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Der US-amerikanische Kirchenrechtler und Kardinal Raymond Burke hat in einer umfassenden Stellungnahme auf seiner Internetseite am Mittwoch erklärt: „Heute sind wir leider Zeugen einer Rückkehr zu den Unruhen der nachkonziliaren Zeit.“ Burke – von Papst Franziskus im Jahr 2014 als Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur abgesetzt – erwähnte auch Schwächen in der Gesetzgebung des gegenwärtigen Pontifikats.
„In den letzten Jahren wurden das Recht und sogar die Lehre selbst wiederholt in Frage gestellt, um eine wirksame Seelsorge an den Gläubigen zu verhindern“, so der 75-jährige Kardinal. „Ein Großteil des Aufruhrs ist mit einer gewissen populistischen Rhetorik über die Kirche, einschließlich ihrer Disziplin, verbunden.“
Während der „Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils“ letztlich „eine politische Bewegung“ gewesen sei, „die sich von der immerwährenden Lehre und Disziplin der Kirche entfernte“, habe Papst Johannes Paul II. „große Fortschritte bei der Erneuerung der Achtung der kanonischen Disziplin gemacht“.
„Die kirchliche Disziplin ist stets auf das Streben nach der Heiligkeit des Lebens ausgerichtet“, betonte Burke. „Die Arbeit des heiligen Papstes Johannes Paul II. hat bemerkenswerte Früchte für die Wiederherstellung der guten Ordnung des kirchlichen Lebens getragen, was die unersetzliche Voraussetzung für das Wachstum der Heiligkeit des Lebens ist.“
Heute indes sehe er eine Rückkehr zu den Problemen und Verwirrungen der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, erklärte der Kardinal. Es seien etwa neue kanonische Rechtsvorschriften erlassen worden, „die eindeutig außerhalb der kanonischen Tradition stehen und diese Tradition, die der Wahrheit des Glaubens in Liebe treu gedient hat, auf verworrene Weise in Frage stellen“.
Burke präzisierte: „Ich beziehe mich zum Beispiel auf Gesetzgebungsakte, die das heikle Verfahren der Erklärung der Nichtigkeit der Ehe berühren, das seinerseits die Grundlage unseres Lebens in der Kirche und in der Gesellschaft berührt: die Ehe und die Familie.“
Vor diesem Hintergrund ging der Kardinal ausführlich auf „die wesentliche und unersetzliche Beziehung zwischen Lehre und Recht und dem pastoralen Leben der Kirche“ ein.
„In den letzten Jahren wurden bestimmte Begriffe wie ‚Pastoral‘, ‚Barmherzigkeit‘, ‚Zuhören‘, ‚Unterscheidung‘, ‚Begleitung‘ und ‚Integration‘ auf eine Art magische Weise auf die Kirche angewandt, also ohne klare Definition, sondern als Slogans einer Ideologie, die das ersetzt, was für uns unersetzlich ist: die konstante Lehre und Disziplin der Kirche“, begann Burke.
Einige dieser Begriffe seien zwar „in der lehrmäßigen und disziplinarischen Tradition der Kirche“ zu verorten, würden aber heute „mit einer neuen Bedeutung und ohne Bezug auf die Tradition verwendet“.
„So wird beispielsweise die Pastoral heute regelmäßig der Sorge um die Lehre gegenübergestellt, die ihre Grundlage sein muss“, führte der Kardinal aus. „Die Sorge um die Lehre und die Disziplin wird als pharisäerhaft charakterisiert, als Wunsch, kalt oder sogar gewaltsam auf die Gläubigen zu reagieren, die sich moralisch und kirchenrechtlich in einer irregulären Situation befinden. In dieser irrigen Auffassung steht Barmherzigkeit im Gegensatz zu Gerechtigkeit, Zuhören im Gegensatz zu Belehrung und Unterscheidung im Gegensatz zu Verurteilen.“
„Andere Begriffe sind säkularen Ursprungs, zum Beispiel ‚Begleitung‘ und ‚Integration‘, und werden verwendet, ohne dass sie in der Wahrheit des Glaubens oder in der objektiven Realität unseres Lebens in der Kirche begründet sind“, hieß es weiter. „So wird beispielsweise die Integration von der Gemeinschaft abgekoppelt, welche die einzige Grundlage für die Teilnahme am Leben Christi in der Kirche ist.“
Bestimmte Begriffe „werden häufig in einem weltlichen oder politischen Sinn verwendet, der von einer sich ständig verändernden Sicht der Natur und der Wirklichkeit geleitet wird“, beklagte Burke. „Die Perspektive des ewigen Lebens wird zugunsten einer Art volkstümlicher Sicht der Kirche verdrängt, in der sich alle ‚zu Hause‘ fühlen sollen, auch wenn ihr tägliches Leben in offenem Widerspruch zur Wahrheit und Liebe Christi steht.“
„Die Angelegenheit ist kompliziert, weil die Rhetorik oft mit der Sprache verbunden ist, die Papst Franziskus umgangssprachlich verwendet, sei es bei Interviews in Flugzeugen oder gegenüber Nachrichtenagenturen oder bei spontanen Äußerungen vor verschiedenen Gruppen“, so Burke weiter. „Wenn man die fraglichen Ausdrücke in den richtigen Kontext der Lehre und Praxis der Kirche stellt, kann man beschuldigt werden, gegen den Heiligen Vater zu sprechen. Infolgedessen ist man versucht, zu schweigen oder zu versuchen, eine Sprache, welche die Lehre verwirrt oder ihr sogar widerspricht, lehrmäßig zu erklären.“
Um „eine populistische Rhetorik über die Kirche zu korrigieren“, schlug der Kardinal vor, „die Worte des Mannes, der Papst ist, von den Worten des Papstes als Stellvertreter Christi zu unterscheiden“. Dies habe die Kirche immer getan: „Im Mittelalter sprach die Kirche von den zwei Leibern des Papstes: dem Leib des Menschen und dem Leib des Stellvertreters Christi. In der Tat repräsentiert die traditionelle päpstliche Kleidung, insbesondere die rote Mozzetta mit der Stola, auf der die Apostel Petrus und Paulus zu sehen sind, sichtbar den wahren Leib des Stellvertreters Christi, wenn er die Lehre der Kirche verkündet.“
Papst Franziskus lehnte das Tragen der roten Mozzetta bereits unmittelbar nach seiner Wahl zum Papst ab. Lediglich dann, wenn er einigen Segen erteilt, trägt er für wenige Augenblicke eine Stola.
So betonte auch Burke: „Papst Franziskus hat sich entschieden, oft in seinem ersten Leib zu sprechen, dem Leib des Mannes, der Papst ist. Sogar in Dokumenten, die in der Vergangenheit eine feierlichere Lehre darstellten, stellt er klar, dass er keine lehramtliche Lehre, sondern seine eigene Meinung vertritt. Aber diejenigen, die an eine andere Art der päpstlichen Rede gewöhnt sind, wollen jede seiner Äußerungen als Teil des Lehramtes betrachten. Das widerspricht der Vernunft und dem, was die Kirche immer verstanden hat.“
„Die Unterscheidung zwischen den beiden Arten des päpstlichen Redens ist keineswegs eine Missachtung des Petrusamtes“, stellte Burke klar. „Noch viel weniger stellt sie eine Feindschaft gegen Papst Franziskus dar. Im Gegenteil, sie zeugt von höchstem Respekt für das Petrusamt und für den Mann, dem unser Herr es anvertraut hat. Ohne diese Unterscheidung würde man leicht den Respekt vor dem Papsttum verlieren oder zu der Ansicht gelangen, dass man die Gemeinschaft mit der Kirche abbrechen muss, wenn man mit den persönlichen Ansichten des Papstes nicht einverstanden ist.“
Quelle: catholicnewsagency Bild: screenshot / YouTube / Shrine of Our Lady of Guadalupe

(Rom) Papst Franziskus hat ein neues Motu proprio veröffentlicht, das sich nicht nur direkt auf das Opus Dei auswirkt, sondern direkt darauf gemünzt ist. Zudem wird damit eine Option demontiert, die noch vor kurzem der Piusbruderschaft angeboten wurde.
Mit dem Motu proprio wandelte Papst Franziskus Personalprälaturen in „öffentliche Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardinierung von Geistlichen“ um, sodaß die Laien von der Arbeit ausgeschlossen werden, obwohl „die Laien sich den apostolischen Werken der Personalprälatur widmen“ können.
Der Eingriff ist von grundlegender Natur. Die einzige Personalprälatur der Kirche ist das Opus Dei. 2017 hatte Rom der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) die kanonische Rechtspersönlichkeit einer Personalprälatur angeboten, doch dazu kam es dann nicht. Zwei zentrale Punkte, die für die Piusbruderschaft damals attraktiv sein sollten, wurden nun, nur sechs Jahre später, von Franziskus abgeschafft bzw. umgestaltet.
Die Laienmitglieder einer Personalprälatur unterstanden kirchenrechtlich dieser, egal wo auf der Welt sie lebten. Diese Besonderheit hatte diese Rechtsform mit den Personalordinariaten gemeinsam, die Benedikt XVI. für jene Anglikaner errichtete, die in die volle Einheit mit Rom zurückkehren wollten. Möglich wurde die Sonderstellung, weil der Prälat einer Personalprälatur den Rang eines Bischofs mit allen dazugehörenden Befugnissen für die Jurisdiktion hatte. Diese Sonderstellung für die Personalprälaturen hatte Franziskus mit dem Motu Proprio Ad Charisma tuendum bereits im Sommer 2022 einkassiert. Die Bischofswürde geht dem Opus Dei mit der Wahl des nächsten Prälaten verloren. Nun wurden dem Werk Gottes auch die Laien, somit das Volk, entzogen. Die Rolle des Prälaten wurde mit gestern zu der eines „Moderators“ umdefiniert. Die auszuarbeitenden Statuten könnten diesbezüglich weitere Überraschungen bringen. Ein erster Entwurf soll in der Kleruskongregation bereits aufliegen. Seit 2017 wird das Opus Dei von Fernando Ocáriz Braña, dem dritten Prälaten der Personalprälatur, geleitet.
Das gestern veröffentlichte Motu proprio besteht aus drei Artikeln und sieht vor, daß die Laienmitglieder einer Personalprälatur wieder der Jurisdiktion ihres Territorialbischofs unterstehen. Das Motu proprio ist mit seiner gestrigen Veröffentlichung auch gleich in Kraft getreten.
Es scheint sich primär mit dem Klerus zu befassen, doch der einschneidende Eingriff erfolgte bei den Laien. Begründet wird die gestrige Maßnahme mit der Konstitution Praedicate evangelium, der neuen Verfassung des Heiligen Stuhls, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seither unterstehen Personalprälaturen dem römischen Klerusdikasterium (vormals Kleruskongregation). Nun wird dies zum Anlaß genommen, um zu sagen, daß Laien klarerweise nicht dem Dikasterium für den Klerus unterstehen könnten, das dies ein Widerspruch wäre. So fügt sich Schritt um Schritt im Umbau, den Franziskus vorantreibt.
Da es nur eine einzige Personalprälatur in der Kirche gibt, zielen alle neuen Bestimmungen einzig auf das Opus Dei ab. Die Besonderheit des Werkes Gottes des spanischen Priesters Josemaría Escrivá de Balaguer y Albás (1902–1975), der 2002 von Johannes Paul II. heiliggesprochen wurde, bestand bisher gerade auch darin, daß die Laienmitglieder besonders eng an die Gemeinschaft gebunden werden konnten, indem sie der Jurisdiktion ihres Bischofs entzogen und dem Prälaten unterstellt waren. Die neuen Bestimmungen machen eine kanonische Bindung zwischen Opus Dei und Laien nahezu unmöglich.
Papst Franziskus fragte sich offensichtlich nicht, woher die Jugendlichen kommen, die ihn beim Weltjugendtag in Lissabon begrüßten. Viele Tausende wurde vom Opus Dei mobilisiert, das sie im christlichen Glauben unterweist und formt. Franziskus dankte dies „mit einem Dolchstoß in den Rücken“, so die spanische Nachrichtenseite InfoVaticana. Franziskus demontiert damit ein weiteres Stück vom Erbe seiner Vorgänger Johannes Paul II. und Benedikt XVI. Der polnische Papst hatte 1982 das Opus Dei in eine Personalprälatur umgewandelt und ihr damit eine privilegierte Position in der Kirche verschafft.
„Dem Jesuitenkardinal Gianfranco Ghirlanda ist es 40 Jahre später gelungen, seine klerikale Vision darüber durchzusetzen, was Personalprälaturen sein sollten“, so InfoVaticana.
Der renommierte Kirchenrechtler Gianfranco Ghirlanda, ein Jesuit wie Papst Franziskus, wurde von diesem im August 2022 zum Kardinal kreiert. Eine Bischofsweihe erfolgte nicht. Am vergangenen 19. Juni ernannte ihn Franziskus zum Kardinalpatron des Malteserordens, ein Amt, auf das Franziskus 2014 Kardinal Raymond Burke abgeschoben hatte, als er ihn aus der Römischen Kurie entfernte. Mit der Absetzung des Malteser-Großmeisters Fra Mathew Festing wurde Kardinal Burke auch im Malteserorden entmachtet, ihm aber die Würde belassen. Nun entzog Franziskus ihm auch diese.
Kardinal Ghirlanda führte seit Jahren den Widerstand gegen die Sonderstellung der Personalprälaturen, konkret des Opus Dei an – und konnte sich bei Franziskus damit durchsetzen. Hier das neue Motu proprio in eigener deutscher Übersetzung:

Personalprälaturen werden zum ersten Mal vom Zweiten Vatikanischen Konzil im Dekret Presbyterorum Ordinis, Nr. 10, betreffend die Verteilung der Priester, im Rahmen der Fürsorge aller Kirchen, erwähnt.
Dieser Geist wird vom selben Konzil im Dekret Ad gentes wieder aufgegriffen, in dem es heißt: „Um bestimmte pastorale Werke für die verschiedenen sozialen Schichten zu erleichtern, ist die Errichtung von Personalprälaturen vorgesehen, wie es die ordnungsgemäße Ausübung des Apostolats erfordert“ (Anmerkung 105).
Das Motu Proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966) erinnert in dem Artikel über die „Verteilung des Klerus und die den Diözesen zu leistende Hilfe“ über die Prälaturen daran: „Um besondere pastorale oder missionarische Initiativen zugunsten bestimmter Regionen oder sozialer Gruppen zu fördern, die einer besonderen Hilfe bedürfen, können vom Apostolischen Stuhl fruchtbringend Prälaturen errichtet werden, die sich aus Priestern des Weltklerus zusammensetzen, die über besondere Ausbildung verfügen, mit eigenen Statuten ausgestattet sind und unter der Leitung ihres eigenen Prälaten stehen“ (I,4).
Im Codex des kanonischen Rechts von 1983 sind die Personalprälaturen dieser Sichtweise entsprechend im Buch II, im Titel IV des Teils I, wo die „christlichen Gläubigen“ behandelt werden, zwischen den „geistlichen Amtsträgern oder Geistlichen“ (Titel III) und „Vereinigungen von Gläubigen“ (Titel V) angesiedelt.
In Anbetracht dessen, daß mit der Apostolischen Konstitution Praedicate evangelium (19. März 2022), Art. 117, die Zuständigkeit für Personalprälaturen auf das Dikasterium für den Klerus übertragen wurde, von dem auch öffentliche Klerikervereinigungen mit der Befugnis zur Inkardination von Geistlichen abhängen (Art. 118, 2);
in Anbetracht von can. 265 und Art. 6 des M.P. Ad charisma tuendum (14. Juli 2022)
bestimme ich folgendes:
Art. 1
Zu can. 295, § 1, in bezug auf die Statuten und den Prälaten, wird hinzugefügt, daß die Personalprälatur „öffentlichen Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardination von Klerikern gleichgestellt“ ist und daß ihre Statuten „vom Apostolischen Stuhl genehmigt oder erlassen“ werden können und daß der Prälat „als Moderator fungiert, ausgestattet mit den Befugnissen eines Ordinarius“, was dazu führt, daß der betreffende Canon wie folgt formuliert wird:
Can. 295, § 1. Praelatura personalis, quae consociationibus publicis clericalibus iuris pontificii cum facultate incardinandi clericos assimilatur, regitur statutis ab Apostolica Sede probatis vel emanatis eique praeficitur Praelatus veluti Moderator, facultatibus Ordinarii praeditus, cui ius est nationale vel internationale seminarium erigere necnon alumnos incardinare, eosque titulo servitii praelaturae ad ordines promovere.
[Can. 295, § 1. Die Personalprälatur, die den öffentlichen Klerikervereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis zur Inkardination von Klerikern gleichgestellt ist, unterliegt den vom Apostolischen Stuhl genehmigten oder erlassenen Statuten und wird von einem Prälaten als Moderator geleitet, der das Recht hat, nationale oder internationale Seminare zu errichten und zu gründen und Studenten zu inkardinieren und sie in den Dienstgrad der Prälatur zu befördern.]
Art. 2
Canon 295 § 2, der sich auf die Verantwortung des Prälaten bei der Ausbildung und Unterstützung der in der Prälatur inkardinierten Studenten bezieht, legt fest, daß er „als Moderator, ausgestattet mit den Befugnissen eines Ordinarius“, handelt, woraus der betreffende Canon ergibt wie folgt formuliert:
Can. 295, § 2. Utpote Moderator facultatibus Ordinarii praeditus, Praelatus prospicere debet sive spirituali institutioni illorum, quos titulo praedicto promoverit, sive eorundem decorae sustentationi.
[Can. 295, § 2. Als Moderator mit den Befugnissen eines Ordinarius muß der Prälat für die geistliche Bildung derer sorgen, die er durch vorgenannten Titel zur Weihe geführt hat, sowie für ihren geziemenden Unterhalt sorgen.]
Art. 3
Zu Canon 296 wird in bezug auf die Beteiligung der Laien an den apostolischen Aktivitäten der Personalprälatur der Verweis auf Canon 107 hinzugefügt, was dazu führt, daß der Canon in seiner Gesamtheit wie folgt formuliert ist:
Can. 296. Servatis can. 107 praescriptis, conventionibus cum praelatura initis, laici operibus apostolicis praelaturae personalis sese dedicare possunt; modus vero huius organicae cooperationis atque praecipua officia et iura cum illa coniuncta in statutis apte determinentur.
[Can. 107 Aufgrund von mit der Prälatur getroffenen Bestimmungen und Vereinbarungen können Laien sich apostolischen Werken der Personalprälatur widmen; die Art dieser organischen Zusammenarbeit und die damit verbundenen hauptsächlichen Pflichten und Rechte sind in den Statuten in angemessener Weise festzulegen.]
Was in diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio entschieden wird, befehle ich, daß es ungeachtet aller gegenteiligen Dinge, auch wenn es besondere Erwähnung verdient, eine feste und stabile Gültigkeit hat, und daß es im L’Osservatore Romano verkündet wird, indem es am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft tritt und daher in den offiziellen Kommentar der Acta Apostolicae Sedis aufgenommen wird.
Gegeben in Rom, zu St. Peter, am Gedenktag des heiligen Dominikus, dem 8. August 2023, im elften Jahr des Pontifikats.
Franziskus
Quelle: katholisches, Übersetzung: G. N. Bild: VaticanMedia/Vatican.va (Screenshots)
[Update: Der vorliegende Text enthält eine Korrektur, da zu Recht darauf aufmerksam gemacht wurde, daß Papst Franziskus den künftigen Prälaten des Opus Dei bereits mit dem Motu proprio Ad charisma tuendum vom 14. Juli 2022, in Kraft getreten am 4. August 2022, die Würde eines Bischofs entzogen hatte.]

Der ehemalige US-Präsident und führende Präsidentschaftskandidat der Republikaner, Donald Trump, ist mit einer Reihe von juristischen Problemen konfrontiert.
In allen Fällen hat der 77-Jährige seine Unschuld beteuert und zudem wiederholt von einer politisch motivierten Hexenjagd gesprochen.
Quelle: oe24

Karmelitenbruder Pablo María de la Cruz, 21 Jahre alt, legte am 25. Juni seine ewigen Gelübde „in articulo mortis“ ab.
Er starb am 15. Juli im Kloster San Andrés in Salamanca an einem Ewing-Sarkom, das vor sechs Jahren diagnostiziert wurde. Es ist eine seltene Krebsart, die Knochen bzw. die Weichteile um die Knochen befällt.
Junge Menschen aus dem Neokatechumenalen Weg, Hakuna, Effetá, Opus Dei, seiner Schule und seiner Universität begleiteten ihn in seiner letzten Nacht mit einer Anbetungsvigil.
Die letzten Tage von Pablo waren sehr schmerzhaft. In seiner letzten Botschaft sagte er, dass der Tod in Christus „unglaublich schön“ sei.
„Man hat mir gesagt, dass mir nur noch ein paar Monate bleiben und es kommt mir wie eine lange Zeit vor, so sehr möchte ich den Vater sehen“.
„Es ist nie zu früh, Gott zu begegnen.“
„Ich habe Gott im Leiden und in der Krankheit kennengelernt, und dank des Todes durch diese Krankheit gehe ich mit ihm, und das ist etwas, das mich unendlich glücklich macht“.
Quelle: gloria.tv

„Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen.“ (Mt 16,18) Wie lassen sich dieses göttliche Versprechen von Jesus Christus selbst und das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit mit dem aktuellen Zustand der Katholischen Kirche und dem Lehramt Roms seit dem Zweiten Vatikanum in Einklang bringen? Pater Gerard Mura erklärt uns in diesem Gespräch, was unter der päpstlichen Unfehlbarkeit genau zu verstehen ist, wie viel Autorität das aktuelle päpstliche Lehramt hat und ob der Sedisvakantismus in diesem Zusammenhang eine Lösung darstellt.

Bild: Das Gnadenbild Gegeißelter Heiland wird in der Kapelle der Herz Jesu Franziskaner verehrt

Introitus:
Herr, Du hast uns mit Deinem Blut erkauft aus allen Stämmen und Sprachen, Völkern und Nationen, und hast uns zum Königreich gemacht für unseren Gott. (Ps 88,2:) Des Herrn Barmherzigkeit will ich besingen ewiglich, will von Geschlecht zu Geschlecht mit meinem Munde Deine Treue künden.
