Islamischer Rassismus und das Blut des Ungläubigen

Das islamische Rechtssystem „Scharia“ unterscheidet stark zwischen dem Blut des Muslims und dem Blut des Ungläubigen (Kafir). Das muslimische Blut wird als wertvoll und unantastbar angesehen. Wer es vergießt, wird mit dem Tod bestraft, dahingegen wird die Tötung eines Nichtmuslims durch einen Muslim gar oder nur mit einer geringen Strafe geahndet. In seiner Koranexegese zur Sure 4.94 schreibt Al Qutubi: „Wenn der Muslim einem Kafir begegnet, der nicht in einem Schutzvertrag (mit dem Islam) steht, so darf er den Kafir töten. Spricht der Kafir aber das Bekenntnis „La ilaha ila llah“ (kein Gott außer Allah), so darf er nicht getötet werden, da er durch das islamische Glaubensbekenntnis im Islam Schutz für sich, für seinen Besitz und für seine Familie findet. Tötet der Muslim ihn danach (nachdem er Muslim geworden ist), so wird der Muslim mit dem Tod bestraft, anderenfalls nicht“. In der hanbalitischen Rechtsschule gilt: „Die Tötung eines kämpfenden Kafirs darf nicht bestraft werden. Ebenso fordert seine Tötung weder ein Sühneopfer noch die Zahlung von Blutgeld, denn seine Tötung ist erlaubt und gleicht der Tötung eines Schweins, weil Allah in Surat Al Tauba (Sure 9) befohlen hat die Ungläubigen zu töten“(Shareh Al Muqnee 8/263). Der Ausdruck „der Kämpfende oder militante Kafir“ arabisch „Al Kafir Al Harbi,, umschließt nicht nur der Schwerttragende, sondern ebenso jeden, der die Lehre des Islams durch seine Haltung oder sein Wort bekämpft. Dieser wird als Schwein angesehen und auch wie eins behandelt.

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