Bischöflicher Privatkrieg

Militärdiözese: Etappensieg für Hw. Lochner

Wer trägt die Kosten für diesen von Militärbischof Freistetter mutwillig verursachten Prozeß? — Von Mag. Ewald Stadler

Privatkrieg von Bischof Freistetter

Wie „Der 13.“ in seiner Ausgabe Nr. 6/33 vom 13. Juni 2017 berichtete, hat Militärdekan Mag. Siegfried Lochner in einem arbeitsrechtlichen Prozess einen wichtigen Etappensieg errungen. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Versuch des neuen Militärbischofs Dr. Freistetter, den traditionstreuen Priester Lochner kaltzustellen.

Nur 11 Tage (sic!) nach seiner Weihe hat der neue Militärbischof dem beliebten Priester mitgeteilt, daß er seine Militärpfarre in Wiener Neustadt zum 1. April 2016 auflösen wird. Die fadenscheinige Begründung des Militärbischofs lautete: „Kosteneinsparung“.

Dies kann wohl allerdings kaum stimmen, wenn man gleichzeitig erfährt, dass die altehrwürdige St. Georgskathedrale an der Wiener Neustädter Burg mit einem Aufwand von mehr als Euro 300.000,— in eine „Sitzgruppenkirche“ umgestaltet werden soll. Gegen die Auflösung der Militärpfarre hat sich Hw. Lochner zur Wehr gesetzt, dieses Verfahren in Rom läuft noch.

Bischof Freistetters Opfer: Militärdekan Lochner

Mag. Siegfried Lochner ist seit 1993 Priester der Militärpfarre Wiener Neustadt und ist seit dieser Zeit auch als Religionslehrer an dem dortigen Militärgymnasium tätig gewesen.

Zum 3. Jänner 2016 wurde er über Betreiben des Militärbischofs auch als Religionslehrer abserviert. Auch dagegen hat sich Militärdekan Lochner zur Wehr gesetzt, allerdings beim Landesgericht Wiener Neustadt als zuständigem Arbeits- und Sozialgericht.

Kurioserweise mußte er aber das Schulamt der Erzdiözese Wien klagen, weil die Schulangelegenheiten der Militärdiözese durch dieses Schulamt erledigt werden. Treibende Kraft hinter den Aktionen gegen Lochner war allerdings stets das Militärordinariat des neuen Bischofs.

Begründet wurde der Rausschmiß des beliebten und engagierten Religionslehrers Siegfried Lochner damit, daß er zulange im Krankenstand gewesen sei. Die nervlichen Anspannungen in Folge der massiven Aktionen gegen Mag. Lochner haben bei ihm nämlich zu ernsthaften Erkrankungen und zu erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen geführt.

Die Quittung kam prompt und er wurde als Religionslehrer auf die Strasse gesetzt. Es scheint die modernistische Barmherzigkeit zu sein, verdienstvolle Priester und Religionslehrer aufgrund eines Krankenstandes, den der Bischof selbst verursacht hat, abzuservieren. Das Schulamt der Erzdiözese war dabei lediglich unfreiwilliger Erfüllungsgehilfe des Militärbischofs.

Urteil des Landesgerichts bestätigt bischöfliche Willkür

Nun hat das Landesgericht Wiener Neustadt mit seinem Urteil vom 22. März 2017 entschieden, daß Lochner weiterhin Religionslehrer im militärischen Bereich ist und daß die Erzdiözese Wien ihm die Prozesskosten in Höhe von Euro 8.526,96 ersetzen muß.

„Nahezu abwegige“ Vorbringen

Das zwischenzeitlich rechtskräftige und vollstreckbare Urteil ist eine schallende Ohrfeige des Gerichtes für die Betreiber der Aktionen gegen Lochner, weil das Vorbringen gegen ihn vom Gericht wörtlich als „nahezu abwegig“ abqualifiziert wird.

Hintergrund der Aktionen gegen Lochner sind seine unverbrüchliche Treue zur kirchlichen Tradition und seine Beliebtheit bei den Schülern und bei den Gläubigen.

Zerstörte Kirchengemeinde: Nur mehr 9 Gläubige bei Pontifikalhochamt in der Osternacht

Während die St. Georgs-Kathedrale unter ihm regelmäßig voll war, herrscht nun teilweise peinliche Leere in den Kirchenbänken. Bei einem Pontifikalhochamt in der Osternacht d.J. waren gezählte 9 Gläubige in den Kirchenbänken.

Mag. Siegfried Lochner ist weder als Priester noch als Religionslehrer ein Modernist, sondern lehnt sowohl das lächerliche Eventgehabe in den Heiligen Messen, sozialtherapeutisches Gewäsch in den Predigten und jede Anbiederung an den Zeitgeist ab. Ihm ist auch die derzeitige Freunderlwirtschaft in seiner Diözese fremd und ihm sind auch die mehr als fragwürdigen Usancen bestimmter Kreise  zutiefst zuwider.

Zahlt Militärbischof Freistetter die Kosten seines Privatkriegs?

Jetzt stellt sich aber die Frage: „Wer trägt die Kosten für diesen vom Militärbischof mutwillig verursachten Prozeß?“. Die Erzdiözese Wien wird sich die Kosten vom Militärordinariat holen müssen, weil nicht einzusehen ist, dass die Kirchenbeitragszahler der Erzdiözese Wien die Privatkriege des Militärbischofs gegen einen nicht zur Seilschaft gehörenden Priester zahlen sollen.

Wenn das Militärordinariat die Prozesskosten zu tragen hat, dann ist das letztlich der Steuerzahler, der zur Kassa gebeten wird – oder hat der Militärbischof soviel Anstand, dass er die Euro  8.526,96 aus seiner eigenen Tasche zahlt? Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Auch Alt-Militärbischof Christian Werner unter Sachwalterschaft gestellt

Angesichts der neuen Führung der Militärdiözese wünscht man sich den beliebten früheren Militärbischof Mag. Christian Werner zurück, ein langjähriger und enger Freund des verstorbenen St. Pöltener Diözesanbischofs Univ.-Prof. Dr. Kurt Krenn. Übrigens: Alt-Bischof Werner wurde über Initiative seines Nachfolgers unter Sachwalterschaft gestellt. Gratulation, so sieht die „echte Führungsqualität“ des neuen Militärbischofs aus …

Der Etappensieg des Militärgeistlichen Mag. Lochner soll aber auch andere rechtgläubige und traditionstreue Priester ermutigen, Widerstand zu leisten gegen das System der modernistischen kirchlichen Zeitgeistdienerschaft mit ihren Freistetter’s und Co.

 Hinweis
  • Mag. Ewald Stadler ist früherer Volksanwalt und nun in der RA-Kanzlei Mag. Steier in Neulengbach tätig.

Quelle: kreuz-net.info Bild: Screens.

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