Archiv für den Monat: März 2026

FSSPX: Unhaltbarkeit der Anklage des Schismas

© FSSPX (Screenshot)

Weihe und Jurisdiktion

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wehrt sich gegen jede Anklage des Schismas und betrachtet, gestützt auf die gesamte traditionelle Theologie und die konstante Lehre der Kirche, dass eine vom Heiligen Stuhl nicht autorisierte Bischofsweihe, wenn sie weder von einer schismatischen Absicht noch von der Zuteilung der Jurisdiktion begleitet wird, keinen Bruch mit der Gemeinschaft der Kirche darstellt.

Die Konstitution Lumen gentium über die Kirche legt im Kapitel III, Nr. 21, dar, dass durch die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt zusammen mit der Weihegewalt verliehen wird. Das Dekret Christus Dominus über die pastorale Aufgabe der Bischöfe in der Kirche legt dasselbe in seiner Präambel, Nr. 3, dar. Und diese Aussage wird vom Codex Iuris Canonici von 1983 in Kanon 375 § 2 aufgegriffen. Nun hängt in der Kirche der Empfang der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt nach göttlichem Recht vom Willen des Papstes ab, und das Schisma wird genau als jener Akt, durch den sich jemand eine Jurisdiktion autonom aneignet, ohne Rücksicht auf den Willen des Papstes. Deshalb wäre nach diesen Dokumenten eine Bischofsweihe, die gegen den Willen des Papstes vollzogen wird, notwendigerweise ein schismatischer Akt.

Diese Argumentation mit der Schlussfolgerung, die zukünftigen Bischofsweihen innerhalb der Bruderschaft seien schismatisch, beruht vollständig auf dem Postulat des II. Vatikanischen Konzils, wonach die Bischofsweihe zugleich die Weihegewalt und die Jurisdiktionsgewalt verleiht.

Nach Ansicht von Hirten und Theologen, deren Autorität zur Zeit des II. Vatikanischen Konzils anerkannt war, ist dieses Postulat jedoch nicht traditionell und entbehrt einer soliden Grundlage. Während des Konzils haben Kardinal Browne, Mgr. Luigi Carli das in ihren schriftlichen Bemerkungen zum Schema der zukünftigen Konstitution Lumen gentium demonstriert. Ebenso Mgr. Dino Staffa, der sich dabei auf die gesichertsten Daten der Tradition stützte.

Pius XII. hat bei drei Gelegenheiten – 1943 in Mystici corporis, 1954 in Ad Sinarum gentem und 1958 in Ad apostolorum principis – erklärt, dass die ordentliche bischöfliche Regierungsgewalt, die die Bischöfe innehaben und unter der Autorität des Obersten Hirten ausüben, ihnen unmittelbar – das heißt ohne Vermittlung durch die Bischofsweihe – durch denselben Obersten Hirten verliehen wird: „immediate sibi ab eodem Pontifice Summo impertita“. Wenn diese Vollmacht ihnen unmittelbar durch den alleinigen Akt des Willens des Papstes verliehen wird, ist nicht zu sehen, wie sie aus dem Sakrament hervorgehen könnte.

Dies gilt umso mehr, als die Mehrheit der Theologen und Kanonisten absolut bestreitet, dass die Bischofsweihe die Jurisdiktionsgewalt verleiht.

Und die Disziplin der Kirche steht im Widerspruch zu dieser These. In der Tat: Wenn die Jurisdiktionsgewalt durch die Weihe verliehen würde, wie könnte es dann sein, dass ein gewählter Papst, der noch nicht zum Bischof geweiht wurde, bereits im Augenblick der Annahme seiner Wahl nach göttlichem Recht die Fülle der Jurisdiktionsgewalt sowie die Unfehlbarkeit besitzt? Derselben Logik folgend: Wenn es die Weihe wäre, die die Jurisdiktion verleiht, so hätten residierende Bischöfe, die zwar ernannt, aber noch nicht geweiht sind, keinerlei Jurisdiktionsgewaltund kein Recht, in einem Konzil zu sitzen – obwohl sie doch bereits als wahre Hirten an der Spitze ihrer Diözese stehen. Tatsächlich besitzen sie beide Vorrechte bereits vor ihrer Bischofsweihe. Was wiederum die Titularbischöfe betrifft, die über keine Autorität in einer Diözese verfügen, so wären sie über Jahrhunderte hinweg der Ausübung einer Jurisdiktionsgewalt beraubt gewesen, die sie laut Lumen Gentium kraft ihrer Weihe empfangen hätten.

Auf den Einwand, dass die Weihe bereits eine Jurisdiktionsgewalt im eigentlichen Sinne verleihe, die jedoch des Eingreifens des Papstes bedürfe, um konkret ausgeübt werden zu können, antworten wir, dass diese Unterscheidung künstlich ist. Denn Pius XII. sagt ausdrücklich, dass es die Jurisdiktionsgewalt in ihrem Wesen ist, die unmittelbar durch den Papst mitgeteilt wird; dieser begnügt sich also nicht damit, lediglich eine erforderliche Bedingung für die rechte Ausübung dieser Gewalt zu schaffen.

Die Bischöfe, die am 1. Juli dieses Jahres als Weihbischöfe der Bruderschaft geweiht werden, maßen sich daher keinerlei Jurisdiktion gegen den Willen des Papstes an und sind keineswegs Schismatiker.

Quelle: FSSPX AKTUELL

Islamistischer Terror: Bischöfe drängen auf besseren Schutz der Bevölkerung

In einem nigerianischen Dorf (AFP)

Mit Blick auf die islamistische Gewalt und Unsicherheit im Land drängen die nigerianischen Bischöfe auf mehr Schutz für die Bevölkerung.

„Wir unterstützen die Maßnahmen von Präsident Bola Ahmed Tinubu zur Bewältigung der Sicherheitskrise, aber es muss noch mehr getan werden“, erklärten die nigerianischen Bischöfe zum Ende ihrer Plenarversammlung am Donnerstag in Abuja. Es müsse mehr Sicherheitspersonal zum Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden und ein nationaler Sicherheitsnotstand ausgerufen werden, gibt Fides Inhalte einer Erklärung der Bischöfe wieder.

Anhaltende islamistisch motivierte Massenmorde

Die Bischöfe erinnern an die anhaltenden „Massenmorde in verschiedenen Gemeinden, insbesondere in den Dörfern Woro und Nuku im Bundesstaat Kwara, wo über 200 Christen von Dutzenden islamistischer Dschihadisten brutal ermordet wurden, weil sie sich weigerten, zum Islam zu konvertieren.“ Insbesondere in Nord- und Zentralnigeria sei es zu Angriffen und Massenmorden an zahlreichen Studenten, Schülern und Gläubigen gekommen, Bauern könnten nicht mehr arbeiten, viele Menschen seien geflohen.

Zügige Strafverfolgung nötig

Neben der Verbesserung der Geheimdienststrukturen und der technischen Ausrüstung der Sicherheitskräfte fordern die Bischöfe ein zügiges Vorgehen, um die Täter und ihre Komplizen vor Gericht zu bringen. „Die Regierung macht sich mitschuldig, wenn es zu Verzögerungen bei der Strafverfolgung verhafteter Terroristen kommt oder wenn sogenannte Reumütige, die mit Boko Haram und anderen Kriminellen in Verbindung stehen, begnadigt und wieder in die Sicherheitskräfte aufgenommen werden.“

Mit Blick auf „externe Hilfe“ äußern sich die Bischöfe besorgt. „Obwohl externe Hilfe lobenswert und willkommen ist, liegen die Sicherheit und das Schicksal unserer Nation in unseren Händen, und wir haben die Mittel, sie mit Gottes Hilfe zu erreichen“, erklären sie, ohne die Trump-Administration explizit zu nennen. Die USA haben etwa 200 „Militärberater“ zur Bekämpfung dschihadistischer islamistischer Gruppen nach Nigeria entsandt.

Seliger Pater Giovanni Fausti

Seliger Pater Giovanni Fausti

Jesuit vor 80 Jahren nach Schauprozess hingerichtet

Märtyrer des Monats für März 2026

Giovanni Fausti wurde am 19. Oktober 1899 in dem lombardischen Ort Brozzo nahe Brescia als Ältester von zwölf Geschwistern geboren. Schon früh zeichnete er sich durch Glaubenstiefe aus und fiel durch seine Begabungen auf; ein Onkel, der selbst Priester war, unterstützte seine Berufung.

Während seiner Schulzeit freundete sich Fausti mit dem nur zwei Jahre älteren Giovanni Battista Montini an, dem späteren Papst Paul VI. (1897 bis 1978). Nachdem Fausti das Priesterseminar in Brescia besucht, im Ersten Weltkrieg Militärdienst geleistet und an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom ein Studium der Theologie absolviert hatte, empfing er bereits im Alter von 22 Jahren aufgrund einer besonderen Erlaubnis am 9. Juli 1922 die Priesterweihe; zwei Jahre darauf trat er in das Noviziat der Jesuiten ein.

Im Jahr 1929 entsandte ihn sein Orden nach Albanien, das seit den beiden Tirana-Pakten 1926 und 1927 eng mit Italien verflochten war. Dort durfte Fausti im Norden in der Stadt Shkodra (auf Albanisch Shkodër) als Dozent das Fach Philosophie am Priesterseminar lehren.

Er kehrte jedoch 1932 nach Italien zurück, wo er sich ärztlicher Behandlungen unterziehen musste und wiederum zu einer Lehrtätigkeit berufen wurde. Im lombardischen Mantua übertrug ihm sein Orden die Leitung der örtlichen Jesuitenkommunität.

Im Jahr 1942 ging Fausti zurück nach Albanien. In Shkodra wirkte er als Rektor des Seminars.

Es ist überliefert, dass dem Priester auch besonders die Hilfe für Notleidende am Herzen lag, ungeachtet ihrer religiösen oder nationalen Zugehörigkeit. Albanien war von 1939 bis September 1943 unter italienischer Okkupation; danach besetzten Einheiten der deutschen Wehrmacht bis Herbst 1944 das Balkanland.

Am 11. Januar 1946 rief Enver Hoxha, Vorsitzender der Kommunistischen Partei, die Sozialistische Volksrepublik Albanien aus und blieb deren Staats- und Parteichef bis zu seinem Tod im April 1985.

Aufgrund seines Engagements aus dem Glauben heraus geriet der Jesuit schließlich ins Fadenkreuz der kommunistisch-atheistischen Diktatur. Am 31. Dezember 1945 wurde er aufgrund von Vorwürfen wie „Spionagetätigkeit für den Vatikan“ und „Verrat Albaniens“ festgenommen.

In einem Schauprozess wurden er und weitere Angeklagte am 22. Februar 1946 zum Tode verurteilt.

Die Bestätigung des Urteils durch Enver Hoxha traf am 2. März 1946 vor Ort ein. Zwei Tage darauf wurde Pater Giovanni Fausti um sechs Uhr morgens zusammen mit sechs weiteren Gläubigen – mit Pater Daniel Dajani, einem weiteren Priester, einem Seminaristen und drei katholischen Laien – bei einem Friedhof in der Nähe von Shkodra durch ein Erschießungskommando hingerichtet. Die Beisetzung erfolgte in einem Massengrab.

Die letzten Worte Pater Faustis, der seine Mitverurteilten mit der Hoffnung, die er aus seinem Glauben schöpfte, zu trösten versuchte, sind wie folgt überliefert: „Ich bin darüber glücklich, in der Ausübung meiner Pflicht zu sterben. Grüßt die Jesuiten, die Diakone, Priester und den Erzbischof von mir.“

Ein letzter Ausruf erschallte von allen Verurteilten zusammen an der Hinrichtungsstätte: „Es lebe Christus, der König, es lebe Albanien!“

Am 5. November 2016 wurde Pater Fausti zusammen mit 37 weiteren Märtyrern Albaniens von Kardinal Angelo Amato in der Kathedrale von Shkodra seliggesprochen.

Quellen: Erzbistum Shkodra-Pult / Gesellschaft Jesu (Porträtfoto)