
Das Provinzgericht von Málaga hat Pfarrer Custodio Ballester von der Erzdiözese Barcelona und Pfarrer Jesús Calvo von der Diözese León sowie den Journalisten Armando Robles vom Vorwurf der Aufstachelung zum Hass freigesprochen.
Die Richter befanden, dass einige ihrer öffentlichen Äußerungen zwar beleidigend oder unangemessen waren, aber nicht den gesetzlichen Schwellenwert für ein Hassverbrechen erfüllten. Das Strafrecht sollte nicht dazu missbraucht werden, falsche oder unangenehme politische Meinungen zu bestrafen, solange diese nicht ausdrücklich zu Gewalt oder Feindseligkeit aufstacheln, betonten die Richter.
Das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof von Andalusien angefochten werden.
Die Anklagen stammen aus einer 2017 ausgestrahlten Sendung in der von Alerta Digital produzierten Sendung La Ratonera (Die Mausefalle) über den radikalen Islam in Katalonien. Die Priester und der Moderator Robles traten in der Sendung auf.
Pfarrer Ballester bezeichnete den Dschihadismus als einen „räuberischen Schandfleck“ und erklärte, dass „der radikale Dschihadismus und der gewalttätige Islam Europa und die westliche Zivilisation zerstören wollen“.
Pfarrer Calvo sagte, dass die Dschihadisten als „eindringende Flüchtlinge“ nach Spanien kämen und „das Zusammenleben schwierig machen“.
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Höchststrafe für die Angeklagten: vier Jahre für den Moderator des Programms und jeweils drei Jahre für die Priester, dazu ein achtjähriges Berufsverbot und 3.000 Euro Geldstrafe.
Anfang dieses Monats verbreiteten mehrere englischsprachige Publikationen die Falschmeldung, dass Pfarrer Ballester schuldig gesprochen wurde.