
Worte von Pfarrer Jakob i.R. – Nr. 142

Rückblick von Giuseppe Nardi auf einen Tag im päpstlichen Kampf gegen den überlieferten Ritus
50 Tage nach dem Tod von Benedikt XVI. legte der Heilige Stuhl bei der Zertrümmerung des Motu proprio Summorum Pontificum noch nach. Das Tagesbulletin des vatikanischen Presseamtes vom 20. Februar 2022 berichtete über eine Audienz, die Papst Franziskus dem Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche, gewährt hatte. Inzwischen ist bekannt, worum es bei der Audienz ging.
Im heutigen Tagesbulletin des Presseamtes wurde der Text eines Reskripts über die Umsetzung des Motu proprio Traditionis Custodes veröffentlicht, das in einer Audienz des eben erwähnten Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung genehmigt wurde (zugleich wurde das Reskript in der aktuellen Ausgabe des Osservatore Romano abgedruckt). Es bestätigt die seit Januar kursierenden Gerüchte über restriktivere Maßnahmen gegenüber der überlieferten Liturgie teilweise. Die Gerüchte waren unmittelbar nach dem Ableben von Benedikt XVI. aufgetreten und wiesen darauf hin, daß entsprechende Vorarbeiten bereits gemacht wurden und in der Schublade bereitlagen.
In diesem Reskript wird der Teil, der die ehemaligen sogenannten Ecclesia-Dei-Gemeinschaften betrifft, nicht erwähnt, sodaß man davon ausgeht, daß für sie noch ein anderes Dokument kommen könnte, eine mögliche apostolische Konstitution, von der in den vorerwähnten Gerüchten die Rede war.
Der Heilige Stuhl hat sich nicht herabgelassen, offizielle Übersetzungen zur Verfügung zu stellen, sodaß wir eine eigene Übersetzung liefern:
RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI, 21.02.2023
Der Heilige Vater hat bei der Audienz, die er dem unterzeichneten Kardinalpräfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 20. Februar gewährt hat, folgendes zur Umsetzung seines Motu proprio Traditionis custodes vom 16. Juli 2021 bestätigt.
Diese Dispensen sind in besonderer Weise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (vgl. C.I.C. can. 87 §1):
Wie in Art. 7 des Motu proprio Traditionis custodes festgelegt, übt das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in den oben genannten Fällen die Autorität des Heiligen Stuhls aus und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen.
Sollte ein Diözesanbischof in den beiden oben genannten Fällen Dispensen erteilt haben, ist er verpflichtet, das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu informieren, das die einzelnen Fälle prüft.
Darüber hinaus bestätigt der Heilige Vater – nachdem er bereits in der Audienz vom 18. November 2021 seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat –, was in den Responsa ad dubia mit den beigefügten Erläuterungen vom 4. Dezember 2021 festgelegt wurde.
Der Heilige Vater hat außerdem angeordnet, daß dieses Reskript im Osservatore Romano und später im offiziellen Kommentar zu den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird.
Aus dem Vatikan, 20. Februar 2023
Arthur Card. Roche
Präfekt
Nachträglich wurde im Abstand von mehr als 14 Monaten von Papst Franziskus ausdrücklich bekräftigt, was das genannte Dikasterium Ende 2021 in seinen Responsa ad dubia (Antworten auf Zweifel) präzisiert hatte. Das Reskript fügt substantiell wenig Neues hinzu, erhöht aber den Druck auf die Diözesanbischöfe, denen bei Bedarf und nicht genauer Umsetzung der Vorwurf des Ungehorsams gemacht werden kann. Aus der Perspektive eines Jesuiten, der Papst Franziskus ist, ist das ein gewichtiger Punkt, der von Oberen durch Sanktionen bestraft werden kann, gnadenlos.
Zur Erinnerung:
Das Rescriptum legt am Rande auch eine beachtliche Heuchelei progressiver Kirchenkreise offen, die unter Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ziemlich unbegründet gegen einen angeblichen „römischen Zentralismus“ wetterten. Erst unter Papst Franziskus erlebte dieser Zentralismus eine Radikalisierung und konzentriert heute in Rom alleinige Zuständigkeiten in bisher ungeahntem Ausmaß. Man denke an die kanonische Errichtung von neuen Gemeinschaften und Orden und besonders natürlich im Zusammenhang mit dem überlieferten Ritus. Es ist nicht zu erwarten, daß diese Kreise, die durch Jahrzehnte gegen den polnischen und den deutschen Papst polemisierten, die Autorität dieser beiden Nachfolger des Petrus unterminierten und sie teils auch persönlich diskreditierten, ein Wort der Kritik gegen den neuen zentralistischen Exzeß äußern werden.
Das heutige Reskript liefert einen weiteren Beweis dafür, daß Papst Franziskus von einem tiefen ideologischen Impetus angetrieben ist, wenn es um den überlieferten Ritus geht. In den zahlreichen Wortmeldungen und Gesten seines bald zehnjährigen Pontifikats im Zusammenhang mit der Liturgie, dem überlieferten Ritus und der Tradition findet sich kein Hinweis irgendeiner Wertschätzung.
Eine vermeintliche „Großzügigkeit“, wie er sie Anfang 2022 gegenüber den Ecclesia-Dei-Gemeinschaften (konkret der Petrusbruderschaft) zeigte, sollte mehr als taktische Maßnahme gelesen werden, weil sich Franziskus, wie schon aus seiner Zeit in Buenos Aires bekannt ist, möglichst nicht zu viele Feinde schaffen will, weil er darin eine Einschränkung seines Handlungsspielraums sieht.
Ein Jäger kann auf einen Schlag nicht eine ganze Herde erlegen. Er kann sie aber jeden Tag dezimieren.
Bild: Tempio di Maria (Screenshot)
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Unter dem Motto „We will Thriller you“ lädt die Stadtpfarre Gleisdorf am kommenden Wochenende zu ihren beiden Faschingsgottesdiensten. Die Gläubigen erwarten 80er-Jahre-Hits, gespielt auf der Orgel. Mitsingen wird jedoch schwierig.
„Wir haben voriges Jahr großen Erfolg gehabt mit dem Abba-Gottesdienst„, erzählt Pfarrer Giovanni Prietl. Dreimal so viele Gläubige wie sonst besuchten den Faschingsgottesdienst. „Es waren zwischen 400 und 500 Leute da.“ Auch heuer rechnen er und Stadtpfarrorganistin Maria Suntinger wieder mit vielen Gästen für die etwas andere Messe.
Nach 700 Jahren soll ein Kloster an der Amalfiküste geschlossen werden. Die Nonnen wehren sich – und werden vom Vatikan aus ihrem Orden geworfen. Bei den Menschen vor Ort sorgt der Vorfall für Bestürzung.
Der Vatikan hat zwei Nonnen, die ihr Kloster Santa Chiara im süditalienischen Ravello vor dessen Schließung nicht verlassen wollen, aus dem Orden entfernt. Die beiden Frauen, eine Italienerin und eine Inderin, seien durch die Entlassung von ihren Verpflichtungen aus dem Ordensstand befreit, heißt es in einem Schreiben des Vatikan, über das mehrere Medien am berichten. Die Nonnen der Urbanistischen Klarissen haben das Kloster an der Amalfiküste am Samstag verlassen.
Massimiliana Panza und Angela Maria Punnackal hatten sich bereits im vergangenen Juni geweigert, das Kloster zu verlassen und auf andere Standorte aufgeteilt zu werden. Sie lebten dort mit einer 97-jährigen Mitschwester, die von ihnen betreut wurde. Die drei Nonnen hatten sich dafür eingesetzt, das Kloster dem Heiligen Stuhl zu übertragen. Dieser hatte nach einer Inspektion des Klosters angegeben, dass der nur noch von den drei Schwestern bewohnte Ort nicht überlebensfähig sei. Nun wurden sie nach der Weigerung, das Gelände zu verlassen, bestraft, weil „sie der Kirche und dem Orden der Urbanistischen Klarissenschwestern von Italien nicht gehorsam waren“. Die 97-Jährige bleibt wegen ihres hohen Alters und ihrer gesundheitlichen Verfassung im Kloster und wird von zwei anderen zugezogenen Schwestern betreut.
Das Kloster in Ravello hat eine lange Tradition, es besteht seit 1297. Nun wird es wohl verkauft. Panza ist in ihr Elternhaus bei Neapel zurückgekehrt und hat Punnackal bei sich aufgenommen. Vertreter der Kommune Ravello bedauerten den Wegzug der Nonnen. „Es ist ein Teil der Geschichte Ravellos“, sagte der Gemeindevertreter Gino Schiavo dem Magazin „The Guardian“. „Wir sind enttäuscht und erschüttert von der Entscheidung des Vatikan, besonders weil nach dem Rauswurf der beiden Nonnen gleich zwei andere eingesetzt wurden.“
Quelle: katholisch.de