13.08.2018 – Montag der 19. Woche im Jahreskreis

Hl. Ambrosius (um 340-397) Bischof von Mailand und Kirchenlehrer

„Die Söhne sind frei“

Als Christus die Welt mit Gott versöhnte, brauchte Er diese Versöhnung für sich selbst sicher nicht. Für welche seiner Sünden hätte Er denn Gott besänftigen müssen, Er, der keine Sünde hatte? Deshalb sagte Jesus, als die Juden von Ihm die vom Gesetz geforderte Doppeldrachme verlangten, zu Petrus: „Was meinst du, Simon, von wem erheben die Könige dieser Welt Zölle und Steuern? Von ihren eigenen Söhnen oder von den anderen Leuten?“ Als Petrus antwortete: „Von den anderen!“, sagte Jesus zu ihm: „Also sind die Söhne frei. Damit wir aber bei ihnen keinen Anstoß erregen, geh an den See, wirf die Angel aus und den ersten Fisch, den du heraufholst, nimm, öffne ihm das Maul und du wirst ein Vierdrachmenstück finden. Das gib ihnen als Steuer für mich und für dich.“ Dadurch zeigt uns Jesus, dass Er nicht für persönliche Sünden Sühne leisten musste, weil Er nicht Sklave der Sünde, sondern, als Sohn Gottes, frei von jeder Schuld war. Der Sohn war frei, und der Sklave war im Zustand der Sünde. Da Jesus von allem frei war, zahlt er auch nichts für den Freikauf seiner Seele, Er, dessen Blut vollauf Genugtuung leisten konnte für die Sünden der ganzen Welt. Er, der selber keine Schuld hat, hat das Recht, die Anderen freizusetzen. Ich gehe aber noch weiter. Christus ist nicht der Einzige, der für die Erlösung oder Freisetzung von persönlicher Schuld nichts zu bezahlen hat. Wenn du die Gesamtheit der Gläubigen ins Auge fasst, so kannst du sagen, dass keiner von ihnen für seine eigene Entsühnung Bußgeld zahlen muss; denn Christus hat für die Erlösung aller gebüßt.

Quelle: CFM.SCJ Archiv Yaoundé

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