Moscheen & Co. als Tarnung

Finanz-Razzien bei Islam-Vereinen

Unter der gemeinnützigen Vereinstätigkeit wurden offiziell Kulturzentren oder Moscheen betrieben, tatsächlich wurden oftmals Gewerbetätigkeiten ausgeübt, aber nicht gemeldet.

Die Prüfung türkisch-islamischer Vereine in Österreich hat laut Finanzministerium „grobe Verfehlungen“ zutage geführt. Unter der gemeinnützigen Vereinstätigkeit wurden offiziell Kulturzentren oder Moscheen betrieben, tatsächlich wurden oftmals Gewerbetätigkeiten ausgeübt, aber nicht gemeldet. Steuern und Abgaben seien laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) somit nicht korrekt bezahlt worden. Die Finanz rechnet mit Nachforderungen in Millionenhöhe.

„Als Konsequenz haben wir bei 40 Prozent der geprüften Betriebe bereits die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund schwerer Statutenmängel in die Wege geleitet“, sagte Blümel. Normalerweise erfolgen bei 1,5 Prozent der 200 bis 300 pro Jahr kontrollierten Vereinen solche Aberkennungen. Dann droht den Vereinen die volle Steuerpflicht für alle ihre gewerblichen Tätigkeiten.

Wegen des im Islamgesetz festgeschriebenen Verbots der Auslandsfinanzierung wurden im Auftrag des Kultusamtes seit dem ersten Halbjahr 2019 211 Vereine und Körperschaften von insgesamt vier Dachverbänden im türkisch-islamischen Bereich überprüft. Jahrelang sind diese laut Finanzministerium unter dem Titel der Gemeinnützigkeit aufgetreten, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Eine Vielzahl hatten jedoch nachweislich klare Merkmale von gewerblicher Tätigkeit. Unter der Vereinstätigkeit wurden tatsächlich Gastronomiebetriebe, Veranstaltungswesen, Bestattungswesen oder Bildungseinrichtungen betrieben. So wurden beispielsweise Hochzeiten und Pilgerreisen quasi gewerblich vermittelt und organisiert. Belege und Aufzeichnung dazu gab es nur lückenhaft.

Den Beamten der Finanz ist auch aufgefallen, dass in vielen Statuten der kontrollierten Vereinen immer der gleiche Passus angeführt war, der Kapitalabflüsse von Österreich in Stiftungen in der Türkei ermöglichte. Rechtlich muss aber bei Auflösung des Vereins das vorhandene Kapital in Österreich bleiben. „Wenn hier Konstruktionen gewählt werden, damit Geld aus Österreich ins Ausland abfließen kann, ist das nicht in Ordnung“, sagte Blümel. Aufgrund der Wortgleichheit in den Vereinsstatuten gehen die Ermittler hier von einem bewussten System aus. „All diese Mängel und Ungereimtheiten zeigen, dass die steuerlichen Begünstigungen durch die angebliche Gemeinnützigkeit in vielen Fällen nicht gerechtfertigt waren“, so der Finanzminister.

„Dass türkisch-islamische Vereine in Österreich bewusst Konstruktionen wählen, um an den österreichischen Gesetzen vorbei zu agieren, muss mit der vollen Härte des Gesetzes unterbunden werden“, sagte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). „Die jetzt aufgedeckten Machenschaften zeigen einmal mehr, wie wichtig das lückenlose Aufdecken dieser Vereinsnetzwerke ist.“

Quelle: oe24.at

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