Archiv für den Monat: Juli 2023

Bischof Athanasius Schneider: Das Verbot der traditionellen lateinischen Messe ist ein Missbrauch kirchlicher Macht.

Bischof Athanasius Schneider ©CFM.SCJ – Archiv Alexandria

Von Bischof Athanasius Schneider

1. Die traditionelle römische Messliturgie war die Liturgie unserer katholischen Vorfahren. Es war die Form der Messe, mit der die meisten europäischen Nationen (mit Ausnahme einiger osteuropäischer Länder und der ambrosianischen und mozarabischen Riten), alle amerikanischen Nationen und die meisten afrikanischen, asiatischen und ozeanischen Nationen evangelisiert wurden.

2. „Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß“ (Papst Benedikt XVI.).

3. „Das Problem mit dem neuen Missale liegt darin, dass es aus dieser kontinuierlichen, vor und nach Pius V. immer weitergegangenen Geschichte ausbricht und ein durchaus neues Buch (wenn auch aus altem Material) schafft” (Kardinal Joseph Ratzinger) .

4. Die Veröffentlichung des neuen Messbuchs war begleitet „mit einem der kirchlichen Rechts- und Liturgiegeschichte durchaus fremden Typus vom Verbot des Bisherigen“ (Kardinal Joseph Ratzinger).

5. „Ich kann aus meiner Kenntnis der Konzilsdebatte und aus nochmaliger Lektüre der damals gehaltenen Reden der Konzilsväter mit Sicherheit sagen, dass dies [d. h. die Reform, wie sie jetzt im neuen Messbuch vorliegt] nicht intendiert war“ (Kardinal Joseph Ratzinger).

6. Die traditionelle römische Messliturgie war die Liturgie aller Heiligen des lateinischen Ritus, die wir zumindest während des gesamten letzten Jahrtausends kennen; Daher ist sie jahrtausendalt. Obwohl sie allgemein als „tridentinische“ Messe bezeichnet wird, war genau dieselbe Form der Messe bereits mehrere Jahrhunderte vor dem Konzil von Trient in Gebrauch, und dieses Konzil forderte lediglich die Kanonisierung dieser ehrwürdigen und doktrinär sicheren Form der Liturgie der römischen Kirche.

7. Die traditionelle römische Messliturgie hat eine sehr große Ähnlichkeit mit den östlichen Riten, indem sie das universale und ununterbrochene liturgische Gesetz der Kirche bezeugt: „Im römischen Messbuch des Heiligen Pius V. gibt es, wie in mehreren östlichen Liturgien, sehr wunderschöne Gebete, durch die der Priester den tiefsten Sinn der Demut und Ehrfurcht vor den Heiligen Mysterien zum Ausdruck bringt: Sie offenbaren das Wesen der Liturgie“ (Papst Johannes Paul II.).

8. Der Papst und die Bischöfe haben daher nicht die Befugnis, eine so ehrwürdige Form der Heiligen Messe, die von den Heiligen über tausend Jahre hinweg gefeiert wurde, zu verbieten oder einzuschränken, genauso wie der Papst oder die Bischöfe keine Befugnis haben würden, die ehrwürdige Form des Apostolischen oder Nizäisch-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses zu verbieten oder erheblich zu verändern, und zwar wegen ihrer ehrwürdigen, kontinuierlichen und jahrtausendealten Verwendung.

9. Die Einhaltung des missbräuchlichen Verbots dieser ehrwürdigen Form der Heiligen Messe, das bedauerlicherweise von gegenwärtigen Kirchenmännern in einer Zeit beispielloser kirchlicher Krise erlassen wurde, würde einen falschen Gehorsam darstellen.

10. Die Nichteinhaltung des Verbots der traditionellen Messe macht einen dadurch nicht zum Schismatiker, vorausgesetzt, man anerkennt den Papst und die Bischöfe, respektiert sie und betet für sie.

11. Wenn man einem solch beispiellosen Verbot eines unveräußerlichen Erbes der römischen Kirche formell nicht nachkommt, gehorcht man in Wirklichkeit der katholischen Kirche aller Zeiten und allen Päpsten, die selber mit Hingabe diese ehrwürdige und kanonisierte Form der Messe gefeiert und ihre Bewahrung anbefohlen haben.

12. Das derzeitige Verbot des traditionellen Messritus ist ein vorübergehendes Phänomen und wird aufhören. Die römische Kirche erlebt heute eine Art liturgisches Exil, d. h. die traditionelle lateinische Messe wurde aus Rom verbannt; Doch eines Tages wird das Exil mit Sicherheit ein Ende haben.

13. Da die traditionelle lateinische Messe seit mehr als einem Jahrtausend ununterbrochen in Gebrauch ist und im Laufe der Zeit durch den allgemeinen Brauch durch die Heiligen und die römischen Päpste geheiligt wurde, gehört sie zum unveräußerlichen Erbe der römischen Kirche. Folglich werden die römischen Päpste in Zukunft den Gebrauch dieser traditionellen Messliturgie zweifellos wieder anerkennen und wiederherstellen.

14. Zukünftige Päpste werden allen Priestern und Gläubigen danken, die in schwierigen Zeiten trotz aller Zwänge und falschen Anschuldigungen des Ungehorsams und im Geiste aufrichtiger Liebe zur Kirche und zur Ehre des Heiligen Stuhls den großen liturgischen Schatz der traditionellen Messe beibehalten und an die künftigen Generationen weitergegeben haben.

Kardinal Müller bestätigt: Glaubenskongregation hatte Akte, die vor neuem Präfekten warnte

Erzbischof Víctor Manuel Fernández

Vatikanstadt – Freitag, 7. Juli 2023, 11:30 Uhr.

Kardinal Gerhard Müller hat bestätigt, das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre habe eine Akte mit theologischen Bedenken gegen Erzbischof Víctor Manuel Fernández geführt, den Papst Franziskus letzte Woche zum Präfekten eben dieses Dikasteriums ernannt hat.

Die Akte, die auch von einer zweiten hochrangigen Kirchenquelle bestätigt wurde, stammt aus der Zeit, als Kardinal Jorge Bergoglio von Buenos Aires den damaligen Priester Fernández 2009 zum Rektor der Päpstlichen Katholischen Universität von Argentinien ernannte.

In einer Stellungnahme an den National Catholic Register vom 5. Juli spielte Erzbischof Fernández den Inhalt der Akte herunter und sagte, die Bedenken des Vatikans in Bezug auf „Anschuldigungen“, die auf seinen Schriften beruhten, seien „nicht von großem Gewicht“ gewesen, und dass nach einem Briefwechsel mit Vatikanbeamten, in dem er seine „wahre Denkweise klarstellte“, alles in aller Ruhe geklärt worden sei.

Am 1. Juli ernannte Papst Franziskus Erzbischof Fernández, einen engen päpstlichen Berater und angeblichen Verfasser einiger der umstrittensten Passagen von Franziskus‘ apostolischem Schreiben Amoris Laetitia, zum Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre – ein Amt, das er im August antreten wird, vorverlegt von einem zuvor angekündigten Starttermin Mitte September.

Kardinal Müller, der von 2012 bis 2017 Präfekt des Dikasteriums (früher Kongregation für die Glaubenslehre) war, sagte dem National Catholic Register am 4. Juli, dass die Akte irgendwann in den späten 2000er-Jahren von Erzbischof Jean-Louis Bruguès, Sekretär der damaligen Kongregation für das katholische Bildungswesen, erstellt wurde, nachdem Kardinal Bergoglio den damaligen Pater Fernández als Rektor der Universität vorgeschlagen hatte.

Der Zweck des Dossiers war es, die Glaubenskongregation mit genügend Informationen zu versorgen, damit sie die Erklärung nihil obstat (nichts steht im Weg) entweder erteilen oder verweigern konnte – eine Voraussetzung für jeden neuen Rektor einer katholischen Universität.

„Die Glaubenskongregation ist immer daran beteiligt, das letzte Wort zu sprechen“, sagte Kardinal Müller. „Die Kongregation für das katholische Bildungswesen muss daher das nihil obstat von der Kongregation erbitten, indem sie das offizielle Ja gibt, damit die Kirche absolut sicher sein kann, dass es bei einer solchen Ernennung nichts Problematisches gibt.“

Aufgrund des Inhalts der Akte verzögerte die Glaubenskongregation, die damals von Kardinal William Levada geleitet wurde, die Erteilung des nihil obstat, bis die Bedenken ausgeräumt waren.

Quelle: catholicnewsagency Bild: catholicnewsagency, Ibanez

Ist der neue Glaubenspräfekt „häretisch“?

Victor Manuel Fernández wurde von Papst Franziskus zum Glaubenspräfekten der katholischen Kirche ernannt.

Die Ernennung von Erzbischof Victor Manuel Fernández, genannt Tucho, zum neuen Präfekten der Glaubenskongregation, nunmehr Glaubensdikasterium genannt, läßt intern in Rom die Wogen hochgehen. Der Unmut über die jüngste Personalentscheidung des Papstes hat in der Kirche wie eine Bombe eingeschlagen. Der Eindruck ist dabei wortwörtlich zu nehmen, denn so wie Bomben eine Wüste der Zerstörung hinterlassen, so wird die Weichenstellung gesehen. Tucho Fernández selbst gibt sich „überrascht“, doch in Wirklichkeit wurde er bereits 2017 als möglicher Nachfolger des damals von Franziskus auf unfeine Art vor die Tür gesetzten Kardinals Gerhard Müller genannt.

Franziskus hatte sich den ersten Ferientag im Vatikan als Zeitpunkt ausgesucht, um die Überraschung platzen zu lassen. Eine Überraschung war es allerdings weniger für seinen ältesten „Pupillo“, wie in Rom ein Protegé genannt wird, sondern für jenen Teil der Kirche, in Rom wie in der Welt, der noch nicht bergoglianisch umgebaut wurde. Selbst für Bereiche des bergoglianischen Lagers kam die Berufung wie ein harter Schlag. Fernández’ Name wurde zwar seit Jahren ganz hoch gehandelt, doch gab es erhebliche Widerstände gegen ihn, auch unter Bergoglianern. Die Motive dafür sind sehr unterschiedlicher Art.

Unter glaubenstreuen Katholiken, ob Prälaten, niederer Klerus oder Laien, herrscht blankes Entsetzen. Tucho Fernández hängt seit 2013 der Ruf des Protobergoglianers nach. Anders ausgedrückt: Er gilt als Negativbeispiel schlechthin für eine wichtige Personalentscheidung des regierenden Papstes.

Beim Einzug des neuen Kirchenoberhauptes fand sich die Personalie Fernández gleich ganz oben auf der päpstlichen Agenda und war mit einem Vorgehen verbunden, das zu einem „Markenzeichen“ des aktuellen Pontifikats werden sollte, nämlich mit einer Säuberung.

Tucho Fernández gehörte bereits in Buenos Aires zum engsten Kreis um den damaligen Kardinal Bergoglio. Mehr noch, er war dessen rechter Arm und engster Mitarbeiter. Fernández stieg zum wichtigsten Berater und vor allem zum Redenschreiber des Primas von Argentinien auf. Seinen Ghostwriter nahm Franziskus 2013 mit nach Rom. Es war ein Umzug mit einer Vorgeschichte. 

Franziskus wollte seinen Protegé als Rektor der Päpstlichen Katholischen Universität von Argentinien einsetzen. Aufgrund der schwachen und defizitären theologischen Leistungen, die „Tucho“ an den Tag gelegt hatte, besonders seiner teils geradezu als „schräg“ angesehenen Publikationen (sein Hauptwerk handelt vom Küssen), stufte ihn die dafür zuständige römische Bildungskongregation für eine so wichtige Führungsposition als ungeeignet ein, immerhin ging es um die ranghöchste katholische Bildungseinrichtung Argentiniens mit Einfluß auf den spanischsprachigen Raum. 

Diese Ablehnung brachte Kardinal Jorge Mario Bergoglio zur Weißglut. So konsequent und eisern er Freunde nicht fallen läßt, selbst wenn sie tief stürzen, so unerbittlich und nachtragend ist seine Vergeltung gegen jene, die sich ihm in den Weg stellen. Kardinal Bergoglio beharrte mit solchem Nachdruck und ließ über seine römischen Arme entsprechende Lobbyarbeit betreiben, bis Rom nachgab. Die Operation nahm mehr als zwei Jahre in Anspruch, doch am Ende erhielt Tucho Fernández die Bestätigung für das Rektorenamt. Bergoglio hatte sich durchgesetzt. Das genügte aber nicht.

Kaum war Bergoglio zum Papst Franziskus gewählt, erhob er Fernández zum Titularerzbischof. Der Akt gehört in die lange Reihe demonstrativer Handlungen. Franziskus ließ alle Welt, jedenfalls die kirchliche, wissen, was er für große Stücke auf jenen Mann hält, den Rom unter Papst Benedikt XVI. nicht nur als ein zu kleines Licht am Theologenhimmel betrachtete, sondern vielmehr für höhere Ämter für nicht geeignet erachtete. Die Ernennung zum Titularerzbischof war an kein neues Amt gebunden. Es war eine reine Auszeichnung, wie das Umhängen eines Ordens nach dem Motto: ‚Seht her, wer nun etwas zählt‘. 

Franziskus wollte noch mehr damit signalisieren, was eine Vorahnung auf das erlaubte, was unter seinem Pontifikat auf die Kirche zukommen sollte. Er demonstrierte damit seinen Sieg über das Rom jenes „langen Pontifikats“, jener „restaurativen Phase“, als welche die beiden Pontifikate von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. in progressiven Kreisen verachtet wurden. Kurz darauf ließ Franziskus jene Kurienbeamten vor die Tür setzten, die in der römischen Bildungskongregation – mit gutem Grund – Widerstand gegen die Ernennung von Tucho Fernández geleistet hatten. Das war noch, kurienintern, das weit deutlichere Signal. Es gab allen, die es sehen wollten – und an der Kurie war man damals besonders hellhörig, wie sich der neue Papst orientieren würde – zu verstehen, daß Franziskus nicht nur seinen Willen durchzusetzen gedenkt, sondern Vergeltung an jenen üben wird, die sich ihm entgegenstellen. Seither weiß man an der Kurie, wie man sich einzurichten hat. Die Folgen blieben nicht aus und waren nicht zum Vorteil für die Kirche.

Tucho Fernández schrieb nach dem Umzug Bergoglios nach Rom auch weiterhin dessen Reden. 

Bezeichnend für diese Kooperation ist das Schlußdokument der Vollversammlung der Konferenz der Bischofskonferenzen von Lateinamerika (CELAM) 2007 in Aparecida, für das Kardinal Bergoglio verantwortlich zeichnete. Franziskus kam als Papst wiederholt darauf zu sprechen und dabei geradezu ins Schwärmen. Wenn das Stichwort Aparecida fällt, dringt bei Franziskus durch, daß er dieses Dokument als seine bedeutendste programmatische Leistung erachtet. Daher ist es von Bedeutung zu wissen, daß das Aparecida-Dokument von Fernández geschrieben wurde, natürlich nach den Wünschen und Vorgaben Bergoglios. Auf derselben Grundlage funktioniert die Zusammenarbeit auch in Rom.

Vor sieben Jahren kam es dann zu einem Zwischenfall, der sich heute als ein Schlüsselereignis der jüngsten Kirchengeschichte erweist, auf das man in Zukunft wohl noch oft zurückgekommen wird. Als die Positionen zum nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia zusammenprallten, fällte der damalige Glaubenspräfekt Kardinal Müller ein vernichtendes Urteil, indem er den päpstlichen Hauptberater Tucho Fernández als „häretisch“ bezeichnete. Ein Jahr später war Müller, der wegen der sprunghaften Launen des Papstes sich immer mehr als Gegengewicht positionierte und dies auch zu sagen begann, nicht mehr Glaubenspräfekt.

Als Franziskus 2017 Müller von einem Tag auf den anderen entließ, nachdem dessen fünfjähriges Mandat abgelaufen war, für das Müller von Papst Benedikt XVI. nach Rom berufen worden war, ging sofort das Gerücht um, daß Franziskus nun seinen argentinischen Ghostwriter an die Spitze der in progressiven Kreisen, auch in der Bischofsresidenz von Buenos Aires, so ungeliebten Glaubenskongregation setzen werde. Dazu kam es nicht, weil es starke Bedenken gegen einen so radikalen Affront gegeben hatte. Der stets taktierende Franziskus schreckte schließlich zurück. Die Entlassung Müllers, der Benedikt XVI. so nahestand, auch noch mit der Ernennung von Tucho Fernández zu krönen, schien ihm selbst zu gewagt. Immerhin lebte Benedikt XVI. noch, und so lange das der Fall war, war Franziskus von einer fast paranoiden Angst beseelt, der deutsche Papst könnte sich an die Spitze einer Gegenbewegung stellen oder eine solche zumindest unterstützen. Im Sprachgebrauch von Santa Marta wurde damals ein solches Szenario als „Mißbrauch“ bezeichnet. Um zu vermeiden, Benedikt direkt zu kritisieren, hieß es, der ehemalige Papst könnte von „unverantwortlichen“, „restaurativen“ Kräften „mißbraucht“ werden.

Im Frühjahr 2021 kamen aus dem Umfeld des päpstlichen Hofstaates jedoch erste Signale der Entspannung, will sagen: Franziskus war zur Meinung gelangt, daß der Verfall von Benedikt XVI. so weit fortgeschritten war, daß von seiner Seite kein Widerstand mehr zu erwarten war. Der Alptraum, der über dem bergoglianischen Pontifikat lastete, begann sich zu verflüchtigen. So kam es im Juli 2021 zum Stoß in das Herzstück des Vorgängerpontifikats, indem Franziskus die Motuproprien Ecclesia Dei von Johannes Paul II. von 1988 und Summorum Pontificum von Benedikt XVI. von 2007 aufhob und durch Traditionis custodes ersetzte, das den überlieferten Ritus und die Tradition seither an der Gurgel packt.

Seit dem Tod von Benedikt XVI. zum Jahresschluß 2022 ist das derzeitige Pontifikat „unbelastet“ und „schattenfrei“.

Glaubenspräfekt Luis Ladaria Ferrer, damals schon Sekretär der Glaubenskongregation, rückte 2017 ins Amt des Präfekten auf. Franziskus erhob ihn zum Kardinal und begnügte sich mit dieser „kleinen“ und „internen“ Rochade, um die Müller-Nachfolge zu regeln. Es genügte ihm deshalb, weil Glaubenspräfekt Ladaria Jesuit wie Franziskus ist, der Papst von ihm also unbedingten Gehorsam erwarten konnte – und darin nicht enttäuscht wurde. Kardinal Ladaria versuchte zwar Widerstand zu leisten, wo es ihm von der Sache her unbedingt geboten schien, wie zum Beispiel gegen das eigenmächtige deutsche Vorpreschen für Homo-Segnungen, schwieg aber, als ihn Franziskus damit im Regen stehen ließ. Ladarias Widerstand verpuffte so, wenn es ihn wirklich gab, weitgehend im Nichts.

Tucho Fernández ist ein bergoglianischer Soldat – manche sprechen lieber von einem Lakaien – jedenfalls ist er nicht irgendeiner, sondern jener, der Franziskus am nächsten steht. Er war es, der die „Öffnungen“ des umstrittenen nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia nicht nur verteidigte, sondern die Katze aus dem Sack ließ, was ohne Zustimmung von oben und genaue Kenntnis der päpstlichen Intentionen undenkbar gewesen wäre – und schließlich war „Tucho“ ja auch der Schattenautor von Amoris laetitia. Er unterstützte die öko-feministischen Amazonas-Wendungen und nahm den Schlag gegen die Tradition vorweg, den Franziskus längst geplant hatte.

Zuvor stand Tucho Fernández aber erneut im Mittelpunkt einer Personalentscheidung, wie sie Franziskus gefallen: Entscheidungen, die hochsymbolisch aufgeladen sind. Franziskus emeritierte 2018, sobald es das Kirchenrecht erlaubte, seinen einstigen Gegenspieler im argentinischen Episkopat, Erzbischof Hector Ruben Aguer, den Erzbischof von La Plata. Msgr. Aguer und Jorge Mario Bergoglio waren beide Weihbischöfe von Antonio Kardinal Quarrencino, dem einstigen Erzbischof von Buenos Aires, gewesen. Bis heute wird von manchen darüber gerätselt, warum sich Quarrencino für Bergoglio als seinen Nachfolger entschied und von Rom als Koadjutor erbat und nicht für Aguer. Die Antwort ist jedoch nicht so kompliziert, wie argentinische Quellen bestätigten: Quarrencino stand der progressiveren Position Bergoglios einfach näher als der konservativen Aguers. So begann Bergoglio den Aufstieg, der ihn 2013 in das Konklave nach Rom führte, während Aguer „nur“ Erzbischof des zweitwichtigsten Bischofssitzes von Argentinien wurde.

2018 begnügte sich Franziskus aber nicht, Aguer die für Metropoliten kirchenübliche Verlängerung zumindest bis zur Vollendung des 77. Lebensjahres zu gewähren. So wie er 2013 mit der Erhebung von Tucho Fernández zum Titularerzbischof zu verstehen gegeben hatte, wie sehr er diesen schätzt, gab er 2018 der Welt zu verstehen, wie wenig er hingegen Aguer achtete. 

Dessen Emeritierung verlief weit dramatischer, als nach außen bekannt wurde. Die Zahl der Sticheleien, Feindseligkeiten und Demütigungen, die Msgr. Aguer dabei über sich ergehen lassen mußte, wurde noch nicht geschrieben.

Doch nicht genug damit: Zum Nachfolger Aguers ernannte Franziskus ausgerechnet Tucho Fernández und vollzog damit jenen doppelten Affront, vor dem er im Jahr zuvor bei der Entlassung von Kardinal Müller noch zurückgeschreckt war.

Als Erzbischof von La Plata hofften einige in Rom, den päpstlichen Ghostwriter „versorgt“ zu wissen und los zu sein. Nur wenige Monate nach seiner Amtseinführung nahm Tucho Fernández als Erzbischof von La Plata jenen Schritt vorweg, der bald für die ganze Weltkirche folgen sollte. 2019 eliminierte er das Motu proprio Summorum Pontificum für seine Diözese. Eine Begründung dafür lieferte er nicht wirklich. Knapp zusammengefaßt läßt sich das Vorgehen sinngemäß wohl im Satz festhalten: „Die Katholiken brauchen keinen überlieferten Ritus und die Kirche braucht keine traditionsverbundenen Katholiken“.

Es war klar, daß Tucho Fernández einen so radikalen Eingriff nicht ohne Wissen und Zustimmung von Franziskus vorgenommen hätte. Vielmehr sahen Beobachter hinter der Maßnahme Franziskus selbst, der in dem argentinischen Bistum einen Versuchsballon steigen ließ – und sie sollten recht behalten.

Er galt im Frühjahr 2023 als aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge von Kardinal Mario Poli als Erzbischof von Buenos Aires. Der Weg zum Kardinalspurpur wäre damit voraussichtlich für einige Jahre versperrt. Als am vergangenen 26. Mai bekannt wurde, daß Franziskus nicht ihn, sondern Jorge Ignacio García Cuerva zum neuen Erzbischof von Buenos Aires ernannt hatte, raunten Stimmen, daß Tucho Fernández für eine römische Aufgabe auserkoren sei, wie es schon ursprünglich geheißen hatte. Das kurze Zwischenspiel in Argentinien, mit der Zerschlagung der Tradition in seinem Bistum, diente der Erstellung eines formal lupenreinen Curriculum vitae. Es fehlte „Tucho“ an pastoraler Leitungserfahrung, dem berühmten „Geruch der Schafe“, oder was jedenfalls in Santa Marta dafür gehalten wird. Diese Lücke wurde geschlossen und der Aufstieg ging weiter, bis an die Spitze der Glaubenskongregation. In der bergoglianischen Vorstellungswelt gibt es für den päpstlichen Protegé ‒ neben der nun greifbaren Kardinalswürde und Ehrenpositionen ‒ als echten Aufstieg nur mehr … das Petrusamt.

Nach fünf Jahren an der Spitze der argentinischen Erzdiözese am Rio de la Plata kehrt Tucho Fernández triumphierender denn je nach Rom zurück. Damit rückt auch ein baldiges Konsistorium näher, von dem schon seit wenigen Wochen in Rom die Rede ist. Der neue Präfekt des Glaubensdikasteriums wird im kommenden September sein Amt antreten. Mit dem Kardinalspurpur wird ihn Franziskus bald schmücken, wodurch er in den Kreis der Papstwähler aufsteigen wird. 

Tucho Fernández bleibt somit das Negativbeispiel der Personalentscheidungen, die Franziskus der Kirche aufzwingt. So hat das Pontifikat begonnen, so bleibt es auch heute, im elften Jahr. Franziskus, der Soziologe – vielmehr der Politiker ‒ auf dem Stuhl Petri wird künftig flankiert durch den Theologen „ohne Eigenschaften“ in der Funktion des Glaubenspräfekten der heiligen Mutter Kirche.

Eine nicht nur in Regierungsakte gegossene, sondern personifizierte Katastrophe.

Quelle: katholisches, G. N.(auszugsweise), Bild: MiL

Eine „synodale Kirche“ untergräbt die katholische Kirche

Bischof Athanasius Schneider: Eine neue „synodale Kirche“ untergräbt die katholische Kirche

[Autorisierte deutsche Übersetzung des englischen Artikels vom 29. Juni]

Zum laufenden „synodalen Prozess“ sind viele Fragen aufgetaucht. Darum möchte ich, um der Herde Christi zu dienen, einige wichtige Punkte des Instrumentum Laboris für die Versammlung der Synode über Synodalität im Oktober 2023 ansprechen. Dieses Arbeitsdokument oder Instrumentum scheint die göttliche Verfassung und den apostolischen Charakter des Lebens und der Sendung der katholischen Kirche zu untergraben und durch eine erfundene „synodale Kirche“ zu ersetzen. Letztere ist vorwiegend von protestantischen, sozialen und anthropozentrischen Kategorien inspiriert. Im Folgenden werden einige besorgniserregende Hauptthemen genannt.

Die göttliche Verfassung der Kirche wird untergraben.

Die bischöfliche Autorität wird durch das Instrumentum Laboris zweifach untergraben. Erstens durch die Forderung nach einer „stärkeren Einbindung aller Gläubigen und damit eine ‚weniger exklusive‘ Ausübung der bischöflichen Rolle“ (B 2.5, c) sowie die Förderung eines „gemeinschaftlichen Unterscheidungsprozesses“ (B 3.2, 7). Zweitens, indem die bischöfliche Autorität von nicht-hierarchischen Beratungsgremien abhängig und diesen gegenüber „rechenschaftspflichtig“ gemacht werden soll, wie bei öffentlichen Einrichtungen. (Siehe B 3.3.8)

Die päpstliche Autorität wird zweifach untergraben. Erstens durch die Forderung, dass „die Übereinstimmung mehrerer ortskirchlicher Gruppierungen (Partikularkonzile, Bischofskonferenzen usw.) in ein und derselben Frage“ den Bischof von Rom „verpflichten sollte, diese für die Weltkirche zu übernehmen.“ (B 3.4)

• Aber die folgende Aussage des Lehramtes bleibt gültig: „Der Nachfolger Petri ist der Fels, der gegen Willkür und Konformismus eine unerbittliche Treue zum Worte Gottes gewährleistet.“[1]

Die hierarchische Struktur der Kirche wird durch einen zweideutigen Gebrauch des Wortes „Amt“ untergraben. Es wird, was nicht hilfreich ist, sowohl auf Geweihte als auch Nicht-Geweihten angewendet, etwa wenn versucht wird, „ein Verständnis von Dienstamtlichkeit zu fördern, das nicht auf das Weiheamt reduziert wird.“ (B 2.4, 6)[2]

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben gültig: „Es muss anerkannt werden, dass die Sprache unsicher und verworren wird und somit ungeeignet, die Glaubenslehre auszudrücken, wenn der wesenhafte und nicht nur graduelle Unterschied (Lumen gentium, 10) zwischen dem Taufpriestertum und dem Weihepriestertum in irgendeiner Weise verwischt wird.“[3] „Nur kraft der Heiligen Weihe erhält es [Amt] jene Fülle und Eindeutigkeit der Bedeutung, die ihm die Tradition immer zugeschrieben hat“.[4]

Die hierarchische Struktur der Kirche wird auch durch die Einführung von „Vermittlern“ untergraben, welche „die Gemeinschaften … auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens“ begleiten (Nr. 42); und indem man Folgendes zu einer Priorität macht: „die Frage der Teilhabe von Frauen an der Leitung, an Entscheidungsprozessen, Sendung und Ämtern auf allen Ebenen der Kirche.“ (B 2.3, 3)

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Es muss sichergestellt werden, dass auf jeder Ebene – in der Sprache, in der Lehre, in der pastoralen Praxis, bei den Entscheidungen der Leitung – das Weiheamt in seiner ontologischen Besonderheit dargestellt wird, die keine Fragmentierung oder unangemessene Aneignung zulässt.“[5]

Die Einheit des Weihesakraments wird untergraben, indem von der Kirche „gefordert“ wird, die Diakonatsweihe von Frauen „zur Diskussion zu stellen“: „die Frage des Zugangs von Frauen zum Diakonat neu zu überdenken.“ (B 2.3, 4)

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ und dass, weil das Sakrament der Weihe eines ist, Frauen sakramental überhaupt nicht geweiht werden können.[6]

Das von Gott geoffenbarte Sittengesetz wird dreifach untergraben.

Erstens gibt es schwerwiegende Unterlassungen, nämlich das Fehlen jeglicher Diskussion über Sünde, die Zehn Gebote und die Tugend der Keuschheit.

Zweitens wird die sogenannte LGBTQ-Bewegung implizit gefördert. Das beinhaltet die Förderung homosexueller Handlungen und der gegenwärtigen weltweiten totalitären „Gender-Ideologie“. Das Instrumentum Laboris beklagt jene, „die sich von der Kirche nicht akzeptiert fühlen, wie … katholische LGBTQ+“ (B 1.2 a); und es fordert von der Kirche, „auf Menschen zuzugehen, die sich aufgrund ihrer Affektivität und Sexualität von der Kirche ausgeschlossen fühlen (z. B. … LGBTQ+ usw.)“ (B 1.2,6)

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. … Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“[7]

Drittens wird die Unmoral bezüglich der Ehe implizit gefördert. Das Dokument beklagt jene, „die sich von der Kirche nicht akzeptiert fühlen, wie Geschiedene und Wiederverheiratete, Menschen in polygamen Ehen“ (B 1.2, 6); und es fordert von der Kirche auf jene, „zuzugehen, die sich aufgrund ihrer Affektivität und Sexualität … ausgeschlossen fühlen (z.B. wiederverheiratete Geschiedene, Menschen in polygamen Ehen, usw.“ (B1.2, 6).

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramts bleiben gültig: „Im Bereich der Sexualität kennen wir seine [Jesu Christi] entschiedene Haltung zur Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mt 19,3-9) und seine Verurteilung des Ehebruchs, selbst wenn er nur im Herzen geschieht (vgl. Mt 5,27‑28). … Ist es realistisch, sich auf dem Gebiet des Ehelebens, der Abtreibung, der vorehelichen, außerehelichen oder homosexuellen Beziehungen einen ‚freizügigen‘ Christus vorzustellen? Die frühe christliche Urgemeinde, die von jenen belehrt wurden, die Christus persönlich gekannt hatten, war sicherlich nicht freizügig. … den zahlreichen Stellen in den paulinischen Briefen, die dieses Thema berühren (vgl. Röm 1,26 ff; 1 Kor 6,9; Gal 5,19) … mangelt es gewiss nicht an Klarheit und Strenge. Und es sind Worte, die von oben inspiriert sind. Sie bleiben normativ für die Kirche aller Zeiten.“[8]
„[Es] ist nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen … die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen [kann] nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da ‚es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.‘ (Franziskus Apostolische Exhortation Amoris laetitia, 251)“[9]

Das Leben und die Sendung der Kirche werden untergraben.

Der apostolische und übernatürliche Charakter des Lebens und der Sendung der Kirche werden dreifach untergraben.

Erstens gibt es schwerwiegende Unterlassungen, nämlich das Fehlen einer Diskussion über die eucharistische Anbetung, das Kreuz Christi und das letzte Ziel des Menschen in der Ewigkeit.

Zweitens gibt es eine weltliche Bürokratisierung der Kirche. Es ist die Förderung einer Art neo-pelagianischer Häresie der Aktion durch eine Zunahme von Strukturen und Versammlungen. Dabei werden die Schlüsselwörter „Konsensbildung“ und „Entscheidungsfindung“ verwendet, als ob die Kirche ein auf den Menschen ausgerichtetes Unternehmen wäre.

Drittens gibt es eine subjektivistische „Verpfingstlichung“ des kirchlichen Lebens. Dabei wird dem menschlichen Dialog, den inoffiziellen Gebeten und dem gegenseitigen Meinungsaustausch anmaßend eine vage geistliche Qualität zugeschrieben, wie das „Gespräch im Geist“ (vgl. Nr. 32-42), das „vom Heiligen Geist geleitet“ wird, „die leitende Rolle des Geistes“.

• Aber die folgenden Aussagen des Lehramtes bleiben gültig: „Die Kirche ist ihrer Natur nach eine andere Wirklichkeit als die bloß menschlichen Gesellschaften‘ und deshalb ist es ‚notwendig, zu bekräftigen, dass die Mentalität und die Praxis, die in bestimmten kulturellen, sozio-politischen Strömungen unserer Zeit existieren, nicht automatisch auf die Kirche selbst übertragbar sind.‘“[10]

Weitere schwerwiegende Verstöße.

Erstens wird das apostolische Gesetz des priesterlichen Zölibats in der lateinischen Kirche untergraben. Es wird gefordert, „eine Reflexion dazu zu eröffnen, ob die Regeln für den Zugang zum Priesteramt für verheiratete Männer zumindest in einigen Bereichen überarbeitet werden können“. (B 2.4, 9)

Zweitens wird eine materialistische Ideologie der Ökologie gefördert und zwar durch die Vorrangigkeit der „Sorge für das gemeinsame Haus“ (Nr. 4) oder die Behauptungen, dass „der Klimawandel zum Engagement der gesamten Menschheitsfamilie“ ermahnt. (B 1.1. b)

• Aber die folgenden Aussage des Lehramtes bleibt gültig: „Wenn das Recht auf Leben und auf einen natürlichen Tod nicht respektiert wird, wenn Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt des Menschen auf künstlichem Weg erfolgen, wenn Embryonen für die Forschung geopfert werden, verschwindet schließlich der Begriff Humanökologie und mit ihm der Begriff der Umweltökologie aus dem allgemeinen Bewusstsein. … Unsere Pflichten gegenüber der Umwelt verbinden sich mit den Pflichten, die wir gegenüber dem Menschen an sich und in Beziehung zu den anderen haben.“ [11]

Schlussfolgerung

Das Instrumentum Laboris für die Versammlung der Synode über Synodalität im Oktober 2023 fördert im Kern, wenn auch auf sophistischere Weise, dieselben heterodoxen Ideen, die der deutsche Synodale Weg vorbringt.

Es ersetzt die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche durch eine fantastische „synodale Kirche“, die weltlich, bürokratisch, anthropozentrisch, neo-pelagianisch und hierarchisch sowie lehrmäßig vage ist – und all diese Merkmale werden mit salbungsvollen Ausdrücken wie „Gespräch im Geist“ maskiert.

Aber wir glauben nicht an eine „synodale Kirche“ – und niemand würde sein Leben für sie geben. Wir glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, gegründet von unserem Herrn Jesus Christus, und wir halten an seiner unveränderlichen göttlichen Wahrheit fest, für die unzählige katholische Märtyrer ihr Blut vergossen haben.

29. Juni 2023 – Hochfest der Apostel Petrus und Paulus

+ Athanasius Schneider, Weihbischof der Erzdiözese St. Maria in Astana

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[1] Vollständiges Zitat: „Der römische Bischof steht – wie alle Gläubigen – unter dem Worte Gottes und unter dem katholischen Glauben. Er ist Garant für den Gehorsam der Kirche und in diesem Sinn servus servorum. Er entscheidet nicht nach eigener Willkür, sondern ist Stimme für den Willen des Herrn, der zum Menschen in der von der Überlieferung gelebten und interpretierten Schrift spricht. Mit anderen Worten: Die episkope des Primats hat die Grenzen, die aus dem Gesetz Gottes und der in der Offenbarung enthaltenen, unantastbaren göttlichen Stiftung der Kirche hervorgehen. Der Nachfolger Petri ist der Fels, der gegen Willkür und Konformismus eine unerbittliche Treue zum Worte Gottes gewährleistet: Daraus folgt auch der martyrologische Charakter seines Primats.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Der Primat des Nachfolgers Petri im Geheimnis der Kirche, 31. Oktober 1998, Nr.7).

[2] Vgl. auch die folgenden Aussagen: „eine Sichtweise hinter sich zu lassen, wonach jede aktive Funktion in der Kirche allein den geweihten Amtsträgern (Bischöfen, Presbytern, Diakonen) vorbehalten ist und die Beteiligung der Getauften auf eine untergeordnete Mitarbeit reduziert wird“ (B 2.2. a); „macht die Erfahrung des gemeinsamen Gehens es in der Ortskirche möglich, sich neue Ämter im Dienst einer synodalen Kirche vorzustellen. (B 2.2. c); „spontane Ämter, einige anerkannte Ämter, die nicht eingesetzt werden“ (B 2.2. d).

[3] Vollständiges Zitat: „Um also von der ‚Teilnahme der Laien am pastoralen Dienst der Priester‘ zu sprechen, ist es zunächst notwendig, über den Begriff ‚Amt‘ und die verschiedenen Bedeutungen, die er in der theologischen und kanonischen Sprache annehmen kann, sorgfältig nachzudenken. […] Es muss anerkannt werden, dass die Sprache unsicher und verworren wird und somit ungeeignet, die Glaubenslehre auszudrücken, wenn der wesenhafte und nicht nur graduelle Unterschied (Lumen gentium, 10) zwischen dem Taufpriestertum und dem Weihepriestertum in irgendeiner Weise verwischt wird. Auch in der pastoralen Praxis muss man klar zwischen dem Taufpriestertum und dem hierarchischen Priestertum unterscheiden, sonst läuft man Gefahr, das theologische ‚Proprium‘ der Laien zu entwerten und die „spezifische ontologische Verbundenheit des Priesters mit Christus, dem Hohenpriester und Guten Hirten“ zu vergessen (Johannes Paul II., Pastores dabo vobis, 1)“. (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr.4).

[4] Vollständiges Zitat: „Wenn man hingegen den Begriff [Amt] in der Beziehung und im Vergleich zwischen den verschiedenen ‚munera‘ und ‚officia‘ differenziert, dann muss man deutlich darauf hinweisen, dass er nur kraft der Heiligen Weihe jene Fülle und Eindeutigkeit der Bedeutung erhält, die ihm die Tradition immer zugeschrieben hat. Die Klärung und Reinigung der Sprache wird zu einer pastoralen Dringlichkeit, weil dahinter viel gefährlichere Fallstricke lauern können, als man denkt. Von der Alltagssprache zur Konzeptualisierung ist es nur ein kleiner Schritt.“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr.4).

[5] Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr. 6.

[6] Johannes Paul II., Ordinatio Sacerdotalis, 22. Mai 1994, Nr. 4.

[7] Vollständiges Zitat: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen (Vgl. Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 63, a. 1, c.). Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, widerspricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, 3. Juni 2003, Nr.8).

[8] Vollständiges Zitat: „Im Bereich der Sexualität kennen wir seine [Jesu Christi] entschiedene Haltung zur Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mt 19,3-9) und seine Verurteilung des Ehebruchs, selbst wenn er nur im Herzen geschieht (vgl. Mt 5,27-28). Und wie könnte man nicht beeindruckt sein, von dem Gebot, ‚sich das Auge auszureißen‘ und ‚die Hand abzuschneiden‘, wenn diese Gliedmaßen ‚zum Bösen verführen‘ (vgl. Mt 5,29-30)? Ist es angesichts dieser eindeutigen Bezüge im Evangelium realistisch, sich auf dem Gebiet des Ehelebens, der Abtreibung, der vorehelichen, außerehelichen oder homosexuellen Beziehungen einen ‚freizügigen‘ Christus vorzustellen? Die frühe christliche Urgemeinde, die von jenen belehrt wurden, die Christus persönlich gekannt hatten, war sicherlich nicht freizügig. Es genügt hier, auf die zahlreichen Stellen in den paulinischen Briefen zu verweisen, die dieses Thema berühren (vgl. Röm 1,26 ff; 1 Kor 6,9; Gal 5,19). Den Worten des Apostels mangelt es gewiss nicht an Klarheit und Strenge. Und es sind Worte, die von oben inspiriert sind. Sie bleiben normativ für die Kirche aller Zeiten.“ (Johannes Paul II., Treffen mit den Jugendlichen in Amersfoort, 14. Mai 1985).

[9] Vollständiges Zitat: „Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist (Vgl. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 2357). Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist. Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn.“ (Franziskus, Apostolisches Schreiben Amoris laetitia, Nr. 251)“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts, 15. März 2021).

[10] Vollständiges Zitat: „[Es] muss immer daran erinnert werden, dass die Kirche ‚ihrer Natur nach eine andere Wirklichkeit ist als die bloß menschlichen Gesellschaften‘ und dass es daher ‚notwendig ist, zu bekräftigen, dass die Mentalität und die Praxis, die in bestimmten kulturellen, sozio-politischen Strömungen unserer Zeit existieren, nicht automatisch auf die Kirche selbst übertragbar sind‘ (vgl. Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester, 17).“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Teilnehmer einer Versammlung der Kongregation für den Klerus, 22. April 1994, Nr. 3).

[11] „Wenn das Recht auf Leben und auf einen natürlichen Tod nicht respektiert wird, wenn Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt des Menschen auf künstlichem Weg erfolgen, wenn Embryonen für die Forschung geopfert werden, verschwindet schließlich der Begriff Humanökologie und mit ihm der Begriff der Umweltökologie aus dem allgemeinen Bewußtsein. Es ist ein Widerspruch, von den neuen Generationen die Achtung der natürlichen Umwelt zu verlangen, wenn Erziehung und Gesetze ihnen nicht helfen, sich selbst zu achten. Das Buch der Natur ist eines und unteilbar sowohl bezüglich der Umwelt wie des Lebens und der Bereiche Sexualität, Ehe, Familie, soziale Beziehungen, kurz der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Unsere Pflichten gegenüber der Umwelt verbinden sich mit den Pflichten, die wir gegenüber dem Menschen an sich und in Beziehung zu den anderen haben.“ (Papst Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 51)

Quelle: gloria.tv Bild: gloria.tv (Screenshot)

Römische Wallfahrt: Papst Franziskus verbietet Messe

Summorum Pontificum Wallfahrt

Zum ersten Mal überhaupt darf die jährliche Summorum Pontificum Wallfahrt (27.-29. Oktober) keine Messe im Petersdom feiern.

Sobald Franziskus nicht mehr da ist, wird die Erlaubnis jedoch erneuert werden. Letztes Jahr zog die Wallfahrt 1.700 Teilnehmer an. Dieses Jahr wird diese Zahl nach dem Verbot von Franziskus übertroffen werden.

Das übrige Programm, einschließlich Vesper, Anbetung und Prozession, bleibt unverändert.

Der Veranstaltung geht eine Reihe von Konferenzen im Augustinianum voraus. Unter den Rednern wird auch Bischof Schneider sein.

Quelle: gloria.tv Bild: gloria.tv (Screenshot)

Behörden beschlagnahmten Woelkis Handy und Laptop

Kardinal Rainer Woelki ©Bilderdatenbank Erzbistum Köln

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat am Dienstag bei ihren Durchsuchungen bei Kardinal Rainer Woelki auch dessen Handy und Laptop beschlagnahmt. Das berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“. Gegen den Kardinal wird wegen des Verdachts auf Meineid im Missbrauchsskandal ermittelt.

Bei ihren Durchsuchungen im Erzbistum Köln hat die Staatsanwaltschaft Köln am Dienstag laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auch das Handy und den Laptop von Kardinal Rainer Woelki beschlagnahmt. Das Blatt beruft sich in seiner Freitagsausgabe auf Angaben des zuständigen Oberstaatsanwalts Ulf Willuhn.

Der Kardinal bestreitet die Falschaussagen

Gegen den Kardinal wird wegen des Verdachts auf Meineid ermittelt. Es geht um Aussagen Woelkis vor dem Landgericht Köln im März, in denen er sich zu seinem Kenntnisstand über Missbrauchsvorwürfe gegen einen von ihm 2017 beförderten Priester geäußert hatte. Woelki bestreitet, vor Gericht unter Eid falsche Angaben gemacht zu haben.

Beschlagnahmt wurde bei den Durchsuchungen dem Zeitungsbericht zufolge auch der sogenannte „Vorlass“ von Woelki im Archiv des Erzbistums. Dabei handelt es sich um private Unterlagen zu seiner Tätigkeit als Erzbischof, die bereits zu Lebzeiten dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben wurden.

Woelki reagiert mit Anzeige auf Medienpräsenz bei der Durchsuchung

Eine Strafanzeige von Woelkis Anwalt Björn Gercke wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist demnach bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingegangen. Sie bezieht sich auf die Medien-Präsenz zum Zeitpunkt der Durchsuchung. Offenbar sei der Termin „durchgestochen“ worden, hatte Gercke kritisiert. Das sei unzulässig und strafbar.(afp/jst)

Quelle: https://web.de/magazine/panorama/bericht-behoerden-beschlagnahmten-woelkis-handy-laptop-38376470