, als er ihn aus der Römischen Kurie entfernte. Mit der Absetzung des Malteser-Großmeisters Fra Mathew Festing wurde Kardinal Burke auch im Malteserorden entmachtet, ihm aber die Würde belassen. Nun entzog Franziskus ihm auch diese.
Kardinal Ghirlanda führte seit Jahren den Widerstand gegen die Sonderstellung der Personalprälaturen, konkret des Opus Dei an – und konnte sich bei Franziskus damit durchsetzen. Hier das neue Motu proprio in eigener deutscher Übersetzung:
Apostolisches Schreiben in Form eines „Motu Proprio“ des Papstes Franziskus mit denen die cann 295–296 in Bezug auf die Personalprälaturen geändert werden.
Personalprälaturen werden zum ersten Mal vom Zweiten Vatikanischen Konzil im Dekret Presbyterorum Ordinis, Nr. 10, betreffend die Verteilung der Priester, im Rahmen der Fürsorge aller Kirchen, erwähnt.
Dieser Geist wird vom selben Konzil im Dekret Ad gentes wieder aufgegriffen, in dem es heißt: „Um bestimmte pastorale Werke für die verschiedenen sozialen Schichten zu erleichtern, ist die Errichtung von Personalprälaturen vorgesehen, wie es die ordnungsgemäße Ausübung des Apostolats erfordert“ (Anmerkung 105).
Das Motu Proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966) erinnert in dem Artikel über die „Verteilung des Klerus und die den Diözesen zu leistende Hilfe“ über die Prälaturen daran: „Um besondere pastorale oder missionarische Initiativen zugunsten bestimmter Regionen oder sozialer Gruppen zu fördern, die einer besonderen Hilfe bedürfen, können vom Apostolischen Stuhl fruchtbringend Prälaturen errichtet werden, die sich aus Priestern des Weltklerus zusammensetzen, die über besondere Ausbildung verfügen, mit eigenen Statuten ausgestattet sind und unter der Leitung ihres eigenen Prälaten stehen“ (I,4).
Im Codex des kanonischen Rechts von 1983 sind die Personalprälaturen dieser Sichtweise entsprechend im Buch II, im Titel IV des Teils I, wo die „christlichen Gläubigen“ behandelt werden, zwischen den „geistlichen Amtsträgern oder Geistlichen“ (Titel III) und „Vereinigungen von Gläubigen“ (Titel V) angesiedelt.
In Anbetracht dessen, daß mit der Apostolischen Konstitution Praedicate evangelium (19. März 2022), Art. 117, die Zuständigkeit für Personalprälaturen auf das Dikasterium für den Klerus übertragen wurde, von dem auch öffentliche Klerikervereinigungen mit der Befugnis zur Inkardination von Geistlichen abhängen (Art. 118, 2);
in Anbetracht von can. 265 und Art. 6 des M.P. Ad charisma tuendum (14. Juli 2022)
bestimme ich folgendes:
Art. 1
Zu can. 295, § 1, in bezug auf die Statuten und den Prälaten, wird hinzugefügt, daß die Personalprälatur „öffentlichen Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardination von Klerikern gleichgestellt“ ist und daß ihre Statuten „vom Apostolischen Stuhl genehmigt oder erlassen“ werden können und daß der Prälat „als Moderator fungiert, ausgestattet mit den Befugnissen eines Ordinarius“, was dazu führt, daß der betreffende Canon wie folgt formuliert wird:
Can. 295, § 1. Praelatura personalis, quae consociationibus publicis clericalibus iuris pontificii cum facultate incardinandi clericos assimilatur, regitur statutis ab Apostolica Sede probatis vel emanatis eique praeficitur Praelatus veluti Moderator, facultatibus Ordinarii praeditus, cui ius est nationale vel internationale seminarium erigere necnon alumnos incardinare, eosque titulo servitii praelaturae ad ordines promovere.
[Can. 295, § 1. Die Personalprälatur, die den öffentlichen Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardination von Klerikern gleichgestellt ist, unterliegt den vom Apostolischen Stuhl genehmigten oder erlassenen Statuten und wird von einem Prälaten als Moderator geleitet, der das Recht hat, nationale oder internationale Seminare zu errichten und zu gründen und Studenten zu inkardinieren und sie in den Dienstgrad der Prälatur zu befördern.]
Art. 2
Canon 295 § 2, der sich auf die Verantwortung des Prälaten bei der Ausbildung und Unterstützung der in der Prälatur inkardinierten Studenten bezieht, legt fest, daß er „als Moderator, ausgestattet mit den Befugnissen eines Ordinarius“, handelt, woraus der betreffende Canon ergibt wie folgt formuliert:
Can. 295, § 2. Utpote Moderator facultatibus Ordinarii praeditus, Praelatus prospicere debet sive spirituali institutioni illorum, quos titulo praedicto promoverit, sive eorundem decorae sustentationi.
[Can. 295, § 2. Als Moderator mit den Befugnissen eines Ordinarius muß der Prälat für die geistliche Bildung derer sorgen, die er durch vorgenannten Titel zur Weihe geführt hat, sowie für ihren geziemenden Unterhalt sorgen.]
Art. 3
Zu Canon 296 wird in bezug auf die Beteiligung der Laien an den apostolischen Aktivitäten der Personalprälatur der Verweis auf Canon 107 hinzugefügt, was dazu führt, daß der Canon in seiner Gesamtheit wie folgt formuliert ist:
Can. 296. Servatis can. 107 praescriptis, conventionibus cum praelatura initis, laici operibus apostolicis praelaturae personalis sese dedicare possunt; modus vero huius organicae cooperationis atque praecipua officia et iura cum illa coniuncta in statutis apte determinentur.
[Can. 107 Aufgrund von mit der Prälatur getroffenen Bestimmungen und Vereinbarungen können Laien sich apostolischen Werken der Personalprälatur widmen; die Art dieser organischen Zusammenarbeit und die damit verbundenen hauptsächlichen Pflichten und Rechte sind in den Statuten in angemessener Weise festzulegen.]
Was in diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio entschieden wird, befehle ich, daß es ungeachtet aller gegenteiligen Dinge, auch wenn es besondere Erwähnung verdient, eine feste und stabile Gültigkeit hat, und daß es im L’Osservatore Romano verkündet wird, indem es am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft tritt und daher in den offiziellen Kommentar der Acta Apostolicae Sedis aufgenommen wird.
Gegeben in Rom, zu St. Peter, am Gedenktag des heiligen Dominikus, dem 8. August 2023, im elften Jahr des Pontifikats.
Franziskus
Quelle: katholisches, Übersetzung: G. N. Bild: VaticanMedia/Vatican.va (Screenshots)
[Update: Der vorliegende Text enthält eine Korrektur, da zu Recht darauf aufmerksam gemacht wurde, daß Papst Franziskus den künftigen Prälaten des Opus Dei bereits mit dem Motu proprio Ad charisma tuendum vom 14. Juli 2022, in Kraft getreten am 4. August 2022, die Würde eines Bischofs entzogen hatte.]
Liste der juristischen Probleme des Donald Trump
Der ehemalige US-Präsident und führende Präsidentschaftskandidat der Republikaner, Donald Trump, ist mit einer Reihe von juristischen Problemen konfrontiert.
In allen Fällen hat der 77-Jährige seine Unschuld beteuert und zudem wiederholt von einer politisch motivierten Hexenjagd gesprochen.
Angriff auf das Kapitol
- Am 6. Jänner 2021 stürmten nach einer Kundgebung Trumps dessen Anhänger das Kapitol in Washington. Sie wollten verhindern, dass die Abgeordneten Joe Bidens Sieg bei der Präsidentschaftswahl im November 2020 offiziell bestätigen. Trump muss sich im Zusammenhang mit diesen Vorgängen und versuchter Wahlverfälschung vor einem Bundesgericht verantworten. In einer am Dienstag veröffentlichten Anklageschrift wird ihm unter anderem vorgeworfen, sich mit sechs Personen verschworen zu haben, um das Ergebnis der Wahl abzuändern.
Zurückgehaltene Regierungsdokumente
- Bei einer Durchsuchung von Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Florida am 8. August 2022 beschlagnahmte die Bundespolizei FBI 13.000 Dokumente. Etwa 100 davon waren als Verschlusssache markiert und einige als streng geheim, womit sie der höchsten Geheimhaltungsstufe unterliegen. Trump wurde am 8. Juni wegen des unrechtmäßigen Besitzes von Dokumenten zur nationalen Sicherheit angeklagt. Er soll sie widerrechtlich behalten haben, als er das Weiße Haus verließ und anschließend Ermittler dazu belogen haben. Trump hat auf nicht schuldig plädiert. Am 28. Juli wurde die Anklage ausgeweitet. Der Prozess ist für den 20. Mai 2024 angesetzt.
Ringen um Wahlausgang in Georgia
- Bei der Präsidentschaftswahl 2020 setzte sich der damalige Herausforderer und anschließende Wahlsieger Biden unter anderem in Georgia gegen Trump durch, allerdings nur sehr knapp. Trump soll versucht haben, im Nachhinein das Ergebnis in Georgia umzudrehen. Die Entscheidung, ob gegen Trump oder jemand anderen in der Sache Anklage erhoben wird, liegt bei Bezirksstaatsanwältin Fani Willis. Eine Entscheidung über eine Anklage wird bis zum 1. September erwartet. Rechtsexperten zufolge könnten Trump mindestens drei Verstöße gegen Wahlgesetze des Bundesstaats zur Last gelegt werden.
Klage in New York zu mutmaßlichem Betrug
- Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hat Trump und den nach ihm benannten Familienkonzern, die Trump Organization, im September 2022 wegen Betrugs verklagt. Der Vorwurf der Demokratin: Zwischen 2011 und 2021 soll der Firmenwert manipuliert worden sein. Trump soll sein Vermögen aufgebläht haben, um etwa günstiger an Kredite zu kommen. Die Zivilklage zielt darauf ab, Trump und seine Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka dauerhaft von der Führung von Unternehmen im Bundesstaat New York auszuschließen. Zudem will James erreichen, dass die Trumps mindestens 250 Millionen Dollar zurückzahlen, die angeblich durch Betrug erlangt wurden. Der Prozess ist für den 2. Oktober 2023 angesetzt.
New Yorker Schweigegeld-Fall
- Die Geschwornen einer New Yorker Grand Jury haben Trump angeklagt, vor der Wahl 2016 Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung an einen Pornostar gefälscht zu haben. Sein ehemaliger Anwalt Michael Cohen zahlte demnach Stormy Daniels 130.000 Dollar für ihr Schweigen über eine sexuelle Begegnung mit Trump. Diese soll nach ihrer Darstellung 2006 stattgefunden haben. Trump plädierte auf nicht schuldig zu den insgesamt 34 Anklagepunkten. Er hat bestritten, eine sexuelle Begegnung mit Daniels gehabt zu haben, räumte jedoch ein, Cohen für seine Zahlung an sie erstattet zu haben. Der Prozess ist für den 25. März 2024 angesetzt.
New Yorker Verleumdungsklagen
- Ein Bundesgericht in Manhattan hat Trump des sexuellen Missbrauchs der Schriftstellerin E. Jean Carroll in den 1990er Jahren und anschließende Verleumdung 2022 schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Zahlung von fünf Millionen Dollar verurteilt. Trump hat Berufung eingelegt. Carroll fordert in einer getrennten Verleumdungsklage mindestens weitere zehn Millionen Dollar, nachdem Trump das Urteil kritisiert hatte. Er hat bestritten, Carroll getroffen zu haben, und nennt die Vorwürfe erfunden. Ein Prozess ist für den 15. Jänner 2024 angesetzt.
Quelle: oe24
Unendlich glücklich: Bruder Pablo María stirbt mit 21 Jahren
Karmelitenbruder Pablo María de la Cruz, 21 Jahre alt, legte am 25. Juni seine ewigen Gelübde „in articulo mortis“ ab.
Er starb am 15. Juli im Kloster San Andrés in Salamanca an einem Ewing-Sarkom, das vor sechs Jahren diagnostiziert wurde. Es ist eine seltene Krebsart, die Knochen bzw. die Weichteile um die Knochen befällt.
Junge Menschen aus dem Neokatechumenalen Weg, Hakuna, Effetá, Opus Dei, seiner Schule und seiner Universität begleiteten ihn in seiner letzten Nacht mit einer Anbetungsvigil.
Die letzten Tage von Pablo waren sehr schmerzhaft. In seiner letzten Botschaft sagte er, dass der Tod in Christus „unglaublich schön“ sei.
„Man hat mir gesagt, dass mir nur noch ein paar Monate bleiben und es kommt mir wie eine lange Zeit vor, so sehr möchte ich den Vater sehen“.
„Es ist nie zu früh, Gott zu begegnen.“
„Ich habe Gott im Leiden und in der Krankheit kennengelernt, und dank des Todes durch diese Krankheit gehe ich mit ihm, und das ist etwas, das mich unendlich glücklich macht“.
Quelle: gloria.tv
Zwischen Sicherheit und Verwirrung – oder was der Sedisvakantismus übersieht?
„Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.“ (Mt 16,18) Wie lassen sich dieses göttliche Versprechen von Jesus Christus selbst und das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit mit dem aktuellen Zustand der Katholischen Kirche und dem Lehramt Roms seit dem Zweiten Vatikanum in Einklang bringen? Pater Gerard Mura erklärt uns in diesem Gespräch, was unter der päpstlichen Unfehlbarkeit genau zu verstehen ist, wie viel Autorität das aktuelle päpstliche Lehramt hat und ob der Sedisvakantismus in diesem Zusammenhang eine Lösung darstellt.